Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 45 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 45% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Maßgebend bei der Bewertung ist die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenz mit der hier beschriebenen Projektaufgabe.
2) Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber (ggf. auch im Sitz-Land des Bieters) zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Maßgebend bei der Bewertung ist die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenz mit der hier beschriebenen Projektaufgabe.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der jeweils benannten Referenz im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte der Projektaufgabe bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3), Gewichtung: 15%.
Inhaltliche Angaben zu Prozessabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die Koordination der bürointernen Planungsbeteiligten führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
4) Durchschnittliche Nettogeschäftsumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2, Gewichtung: 10%. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil anzugeben.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
200.000-399.999 € = 1 Punkt;
400.000-599.999 € = 2 Punkte;
600.000-799.999 € = 3 Punkte;
ab 800.000 = 4 Punkte.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Hinweis zu Kriterium (4): Wird ein Netto-Umsatz > 800.001 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
5) Angaben zum aktuellen Personalstand
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf das unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 aufgeführte Objektplanung und der TGA, Gewichtung: 10%.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 2 Mitarbeiter=1 Punkt;
3 bis 4 Mitarbeiter =2 Punkte;
5 bis 6 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 7 Mitarbeiter = 4 Punkte.
Hinweis zu Kriterium (5): Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) - (5), ausgenommen der Bewertungskriterien (4) und (5), die eine eigene Bewertungsabstufung haben.
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleich viele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt, erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf.