Beschafft werden soll ein Bundle bestehend aus einem High-end multilaser cell sorter mit BSL2 Cabinet und ein high-end multilaser benchtop flow cytometry analyzer mit HTS zur Messung von verschiedenen Plattenformaten mit direkt vergleichbarem optischen Setup und gleicher Software für Betrieb und Datenanalyse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Multilaser Cell Sorter und Benchtop Durchflusscytometer Bundle
Referenznummer: VgV_2023-036
Kurze Beschreibung:
“Beschafft werden soll ein Bundle bestehend aus einem High-end multilaser cell sorter mit BSL2 Cabinet und ein high-end multilaser benchtop flow cytometry...”
Kurze Beschreibung
Beschafft werden soll ein Bundle bestehend aus einem High-end multilaser cell sorter mit BSL2 Cabinet und ein high-end multilaser benchtop flow cytometry analyzer mit HTS zur Messung von verschiedenen Plattenformaten mit direkt vergleichbarem optischen Setup und gleicher Software für Betrieb und Datenanalyse.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Bundle bestehend aus einem Multilaser Cell Sorter mit Klasse II Typ A2 Biosicherheitskabinett und einem kompativlen analytischen...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Bundle bestehend aus einem Multilaser Cell Sorter mit Klasse II Typ A2 Biosicherheitskabinett und einem kompativlen analytischen Benchtop.Durchflusscytometer von Multilaser mit HTS-Einheit
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung/Firmenprofil \n\nDie Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil \n\nDie Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: \n\n \n\n(1) Name des Unternehmens \n\n(2) Geschäftsführer \n\n(3) Geschäftssitz \n\n(4) alle Niederlassungen \n\n(5) Gesellschaftsform \n\n(6) Gründungsdatum \n\nDie Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand\n\n\n\nEs müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. \n\n \n\nWeniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss. \n\n \n\nIn jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: \n\n \n\n(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) \n\n(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) \n\n(3) Art der Leistung \n\n(4) Volumen (PT oder Euro) \n\n(5) Zeitraum \n\n \n\nDie Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: \n- der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: \n- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, \n- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, \n- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, \n- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. \nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. \nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 207-650257 (2023-10-25)