Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI 2021, die erforderlich sind, um die Freianlagen am Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie mit Institutsambulanz und Schule am Standort Klingenmünster zu planen und auszuführen.
Das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie plant den Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Standort Klingenmünster. Der Neubau soll den Anforderungen einer modernen kinder- und jugendpsychiatrischen und – psychotherapeutischen Versorgung in den nächsten Jahrzehnten genügen. Das bestehende Gebäude weist aktuell keine ausreichenden Kapazitäten auf. Zudem soll die Kinder- und Jugendpsychiatrie um weitere Bereiche ergänzt werden. Unterrichtsräume und eine Institutsambulanz sollen Berücksichtigung finden. Zwei Stationen à 10 Behandlungsplätze für Kinder bis zum Alter von 13 Jahren, drei Stationen à 10 Behandlungsplätze für ältere Kinder sowie zwei Stationen mit insgesamt 17 Behandlungsplätzen für die Krisen- und Akutintervention sollen vorgesehen werden. Außerdem sind Räumlichkeiten für das Personal und die Leitung sowie die Sekretariate zu berücksichtigen.
Das vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie freigegebene Raum- und Funktionsprogramm umfasst eine Gesamtnutzungsfläche von ca. 4.200 m² für stationäre Betten, Tagesklinik, Schule und Institutsambulanz.
Nach einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, für die zuvor genannten Funktionsbereiche einen Neubau in Nachbarschaft des Bestandsgebäudes zu errichten. Die Anlagen B1 bis B5 geben einen Überblick über die örtliche Situation.
Die Planung für einen Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Standort Klingenmünster des Pfalzklinikums soll im Sommer 2023 mit Grundlagenermittlung und Vorplanung in enger Abstimmung mit den Nutzern starten.
Bei der Planung des Neubaus soll besonderes Augenmerk auf die Wechselwirkung von Mensch und Umgebung und deren Auswirkung auf den Genesungsprozess der jungen Patienten gelegt werden („Healing Architecture“).
Das Pfalzklinikum fordert eine nachhaltige Bauweise. Insbesondere wird Wert auf eine zukunftsgerechte technische Ausstattung gelegt, welche u. a. den Anforderungen an ein gesundes Raumklima, an den sommerlichen Wärmeschutz, die Energieeffizienz und die Energiegewinnung gerecht wird.
Das neu zu entwickelnde Freiflächenkonzept soll durch die Anordnung der Bauteile differenzierte Außenräume schaffen.
Entwurfstechnisch besteht die Möglichkeit, für die einzelnen Stationsbereiche Freibereiche innerhalb der Stationen mit Hilfe eines Atriums anzubieten, die hohe Aufenthaltsqualität im Freien ermöglichen. In Kombination mit dem therapeutischen Konzept können diese Freibereiche von den Patienten selbstständig betreten und genutzt werden. Die unmittelbare Sichtkontrolle dieser Zonen aus dem Dienstzimmer heraus soll gegeben sein. Die Gestaltung des Atriums soll konzipiert werden und das therapeutische Konzept unterstützen.
Neben den internen Freibereichen sollen Zufahrten, Kurzzeitparkplätze, Müllremisen und nach eventuellem Rückbau des Bestandsgebäudes, der vorab rückgebaute Spielplatz neu entworfen werden.
Die unmittelbare Anbindung einer großzügigen, gesicherten Freifläche soll die Durchführbarkeit eines Evakuierungskonzepts unterstützen.
Im Planungsumfang enthalten sind Grünflächen, Innenhöfe, befestigte Flächen, Zufahrten, Vorplätze, Gebäudeumfahrten, allgemeine Freianlagen und Müllremise.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.
Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (Anlage zum Vertrag) sind zu berücksichtigen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- weitere Leistungsstufen: Leistungsphase 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich der Grundleistungen und besonderen Leistungen können den entsprechenden Anlagen und dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Voraussichtliche Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Februar 2024 abzuschließen.
Die Entwurfsplanung und Erstellung der HU-Bau sollen zwischen Februar 2024 und Januar 2025 erfolgen.
Die Genehmigungsplanung soll im März 2025 abgeschlossen werden.
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe sind im Zeitraum März 2025 bis Juli 2026 vorgesehen.
Der Baubeginn ist im Oktober 2025 geplant. Im Oktober 2027 soll der Neubau in Betrieb genommen werden.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Freianlagen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Es wird nicht als unzulässige Mehrfachbewerbung gewertet, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe dabei ist jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Teilnahmeanträge der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften und die Angebote der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist.
Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung (Anlage A14) des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versichern.
Im Falle einer unzulässigen Doppel-/Mehrfachbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide/alle betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Unzulässige Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbstständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Infobroschüre können alle wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren entnommen werden.