Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) werden neue Anwendungsfälle für mobile Endgeräte und die Menge mobiler Endgeräte erhöht. Damit einhergehend muss die Informationssicherheit bei der Bereitstellung dieser Geräte erhöht und dem Stand Technik angepasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Device Management
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) werden neue Anwendungsfälle für mobile Endgeräte und die Menge mobiler Endgeräte erhöht. Damit...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) werden neue Anwendungsfälle für mobile Endgeräte und die Menge mobiler Endgeräte erhöht. Damit einhergehend muss die Informationssicherheit bei der Bereitstellung dieser Geräte erhöht und dem Stand Technik angepasst werden.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Lösung beschafft werden, um 1000 mobile Endgeräte sicher zu verwalten.”
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-22 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig, Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1 Nachweis der Eintragung (sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1 Nachweis der Eintragung (sofern vorgesehen auch für NU) im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie) 1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3 Nachweis über eine bestehende, ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Vorlage Kopie) 1.4 unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3 Nachweis über eine bestehende, ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Vorlage Kopie) 1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.5 Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig. Die Einhaltung dieser Standards muss durch regelmäßige Audits sichergestellt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.5 Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig. Die Einhaltung dieser Standards muss durch regelmäßige Audits sichergestellt und nachgewiesen werden. 1.6 Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Die Einhaltung dieser Standards muss durch eegelmäßige Audits sichergestellt und nachgewiesen werden. 1.7 Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO/IEC 27017 oder gleichwertig. Die Einhaltung dieser Standards muss durch regelmäßige Audits sichergestellt und nachgewiesen werden. 1.8 Der Anbieter muss mindestens über die höchste Partnerzertifizierung des Herstellers verfügen in Bezug auf die angebotene Technologie. 1.9 Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen soweit erforderlich einzureichen) 1.10 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (soweit erforderlich einzureichen) 1.11 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 1.12 Formblatt LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04HH2U
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04HH2U
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3202📞
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 247-784488 (2023-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 093 23
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 093 23
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-20 📅
Titel: Mobile Device Management
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 185 176 948
Postleitzahl: 65205
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@sva.de📧
Telefon: +49 6122 536-0📞
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04HEW2” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder; 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 038-109635 (2024-02-21)