Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 7 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 für Hochbauprojekte vergleichbarer Komplexität und Größenordnung (Kriterien gemäß den Anforderungen an die Referenzprojekte) und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 für Hochbauprojekte vergleichbarer Komplexität und Größenordnung (Kriterien gemäß den Anforderungen an die Referenzprojekte) und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung) oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung. Der Bauleiter muss im Leistungszeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens in einem Projekt vergleichbarerer Größenordnung (Kriterien gemäß den Anforderungen an die Referenzprojekte) für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder gleichwertig die komplette Leistungsphase 8 abgewickelt haben.
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
- Bei mindestens 2 der maximal 3 wertbaren Referenzprojekten handelt es sich um Neubauprojekte und/oder Neubauten zur Erweiterung bestehender Gebäude.
- Bei Angabe von 3 Referenzprojekten darf es sich höchstens bei einem davon um eine Generalsanierung der technischen Ausrüstung in mindestens den Anlagengruppe 4 und 5 handeln.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte sind die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II gemäß § 56 HOAI 2021 zuzuordnen.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte wurden jeweils mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 vollständig beauftragt. Der Beginn der Bearbeitung darf nicht vor dem 01.01.2013 liegen. Mit der Bauausführung muss bis zum 31.10.2022 begonnen worden sein.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte müssen mindestens 2 Anlagengruppen (von den Anlagengruppen 4, 5 und 6) vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen und Leistungszeiträumen bearbeitet worden sein.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 8.500.000 Euro brutto.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte betragen die Baukosten der Kostengruppe 400 mindestens 3.000.000 Euro brutto.
- Für alle wertbaren Referenzprojekte beträgt die Bruttogrundfläche mindestens 2.500 m².
- Über alle wertbaren Referenzprojekte (maximal 3) müssen die Anlagengruppen 4, 5 und 6 jeweils mindestens einmal vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen und Leistungszeiträumen bearbeitet worden sein.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder gleichwertig unter Anwendung von GWB, VgV, VOB/A und VOB/B ausgeführt worden sein.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn nicht mindestens zwei Referenzprojekte vorliegen, die jedes für sich alle zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen, welche jedes für sich die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers bearbeitet worden sein. Bei Bewerbergemeinschaft aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
- Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Planung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 können je Referenzprojekt 120 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn es sich um eine Klinik, ein Krankenhaus oder eine medizinische Betreuungseinrichtung handelt. Es können je Referenzprojekt 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn die 3 Anlagengruppen 4, 5 und 6 vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen und Leistungszeiträumen bearbeitet worden sind. Es können je Referenzprojekt 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn die Baukosten KG 400 ≥ 5 Mio. € brutto betragen. Es können je Referenzprojekt 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn das Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder gleichwertig bearbeitet wurde. Es können je Referenzprojekt 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn für das Referenzprojekt Fördermittel gewährt wurden. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit maximal 170 Punkte und insgesamt über alle Referenzprojekte maximal 510 Punkte zu erreichen.
- Darüber hinaus können in Abhängigkeit des Umsatzes U für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 "Planung der Technischen Ausrüstung" in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils bis zu 15 weitere Zusatzpunkte erreicht werden:
- 500.000 Euro netto ≤ U ≤ 750.000 Euro netto (5 Punkte)
- 750.000 Euro netto < U ≤ 1.000.000 Euro netto (10 Punkte)
- 1.000.000 Euro netto < U (15 Punkte)
Für die Anzahl der festangestellten Ingenieure und/oder Techniker einschließlich Büroinhaber im Bereich "Technische Ausrüstung" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren können jeweils pro Jahr maximal 15 Zusatzpunkte erreicht werden:
- 1 bis 2 festangestellte Ingenieure und Techniker (0 Punkte)
- 3 bis 4 festangestellte Ingenieure und Techniker (5 Punkte)
- 5 bis 6 festangestellte Ingenieure und Techniker (10 Punkte)
- 7 oder mehr festangestellte Ingenieure und Techniker (15 Punkte)
Insgesamt können in Stufe 1, dem Teilnahmewettbewerb, 600 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.