Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kunden*innen, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten bei der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen. Es informiert - unter Wahrung des Datenschutzes - die Zielgruppe über ihre Mitwirkungspflichten, denkbare negative Folgen einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Jobcenter Wuppertal AöR und die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Weiterhin sollen die Leistungsberechtigten, die aufgrund von Handlungsbedarfen im Bereich der Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung nicht an Terminen teilnehmen können, von den mobilen Fallmanager*innen zu verschiedenen Terminen begleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiles Fallmanagement
2023-865.31-04
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kunden*innen, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten bei der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen. Es informiert - unter Wahrung des Datenschutzes - die Zielgruppe über ihre Mitwirkungspflichten, denkbare negative Folgen einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Jobcenter Wuppertal AöR und die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Weiterhin sollen die Leistungsberechtigten, die aufgrund von Handlungsbedarfen im Bereich der Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung nicht an Terminen teilnehmen können, von den mobilen Fallmanager*innen zu verschiedenen Terminen begleitet werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kunden*innen, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten bei der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen. Es informiert - unter Wahrung des Datenschutzes - die Zielgruppe über ihre Mitwirkungspflichten, denkbare negative Folgen einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Jobcenter Wuppertal AöR und die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Weiterhin sollen die Leistungsberechtigten, die aufgrund von Handlungsbedarfen im Bereich der Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung nicht an Terminen teilnehmen können, von den mobilen Fallmanager*innen zu verschiedenen Terminen begleitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: 01.04.2024 - 31.03.2025
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Eine Reduktion und/oder Erhöhung der Maßnahmekapazität um bis zu 30% ist möglich.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-22
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3DEET
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 020-054274 (2023-01-23)