Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum sowie die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-27.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberfranken › Hof, Kreisfreie Stadt
- • Schwaben › Augsburg, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 327 800 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Landkreis Erlangen Höchstadt
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Landkreis Erlangen Höchstadt
Zusätzliche Informationen:
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Stadt Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung: Stadt Ingolstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-02 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Telefon: +49 928118000 📞
URL: https://www.lfu.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 229-722824 (2023-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt
Referenznummer:
63ab5535-3604-4b5a-8b31-6a99b45c614e
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum sowie die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 327 800 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣
Interne Kennung:
aa2fa911-ce8d-4216-8d38-26f995df18eb
Titel: Landkreis Erlangen Höchstadt
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Landkreis Erlangen Höchstadt
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
df6a9ea9-e483-4219-9326-6d06471ad2cd
Titel: Stadt Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung: Stadt Ingolstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-02 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien: Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden.
Maximal 10% der Kartierleistung darf sowohl insgesamt als auch innerhalb jeder Artengruppe durch qualifizierte Neueinsteiger erbracht werden: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt.
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte
Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen.
Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung):
• Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten
• Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen
(auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich)
Sprache Deutsch in Wort und Schrift
Hinreichende Eignung von Projektleiter und Stellvertreter
Hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und GIS-Programmen (wie Access, Excel)
Führerschein und PKW für jeden Kartierer vorhanden
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Leistungskriterien: Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird.
Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/innen (ohne „Neueinsteiger“) anhand einer Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden.
Grundsätzlich müssen zu wertende Referenzen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (Landkreis, kreisfreie Stadt, größere Anteile eines Naturraums, flächenhafte Schutzgebiete mit Gesamtfläche von mind. 200 ha oder vergleichbar). Eingriffsgutachten (saP) mit kleinräumigem Flächenbezug (Bau- oder Gewerbegebiet etc.) oder Folgekartierungen mit nahezu gleichem Untersuchungsinhalt wie eine bereits genannte Referenz werden gegebenenfalls nicht gewertet.
Auf der Grundlage dieser Angaben und des Personaleinsatzplans erfolgt für jeden eingesetzten Kartierer eine Bewertung hinsichtlich der folgenden Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Bewertungspunkte für die Kriterien 1, 2 und 3 können nur dann vergeben werden, wenn sie diejenigen Artengruppen zum Inhalt haben, die der eingesetzte Kartierer laut Personaleinsatzplan anteilig auch bearbeiten will. Pro gültiger Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben.
Die Referenzen sollen zu folgenden Kriterien aussagekräftig sein:
• Kriterium 1: Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen.
Für jeden eingesetzten Kartierer sind je Artengruppe, die von ihm anteilig bearbeitet werden soll (Libellen in Still- und Fließgewässern gelten als eine Gruppe), mind. 2 Referenzen vorzulegen.
Mindestpunktzahl pro Kartierer pro Artengruppe (sonst Ausschluss): 10 Punkte (entspricht 2 Referenzen)
Maximale Punktzahl pro Kartierer pro Artengruppe: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen)
Maximale Punktzahl pro Kartierer, falls er alle Artengruppen bearbeitet: 150 Punkte.
Kann ein Kartierer für eine Artengruppe keine zwei Referenzen vorlegen, so wird er für diese Artengruppe als Neueinsteiger betrachtet. Achtung: dann muss Begrenzung auf maximal 10 % der Kartierleistung in der betroffenen Artengruppe gegeben sein, sonst Ausschluss.
• Kriterium 2: Nachweis über Erfahrung hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen im Hinblick auf die vom Kartierer zu bearbeitenden Artengruppen (Bewertung und Abgrenzung von Lebensräumen, Empfehlungen von Maßnahmen, Einschätzung von Gefährdungen, Pflegevorschläge etc., z.B. aus Naturschutzfachkartierungen, Managementplänen, Zustandserfassungen, Artenhilfsprojekten etc.). Der Kartierer muss maßgeblichen Anteil an bewertenden Arbeiten gehabt haben.
Mindestpunktzahl pro Kartierer: 5 Punkte (entspricht einer Referenz)
Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen).
• Kriterium 3: Nachweis regionaler Erfahrungen
Referenzen, die Kartierungen oder naturschutzfachlich bewertende Tätigkeiten im Hinblick auf die sechs in der Naturschutzfachkartierung zu bearbeitenden Artgruppen zum Gegenstand haben, werden gewertet, sofern die Tätigkeiten innerhalb der den Landkreis betreffenden Naturraum-Haupteinheiten durchgeführt wurden.
Referenzprojekte müssen nicht zwingend die hier zur Bearbeitung ausgeschriebenen Landkreise/Stadt betreffen.
Mindestpunktzahl pro Kartierer: keine
Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen).
Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Kartierer“ die entsprechende Angabe gemacht.
Bei allen Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter und Kartierer) behalten wir uns eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden können, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzen, die älter als 10 Jahre sind oder für noch laufende Projekte.
Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Wertungsmatrix (Wertungsmatrix_NFK_LkrX) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Maximal können pro Los 450 Gesamtleistungspunkte (L) erreicht werden.
Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt.
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer:
5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Telefon: +49 928118000 📞
URL: https://www.lfu.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer beabsichtigt den Vertragsbeginn im März 2024. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 229-722824 (2023-11-27)
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