Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren
beizufügen. Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die höchstens
fünf Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Aufbau von redundanten Stromversorgungen für Industrie oder die Veranstaltungstechnik,
die ein Aggregat mit einer USV und der dahinterliegenden
Stromverteilung von 100kW oder größer aufweist.
- Zur Nachvollziehbarkeit müssen dem Angebot entsprechende Übersichtspläne
oder Schaltpläne des Referenzprojektes beigefügt werden.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.