Neubau Betriebsstandort ENRW: Der geplante Neubau Betriebsstandort der ENRW entsteht im Gewerbegebiet "Berland" in der Stuttgarter Str. 80 und 82, in 78628 Rottweil, Gemarkung Neufra. Der neue Betriebsstandort der ENRW besteht aus einem Verwaltungsgebäude, einer Lagerhalle inkl. Werkstatt und Büro. Das 3-geschoßige Verwaltungsgebäude ist durch einen Verbindungsgang im 1.OG mit der Lagerhalle ebenerdig verbunden. Die Lagerhalle ist eingeschossig. Entlang der Südfassade der Lagerhalle sind Werkstätten, Büros und Umkleiden in einem 2-geschossigen-Büroriegel angeordnet. Das Verwaltungsgebäude und die Lagerhalle befinden sich entlang der südlich am Grundstück liegenden Zufahrtsstraße. Gegenstand des Verfahrens sind: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Betriebsstandort - HLS
Kurze Beschreibung:
Neubau Betriebsstandort ENRW: Der geplante Neubau Betriebsstandort der ENRW entsteht im Gewerbegebiet "Berland" in der Stuttgarter Str. 80 und 82, in 78628 Rottweil, Gemarkung Neufra. Der neue Betriebsstandort der ENRW besteht aus einem Verwaltungsgebäude, einer Lagerhalle inkl. Werkstatt und Büro. Das 3-geschoßige Verwaltungsgebäude ist durch einen Verbindungsgang im 1.OG mit der Lagerhalle ebenerdig verbunden. Die Lagerhalle ist eingeschossig. Entlang der Südfassade der Lagerhalle sind Werkstätten, Büros und Umkleiden in einem 2-geschossigen-Büroriegel angeordnet. Das Verwaltungsgebäude und die Lagerhalle befinden sich entlang der südlich am Grundstück liegenden Zufahrtsstraße. Gegenstand des Verfahrens sind: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Neubau Betriebsstandort ENRW: Der geplante Neubau Betriebsstandort der ENRW entsteht im Gewerbegebiet "Berland" in der Stuttgarter Str. 80 und 82, in 78628 Rottweil, Gemarkung Neufra. Der neue Betriebsstandort der ENRW besteht aus einem Verwaltungsgebäude, einer Lagerhalle inkl. Werkstatt und Büro. Das 3-geschoßige Verwaltungsgebäude ist durch einen Verbindungsgang im 1.OG mit der Lagerhalle ebenerdig verbunden. Die Lagerhalle ist eingeschossig. Entlang der Südfassade der Lagerhalle sind Werkstätten, Büros und Umkleiden in einem 2-geschossigen-Büroriegel angeordnet. Das Verwaltungsgebäude und die Lagerhalle befinden sich entlang der südlich am Grundstück liegenden Zufahrtsstraße. Gegenstand des Verfahrens sind: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: Die Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Gewerbegebiet "Berland"
Stuttgarter Str. 80 und 82
Postleitzahl: 78628
Stadt: Rottweil, Gemarkung Neufrach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rottweil🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-15 12:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-15 12:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Zusätzliche Informationen: Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 51 SektVO Abs. 2 und 3 und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesetzliche Ausschlussgründe: 1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. VON BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN: 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 4. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesetzliche Ausschlussgründe: 1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. VON BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN: 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 4. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Erklärung gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister: VON BEWERBERN/BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN: Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister: VON BEWERBERN/BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN: Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gesamtumsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher Mindestumsatz pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022): 4,6 Mio. EUR netto Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Gesamtumsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher Mindestumsatz pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022): 4,6 Mio. EUR netto Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Haftpflichtversicherung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe - für Personenschäden: 10.000.000,00 EUR - für sonstige Schäden: 5.000.000,00 EUR Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Haftpflichtversicherung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe - für Personenschäden: 10.000.000,00 EUR - für sonstige Schäden: 5.000.000,00 EUR Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN: Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2019 - Oktober 2023 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Arbeiten im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik in einem ähnlichen oder größeren Umfang und Heizungskonzept insbesondere Wärmepumpen gemäß Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen. Je Referenz ist Gebäudetyp, Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Bauleistungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Referenzen: VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN: Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2019 - Oktober 2023 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Arbeiten im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik in einem ähnlichen oder größeren Umfang und Heizungskonzept insbesondere Wärmepumpen gemäß Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen. Je Referenz ist Gebäudetyp, Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Bauleistungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Technische und personelle Ausstattung: Eigenerklärung/ Bestätigung, dass der Bewerber/Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihm zu übernehmenden Leistungen verfügt. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung.
Technische und personelle Ausstattung: Eigenerklärung/ Bestätigung, dass der Bewerber/Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihm zu übernehmenden Leistungen verfügt. Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE200387156
Postanschrift: In der Au 5
Postleitzahl: 78628
Postort: Rottweil
Region: Rottweil🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiser-Joseph-Straße 247, 79098 Freiburg
E-Mail: vergabe@w2k.de📧
Telefon: +49 761211149-0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Strom
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEHDGW/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEHDGW🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEHDGW🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Maximale Verlängerungen: 0
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEHDGW
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. 3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. 4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden. 5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. 3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. 4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden. 5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 229-721822 (2023-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-02) Öffentlicher Auftraggeber Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-02+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird verlängert. Neue Angebotsfrist ist: 31.01.2024, 12:00 Uhr.
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 858e56fa-ba88-46e3-b760-f18703df02b6-01
Quelle: OJS 2024/S 003-005683 (2024-01-02)