Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Leistungskriterien: Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird.
Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/innen (ohne „Neueinsteiger“) anhand einer Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden.
Grundsätzlich müssen zu wertende Referenzen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (Landkreis, kreisfreie Stadt, größere Anteile eines Naturraums, flächenhafte Schutzgebiete mit Gesamtfläche von mind. 200 ha oder vergleichbar). Eingriffsgutachten (saP) mit kleinräumigem Flächenbezug (Bau- oder Gewerbegebiet etc.) oder Folgekartierungen mit nahezu gleichem Untersuchungsinhalt wie eine bereits genannte Referenz werden gegebenenfalls nicht gewertet.
Auf der Grundlage dieser Angaben und des Personaleinsatzplans erfolgt für jeden eingesetzten Kartierer eine Bewertung hinsichtlich der folgenden Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Bewertungspunkte für die Kriterien 1, 2 und 3 können nur dann vergeben werden, wenn sie diejenigen Artengruppen zum Inhalt haben, die der eingesetzte Kartierer laut Personaleinsatzplan anteilig auch bearbeiten will. Pro gültiger Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben.
Die Referenzen sollen zu folgenden Kriterien aussagekräftig sein:
• Kriterium 1: Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen.
Für jeden eingesetzten Kartierer sind je Artengruppe, die von ihm anteilig bearbeitet werden soll (Libellen in Still- und Fließgewässern gelten als eine Gruppe), mind. 2 Referenzen vorzulegen.
Mindestpunktzahl pro Kartierer pro Artengruppe (sonst Ausschluss): 10 Punkte (entspricht 2 Referenzen)
Maximale Punktzahl pro Kartierer pro Artengruppe: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen)
Maximale Punktzahl pro Kartierer, falls er alle Artengruppen bearbeitet: 150 Punkte.
Kann ein Kartierer für eine Artengruppe keine zwei Referenzen vorlegen, so wird er für diese Artengruppe als Neueinsteiger betrachtet. Achtung: dann muss Begrenzung auf maximal 10 % der Kartierleistung in der betroffenen Artengruppe gegeben sein, sonst Ausschluss.
• Kriterium 2: Nachweis über Erfahrung hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen im Hinblick auf die vom Kartierer zu bearbeitenden Artengruppen (Bewertung und Abgrenzung von Lebensräumen, Empfehlungen von Maßnahmen, Einschätzung von Gefährdungen, Pflegevorschläge etc., z.B. aus Naturschutzfachkartierungen, Managementplänen, Zustandserfassungen, Artenhilfsprojekten etc.). Der Kartierer muss maßgeblichen Anteil an bewertenden Arbeiten gehabt haben.
Mindestpunktzahl pro Kartierer: 5 Punkte (entspricht einer Referenz)
Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen).
• Kriterium 3: Nachweis regionaler Erfahrungen
Referenzen, die Kartierungen oder naturschutzfachlich bewertende Tätigkeiten im Hinblick auf die sechs in der Naturschutzfachkartierung zu bearbeitenden Artgruppen zum Gegenstand haben, werden gewertet, sofern die Tätigkeiten innerhalb der den Landkreis betreffenden Naturraum-Haupteinheiten durchgeführt wurden.
Referenzprojekte müssen nicht zwingend die hier zur Bearbeitung ausgeschriebenen Landkreise/Stadt betreffen.
Mindestpunktzahl pro Kartierer: keine
Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen).
Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Kartierer“ die entsprechende Angabe gemacht.
Bei allen Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter und Kartierer) behalten wir uns eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden können, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzen, die älter als 10 Jahre sind oder für noch laufende Projekte.
Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Wertungsmatrix (Wertungsmatrix_NFK_LkrX) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Maximal können pro Los 450 Gesamtleistungspunkte (L) erreicht werden.
Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt.
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria