Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen. Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein. Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunk und Telefondienstleistungen
Referenznummer: SV 23-29
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen.
Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen.
Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein.
Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen.
Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen.
Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein.
Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 235 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 23-29
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet-Telefondienste📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: zweimalig um jeweils ein Jahr.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität gemäß Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2023-12-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV: ---
Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. ---
Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 56 VgV: ---
Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. ---
Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis sowie weitere Angaben zum Bieter bzw. dessen wirtschaftlichen Eigentümer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz sowie spezifischer Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von 500.000,00 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
Umsatz sowie spezifischer Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von 500.000,00 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Unternehmensdarstellung: Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
Weiterhin weist der Bieter für sich und das genutzte Netz für den an der Auftragserfüllung beteiligten Scope (Informationsverbund, Prozesse usw.) ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 nach.
Darüber hinaus stellt der Bieter sein klimaneutrales Mobilfunknetz mit seinem Angebot vor.
Unternehmensdarstellung: Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
Weiterhin weist der Bieter für sich und das genutzte Netz für den an der Auftragserfüllung beteiligten Scope (Informationsverbund, Prozesse usw.) ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 nach.
Darüber hinaus stellt der Bieter sein klimaneutrales Mobilfunknetz mit seinem Angebot vor.
Referenzen: Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Als vergleichbar gelten Referenzen mit vergleichbarer Anzahl von Einzelverträgen und vergleichbar geleistetem Dienstleistungsspektrum.
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die die Verwaltung, Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen von mindestens 500 Einzelverträgen (Daten/Sprachkarten) innerhalb eines Rahmenvertrages zum Gegenstand haben und vergleichbar mit dem hiesigen Mengengerüst sind. Es darf sich nicht um den Abschluss von 500 Aufträgen handeln.
Mindestens eins dieser Projekte muss die Einbindung einer virtuellen Telefonanlage in die Mobilfunkleistungen beinhalten.
Referenzen: Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Als vergleichbar gelten Referenzen mit vergleichbarer Anzahl von Einzelverträgen und vergleichbar geleistetem Dienstleistungsspektrum.
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die die Verwaltung, Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen von mindestens 500 Einzelverträgen (Daten/Sprachkarten) innerhalb eines Rahmenvertrages zum Gegenstand haben und vergleichbar mit dem hiesigen Mengengerüst sind. Es darf sich nicht um den Abschluss von 500 Aufträgen handeln.
Mindestens eins dieser Projekte muss die Einbindung einer virtuellen Telefonanlage in die Mobilfunkleistungen beinhalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 993-80122-96
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43566387🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E43566387🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: VK Bund
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +228 94990📞
Fax: +228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-704559 (2023-11-17)