Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
- Erklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Erklärung, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe zu Registereintragungen
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen sind die o.g. Erklärung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch folgende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung, Berufs/Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige
sonstige Nachweise
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Hierbei ist zu beachten, dass die von uns gestellten Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Sollten die Mindestanforderungen nicht anhand der von Ihnen im PQ-Verein hinterlegten Nachweisen erfüllt sein, sind die Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.