Auftragsbekanntmachung (2023-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiles Labor (MobLab)
Reference number: V2.102/L3.1-02500/310/2023
Kurze Beschreibung:
“Mobiles Labor - MobLab”
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrzeug und Aufbau”
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-18 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 0
Vergabekriterien
Kriterium:
“Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Heyrothsberge
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Beschreibung der Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Beschreibung der Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Referenzen (der letzten drei Geschäftsjahre) über hergestellte vergleichbare Einsatzfahrzeuge (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
-Dem Angebot sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Referenzen (der letzten drei Geschäftsjahre) über hergestellte vergleichbare Einsatzfahrzeuge (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
-Dem Angebot sind verbindliche Angaben über die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen und zur nächstliegenden Kundenstation beizulegen.
-Erklärung zu den Russland-Sanktionen: -Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (vom Bieter, Nachunternehmer und ggf. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft)
-Eigenerklärungen zur Eignung
-Nachweise der Qualifikation und Eignung siehe Anlage abschließende Nachweisliste VgV (Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung/ -erlaubnis, Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht), Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer berufsständigen Kammer oder Erklärung der Zugehörigkeit zu den freien Berufen, Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen) (Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Bescheinigungen über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, ausgestellt von der betreffenden Krankenkasse, Bescheinigung der Versicherung/des Versicherungsvermittlers einschließlich der Angabe der versicherten Risiken, Laufzeit und Deckungssummen)
-Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
-Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2TVergG LSA)
-Als Nachweis für die Eignung gilt auch ein Zertifikat über den Eintrag in das regionale Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) oder von einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer: 15-1208
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Jerichower Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs.ibk@ibk.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03929261302📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem IBK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das IBK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das IBK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt -Vergabekammer-, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale) zu richten. Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 221-696097 (2023-11-15)