Neubau einer Kita in Kruft Los 4 Objektplanung - Freianlagen

Ortsgemeinde Kruft

Die Ortsgemeinde Kruft beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte für rund 135 Kinder (120 Ü2, 15 U2) zu errichten. Die Gebäudeplanung sieht ein 2-geschossiges Gebäude vor, welches sich in das hängige Baugelände schiebt und so die Topographie gut ausnutzt. Über einem Teil des Erdgeschosses ist eine begeh- und bespielbare Dachterasse geplant. Im Obergeschoss sind die überdachten Flächen mit zu überplanen. Die Planung der öffentlich zugänglichen Parkflächen und der Zuwegung gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Insgesamt steht für die Außenanlagen eine Fläche von 6.300 m² zur Verfügung. Teilbereiche vor den Gruppen sind überdacht. Der öffentliche Bereich vor dem Eingangsbereich mit Parkplatz ist rund 950m² groß. Es wird eine naturnahe Gestaltung unter Ausnutzung der Topographie erwartet, hierbei sollen Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasen-, Sand- sowie Ballspielflächen entstehen. Das Außengelände sollte den Kindern Anregungen bieten, ihrem Bewegungsbedürfnis in ausreichender Form nachkommen zu können und mit allen Sinnen die Natur zu erleben. Freianlagen von Kindergärten kommt als Lern- und Erfahrungsort eine große Bedeutung zu. Bei der Planung müssen sowohl die psychischen Grundbedürfnisse des Kindes nach Sicherheit und Geborgenheit als auch seine Entwicklungsbedürfnisse nach Bewegung und Erkundung der Welt mit all seinen Sinnen berücksichtigt werden. Vielfältig gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Bei der Außenanlagengestaltung ist es notwendig, nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder zu unterscheiden. Aus diesem Grunde soll nach den geltenden DGUV- ein abgetrennter Außenbereich für die U2-Kinder der Krippengruppe angelegt werden. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt sowie die Tore abschließbar sein. Es sollen ortstypische, pflegeleichte Pflanzen zur Anwendung kommen. Diese sollen den Vorgaben der DGUV entsprechen und die Folgen des Klimawandels berücksichtigen.
Ein Bodengutachten liegt vor. Bis zu einer Tiefe von 2.50m muss mit sandigen Auffüllungen aus dem ehemaligen Bimsabbau gerechnet werden. Hierunter folgen sandige vulkanische Aschen.
Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 4) sind die Leistungen der Fachplanung Objektplanung Freianlagen gem. § 38 - 40 HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-27 Auftragsbekanntmachung
2023-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2023-04-28-61
Kurze Beschreibung:
Die Ortsgemeinde Kruft beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte für rund 135 Kinder (120 Ü2, 15 U2) zu errichten. Die Gebäudeplanung sieht ein 2-geschossiges Gebäude vor, welches sich in das hängige Baugelände schiebt und so die Topographie gut ausnutzt. Über einem Teil des Erdgeschosses ist eine begeh- und bespielbare Dachterasse geplant. Im Obergeschoss sind die überdachten Flächen mit zu überplanen. Die Planung der öffentlich zugänglichen Parkflächen und der Zuwegung gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Insgesamt steht für die Außenanlagen eine Fläche von 6.300 m² zur Verfügung. Teilbereiche vor den Gruppen sind überdacht. Der öffentliche Bereich vor dem Eingangsbereich mit Parkplatz ist rund 950m² groß. Es wird eine naturnahe Gestaltung unter Ausnutzung der Topographie erwartet, hierbei sollen Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasen-, Sand- sowie Ballspielflächen entstehen. Das Außengelände sollte den Kindern Anregungen bieten, ihrem Bewegungsbedürfnis in ausreichender Form nachkommen zu können und mit allen Sinnen die Natur zu erleben. Freianlagen von Kindergärten kommt als Lern- und Erfahrungsort eine große Bedeutung zu. Bei der Planung müssen sowohl die psychischen Grundbedürfnisse des Kindes nach Sicherheit und Geborgenheit als auch seine Entwicklungsbedürfnisse nach Bewegung und Erkundung der Welt mit all seinen Sinnen berücksichtigt werden. Vielfältig gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Bei der Außenanlagengestaltung ist es notwendig, nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder zu unterscheiden. Aus diesem Grunde soll nach den geltenden DGUV- ein abgetrennter Außenbereich für die U2-Kinder der Krippengruppe angelegt werden. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt sowie die Tore abschließbar sein. Es sollen ortstypische, pflegeleichte Pflanzen zur Anwendung kommen. Diese sollen den Vorgaben der DGUV entsprechen und die Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Ein Bodengutachten liegt vor. Bis zu einer Tiefe von 2.50m muss mit sandigen Auffüllungen aus dem ehemaligen Bimsabbau gerechnet werden. Hierunter folgen sandige vulkanische Aschen. Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 4) sind die Leistungen der Fachplanung Objektplanung Freianlagen gem. § 38 - 40 HOAI.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mayen-Koblenz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ortsgemeinde Kruft
Postanschrift: Kolpingsplatz 1
Postleitzahl: 56642
Postort: Kruft
Kontakt
Internetadresse: http://www.ortsgemeinde-kruft.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@pellenz.de 📧
Telefon: +49 2632/299-130 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E28159796 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E28159796 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 065-192646
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Bearbeitung bis zu einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ortsgemeinde Kruft beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte für rund 135 Kinder (120 Ü2, 15 U2) zu errichten. Die Gebäudeplanung sieht ein 2-geschossiges Gebäude vor, welches sich in das hängige Baugelände schiebt und so die Topographie gut ausnutzt. Über einem Teil des Erdgeschosses ist eine begeh- und bespielbare Dachterasse geplant. Im Obergeschoss sind die überdachten Flächen mit zu überplanen. Die Planung der öffentlich zugänglichen Parkflächen und der Zuwegung gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Insgesamt steht für die Außenanlagen eine Fläche von 6.300 m² zur Verfügung. Teilbereiche vor den Gruppen sind überdacht. Der öffentliche Bereich vor dem Eingangsbereich mit Parkplatz ist rund 950m² groß. Es wird eine naturnahe Gestaltung unter Ausnutzung der Topographie erwartet, hierbei sollen Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasen-, Sand- sowie Ballspielflächen entstehen. Das Außengelände sollte den Kindern Anregungen bieten, ihrem Bewegungsbedürfnis in ausreichender Form nachkommen zu können und mit allen Sinnen die Natur zu erleben. Freianlagen von Kindergärten kommt als Lern- und Erfahrungsort eine große Bedeutung zu. Bei der Planung müssen sowohl die psychischen Grundbedürfnisse des Kindes nach Sicherheit und Geborgenheit als auch seine Entwicklungsbedürfnisse nach Bewegung und Erkundung der Welt mit all seinen Sinnen berücksichtigt werden. Vielfältig gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Bei der Außenanlagengestaltung ist es notwendig, nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder zu unterscheiden. Aus diesem Grunde soll nach den geltenden DGUV- ein abgetrennter Außenbereich für die U2-Kinder der Krippengruppe angelegt werden. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt sowie die Tore abschließbar sein. Es sollen ortstypische, pflegeleichte Pflanzen zur Anwendung kommen. Diese sollen den Vorgaben der DGUV entsprechen und die Folgen des Klimawandels berücksichtigen.
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Ein Bodengutachten liegt vor. Bis zu einer Tiefe von 2.50m muss mit sandigen Auffüllungen aus dem ehemaligen Bimsabbau gerechnet werden. Hierunter folgen sandige vulkanische Aschen.
Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 4) sind die Leistungen der Fachplanung Objektplanung Freianlagen gem. § 38 - 40 HOAI.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 38-40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Als Besondere Leistungen sollen ggf. folgende Leistungen beauftragt werden:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projektentwicklung verändern wird und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind. Details werden im Vertrag einvernehmlich festgehalten.
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Beschreibung der Optionen:
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 38-40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Als Besondere Leistungen sollen ggf. folgende Leistungen beauftragt werden:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Bearbeitung bis zu einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kita Kruft 56642 Kruft

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
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2. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
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3. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
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4. Ist der Bewerber/Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
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Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/Bieters für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer
Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 1.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot in Textform zu erklären.
Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber/Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Landschaftsarchitektur verfügen und mind. 10 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums in diesem Planungsbereich (Freianlagenplanung) nachweisen und über jeweils einen Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen. Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird auch die Qualifikation eines staatl. Geprüften Technikers mit einer Berufserfahrung von min. 10 Jahren in der Bauüberwachung als vergleichbare Qualifikation anerkannt.
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Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist mit Angebot nachzuweisen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bewerber/Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Freianlagenplanung von vergleichbaren Gebäuden durch mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 300 000 EUR betragen.
Alle Referenzen müssen Planungsleistungen für vergleichbare Freianlagen zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2016 erfolgt sein muss.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers (Organisation, Ansprechpartner und Telefonnummer) mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
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Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Landschaftsarchitekten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bewerber/ Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Pellenz
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28159796 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in
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alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.
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Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Bekanntmachungs-ID: 28159796.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bewerber/Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Quelle: OJS 2023/S 065-192646 (2023-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 099-309576
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 065-192646
ABl. S-Ausgabe: 99

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Termin-, und Qualitätsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteam
Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der vorgelegten Unterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 20 %

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: 28159796.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 135 (2) S.2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Quelle: OJS 2023/S 099-309576 (2023-05-19)