Mandatar landesübergreifende Landesbürgschaften RLP

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin der Finanzen, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant, mit diesem Vergabeverfahren die Aufgabe "Mandatar landesübergreifende Landesbürgschaften RLP" im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-23 Auftragsbekanntmachung
2023-03-22 Ergänzende Angaben
2023-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Z.22-0153
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin der Finanzen, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant, mit diesem Vergabeverfahren die Aufgabe "Mandatar landesübergreifende Landesbürgschaften RLP" im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 261/3029-1777 📞
Fax: +49 261/29141-1500 📠
URL der Dokumente: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YWVS75TVQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YWVS75TVQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 042-122804
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YWVS75TVQ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.
Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch um weitere zwei Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Die Verlängerung steht unter anderem unter dem Vorbehalt weiterer zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
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e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
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b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
- Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 4.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.
- Mindestanforderung an den Umsatz des Unternehmens:
Mindestens 3.000.000,00 EUR Jahresumsatz in einem der drei Jahre (2019, 2020, 2021).
- Mindestanforderung an den Umsatz im Tätigkeitbereichs des Auftrags:
Mindestens 500.000,00 EUR Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in einem der drei Jahre (2019, 2020, 2021).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
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b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
- Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits seit mindestens drei (3) Monaten bestehen.
Als Referenzprojekt wird die Wahrnehmung von Mandataraufgaben im Bereich von Krediten, Bürgschaften und Beihilfen anerkannt. Darüber hinaus werden als Referenzprojekte auch in der Größenordnung vergleichbare Projekte anerkannt, deren wesentliche, einschlägige und vergleichbare Leistungen aus den Bereichen der Erstellung und Analyse von Businessplänen, Bilanzprüfungen, Beratungen hinsichtlich Unternehmensgründung, Sanierungsarbeiten und beihilferechtlichen Fragestellungen bestehen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YWVS75TVQ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
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Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
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Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YWVS75TVQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 5
Telefon: +49 6131-160 📞
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-4331 📠
Internetadresse: http://www.fm.rlp.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 042-122804 (2023-02-23)
Ergänzende Angaben (2023-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 061-181897
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 042-122804
ABl. S-Ausgabe: 61
Quelle: OJS 2023/S 061-181897 (2023-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin der Finanzen, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die Aufgabe "Mandatar landesübergreifende Landesbürgschaften RLP" im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB ausgeschrieben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-327946
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y16DHJPJ7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter (dem späteren Auftragnehmer). Der Mandatar soll die für eine Entscheidung über eine landesübergreifende Landesbürgschaft erforderlichen Prüf- und Beratungsleistungen sowie sonstige Unterstützungsleistungen erbringen. Dies umfasst u.a. die Prüfung, ob eine andere privatwirtschaftliche Finanzierung nicht möglich (sog. Subsidiarität) und ob das Vorhaben betriebswirtschaftlich tragfähig ist. Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40.00

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
__160.html
sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
hin.
Quelle: OJS 2023/S 105-327946 (2023-05-30)