Schlosser- und Zaunbauarbeiten:
- ca. 570 m Geländer inkl. Geländerpfosten, -fußpunkte und -fundamente, Geländerhöhe ca. 1,50 m, Material Edelstahl
- ca. 660 m² Seilnetzfüllung, Material Edelstahl
- 2 Toranlagen, Material Edelstahl
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
Referenznummer: 486.05.530.01
Kurze Beschreibung:
“Schlosser- und Zaunbauarbeiten:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2023-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-146305
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
“1. Ergänzung zu II.2.7)”
Quelle: OJS 2023/S 050-146305 (2023-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 628 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Brutto-Abrechnungssumme (im...”
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Brutto-Abrechnungssumme (im Anwendungsbereich des § 13b UStG jeweils der Netto-Summe)
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Quelle: OJS 2023/S 101-315649 (2023-05-24)