Medientechnik - Digitale Tafeln inkl. Zubehör

Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle

Kauf und Montage digitale Tafeln und Zubehör für Schulen des Landkreises Ansbach im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schulen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medientechnik - Digitale Tafeln inkl. Zubehör
Referenznummer: LRA-2023-0016
Kurze Beschreibung:
Kauf und Montage digitale Tafeln und Zubehör für Schulen des Landkreises Ansbach im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schulen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf und Montage digitaler Tafeln und Zubehör für die Schulen, für die der Landkreis Ansbach Sachaufwandsträger ist. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schulen.
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Zusätzliche Informationen: Beginn Ausführung: direkt nach Auftragserteilung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: verschiedene Schulen im Landkreis Ansbach
Postleitzahl: 91522
Stadt: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung des Rahmenvertrages ist nicht vorgesehen.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-11-28 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Es wird auf die gesetzlichen Regelunge zu Nachforderung von Unterlagen verwiesen. Es werden Unterlagne nachgefordert, deren nachträgliche Einreichung rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber macht von seinen Rechten gemäß § 56 VgV Gebrauch.\n\nZur Überprüfung, ob die vom Bieter bei den einzelnen Positionen angebotenen Systeme, die von dem Landkreis Ansbach vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen, sind zwingend alle Produkte mit Fabrikat und Gerätetyp zu benennen. Dafür sind bei den einzelnen Positionen des Loses Felder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Eine fehlende Angabe des konrketen Fabrikats und Typs in den dafür vorgesehenen Feldern führt zum Angebotsausschluss. Eine Nachforderung erfolgt nicht. Des weiteren sind dem Angebot auch Datenblätter mit Informationen bzw. technischen Beschreibungen zu allen Positionen beizufügen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien::\nDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.\nDie Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.\nVorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend.\n\n- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB\n- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB\n- Nachweis der Registereintragung (z. B. Handelsregister usw.): Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister,\nPartnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.\n- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Formblatt L 127)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung zu Umsatzangaben des Gesamtunternehmens und Bereich der ausgeschriebenen Leistung (für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre)\n\n- Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung\nBei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall:\no pro Personen- und Sachschäden von mindestens 1.500.000,00 Euro (brutto)\no für Vermögensschäden vom mindestens 300.000,00 Euro (brutto)\nDie Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten werden. \n\nFalls eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht besteht, wird diese im Falle der Beauftragung abgeschlossen. Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannte Anforderung genügende Vereinbarung abzuschließen, ist mit dem Angebot beizufügen.. \n\n- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)\n\n- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse) und Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)\n\n- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft) (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)\n\nAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen: Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
- Erklärung zu Referenzen\nDer Bieter muss über drei geeignete Referenz verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten in den letzten 3 Jahren (beginnend ab Angebotsfrist) Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistung und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Bei jeder Referenz ist ein Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder EMail-Adresse, Anschrift, der Auftragswert der eigenerbrachten Leistung, den Leistungsinhalt mit Kurzbeschreibung des Umfangs sowie deren Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig.\nDer Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.\n\n- Nachweis der Zertifizierung und Schulung vom Hersteller des angebotenenen Systems\nGemäß Nr. 3 der Leistungsbeschreibung muss der Bieter für das angebotene System vom Hersteller zertifiziert und entsprechend geschult sein. Hier sind\nentsprechende Nachweis (Zertifizierung und Schulung) mit dem Angebot vorzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 5 weitere
Konkurs
Korruption
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe und Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB bis § 126
GWB
GWB. Neben diesen genannten Ausschlussgründen gelten zusätzlich sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 09-9015710-45
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-ansbach.de 📧
Telefon: +49 981468-1103 📞
Fax: +49 981468-1119 📠
URL: https://www.landkreis-ansbach.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b48a5d63d-2175e7e92a26ef05 🌏
Teilnahme-URL: https://www.xvergabe.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens sechs Tage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\n\nHinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 209-660730 (2023-10-26)