Nach Fertigstellung der Rathauserweiterung plant die Gemeinde, das Rathausumfeld als Impulsprojekt "Neue Mitte Jettingen" neu zu gestalten. In diesem Zuge soll dem Rathausanbau mit neuem Haupteingang ein angemessener repräsentativer Vorplatz gegeben werden, der als zentraler Platz für Ortsfeste und Veranstaltungen genutzt werden kann und den Raum über die Hauptstraße hinweg mit der Kirche verbindet. Gegenstand dieses Verfahrens sind die hierfür erforderlichen weiteren Planungsleistungen ab LPH 5 ausgehend von der bestehenden Planung für die LPH 1 bis 3. Die Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen - der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 2 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 7 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, - der Fachplanungsleistung der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 6 sowie die Erbringung von Vermessungsleistungen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die vertragsgegenständlichen Planungsleistungen sind ab März 2024 zu erbringen und möglichst rasch abzuschließen. Der Baubeginn ist für September 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausparkplatz" soll im Jahr 2024 erfolgen, die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausvorplatz" im Jahr 2025 sowie der Bauabschnitt "Hauptstraße" im Jahr 2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt Jettingen-Scheppach
Kurze Beschreibung:
Nach Fertigstellung der Rathauserweiterung plant die Gemeinde, das Rathausumfeld als Impulsprojekt "Neue Mitte Jettingen" neu zu gestalten. In diesem Zuge soll dem Rathausanbau mit neuem Haupteingang ein angemessener repräsentativer Vorplatz gegeben werden, der als zentraler Platz für Ortsfeste und Veranstaltungen genutzt werden kann und den Raum über die Hauptstraße hinweg mit der Kirche verbindet. Gegenstand dieses Verfahrens sind die hierfür erforderlichen weiteren Planungsleistungen ab LPH 5 ausgehend von der bestehenden Planung für die LPH 1 bis 3. Die Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen - der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 2 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 7 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, - der Fachplanungsleistung der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 6 sowie die Erbringung von Vermessungsleistungen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die vertragsgegenständlichen Planungsleistungen sind ab März 2024 zu erbringen und möglichst rasch abzuschließen. Der Baubeginn ist für September 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausparkplatz" soll im Jahr 2024 erfolgen, die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausvorplatz" im Jahr 2025 sowie der Bauabschnitt "Hauptstraße" im Jahr 2026.
Nach Fertigstellung der Rathauserweiterung plant die Gemeinde, das Rathausumfeld als Impulsprojekt "Neue Mitte Jettingen" neu zu gestalten. In diesem Zuge soll dem Rathausanbau mit neuem Haupteingang ein angemessener repräsentativer Vorplatz gegeben werden, der als zentraler Platz für Ortsfeste und Veranstaltungen genutzt werden kann und den Raum über die Hauptstraße hinweg mit der Kirche verbindet. Gegenstand dieses Verfahrens sind die hierfür erforderlichen weiteren Planungsleistungen ab LPH 5 ausgehend von der bestehenden Planung für die LPH 1 bis 3. Die Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen - der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8, - der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 2 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 7 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8, - der Fachplanungsleistung der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 6 sowie die Erbringung von Vermessungsleistungen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die vertragsgegenständlichen Planungsleistungen sind ab März 2024 zu erbringen und möglichst rasch abzuschließen. Der Baubeginn ist für September 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausparkplatz" soll im Jahr 2024 erfolgen, die Fertigstellung des Bauabschnitts "Rathausvorplatz" im Jahr 2025 sowie der Bauabschnitt "Hauptstraße" im Jahr 2026.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Jettingen-Scheppach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Günzburg
🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des mit der Ausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz mit Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Der Umsatz für die Objektplanung Verkehrsanlagen musste im Zeitraum 2020-2022 (in EUR, netto, gerundet) - mind. 200 TEUR je Geschäftsjahr für entspr. Dienstleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen) betragen (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 3.000.000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz mit Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Der Umsatz für die Objektplanung Verkehrsanlagen musste im Zeitraum 2020-2022 (in EUR, netto, gerundet) - mind. 200 TEUR je Geschäftsjahr für entspr. Dienstleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen) betragen (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 3.000.000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Anzahl Beschäftigte: - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 3 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Freianlagen - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 im Bereich Tragwerksplanung
Anzahl Beschäftigte: - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 3 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Freianlagen - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 in den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke - Eigenerklärung zum Mittel der Beschäftigten (mind. 2 Ingenieure) in den angegebenen Geschäftsjahren 2020-2022 im Bereich Tragwerksplanung
Referenzen über früher ausgeführte Leistungen: a) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Planung Verkehrsanlagen in Städtebaulichen Umfeld mit folgenden Mindestanforderungen: - Innerstädtische Platzgestaltung mit Aufenthaltsbereichen für Personen sowie Einrichtungen für den ruhenden Verkehr (Aufstellflächen für den ÖPNV zählen nicht zu Aufenthaltsbereichen in o.g. Sinn) - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - Fertigstellung LPH 8 nach dem 01.01.2018 - Baukosten mind. 0,8 Mio. EUR netto - Mindestens Honorarzone III b) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Planung Freianlagen in Städtebaulichen Umfeld mit folgenden Mindestanforderungen: - Platzgestaltung mit Aufenthaltsbereichen für Personen sowie Einrichtungen für Veranstaltungen (Feste, Märkte etc.) sowie Brunnenanlagen und Anlagen zur Informationsübermittlung an Bürger oder Besucher - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-7 - Fertigstellung LPH 7 nach dem 01.01.2017 - Baukosten (KG 500) mind. 0,5 Mio. EUR netto - Mindestens Honorarzone III c) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 41 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 7 mit folgenden Mindestanforderungen: - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - Fertigstellung LPH 8 nach dem 01.01.2018 - Baukosten (KG 300) mind. 50 TEUR netto - Für die Referenz gem. HOAI §41 Nr. 7: Stb.-Stützmauer in Sichtbetonqualität mit techn. Einbauten, wie z.B. Medienanschlüsse / Infotainment-Einrichtungen d) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Tragwerksplanung einer Stützwand mit folgenden Mindestanforderungen: - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-6, vollständige Fertigstellung LPH 6 - Fertigstellung LPH 6 nach dem 01.01.2017 - Baukosten (KG 300) mind. 40 TEUR netto
Referenzen über früher ausgeführte Leistungen: a) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Planung Verkehrsanlagen in Städtebaulichen Umfeld mit folgenden Mindestanforderungen: - Innerstädtische Platzgestaltung mit Aufenthaltsbereichen für Personen sowie Einrichtungen für den ruhenden Verkehr (Aufstellflächen für den ÖPNV zählen nicht zu Aufenthaltsbereichen in o.g. Sinn) - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - Fertigstellung LPH 8 nach dem 01.01.2018 - Baukosten mind. 0,8 Mio. EUR netto - Mindestens Honorarzone III b) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Planung Freianlagen in Städtebaulichen Umfeld mit folgenden Mindestanforderungen: - Platzgestaltung mit Aufenthaltsbereichen für Personen sowie Einrichtungen für Veranstaltungen (Feste, Märkte etc.) sowie Brunnenanlagen und Anlagen zur Informationsübermittlung an Bürger oder Besucher - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-7 - Fertigstellung LPH 7 nach dem 01.01.2017 - Baukosten (KG 500) mind. 0,5 Mio. EUR netto - Mindestens Honorarzone III c) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 41 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 7 mit folgenden Mindestanforderungen: - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8 - Fertigstellung LPH 8 nach dem 01.01.2018 - Baukosten (KG 300) mind. 50 TEUR netto - Für die Referenz gem. HOAI §41 Nr. 7: Stb.-Stützmauer in Sichtbetonqualität mit techn. Einbauten, wie z.B. Medienanschlüsse / Infotainment-Einrichtungen d) Nachweis von mindestens einer Referenz für die Tragwerksplanung einer Stützwand mit folgenden Mindestanforderungen: - Erbrachte Leistungsphasen mind. 2-6, vollständige Fertigstellung LPH 6 - Fertigstellung LPH 6 nach dem 01.01.2017 - Baukosten (KG 300) mind. 40 TEUR netto
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Markt Jettingen-Scheppach
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hauptstraße 55
Postleitzahl: 89341
Postort: Jettingen-Scheppach
Region: Günzburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jettingen-scheppach@menoldbezler.de📧
Telefon: +498225306-0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHYUZ/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHYUZ🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHYUZ🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHYUZ
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 225-710387 (2023-11-20)