Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung - Planungsleistungen

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung

Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung am Standort Forstbaumschule Heinzebank - Planungsleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-02 Auftragsbekanntmachung
2023-11-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung - Planungsleistungen
Referenznummer: 2023ZfV-25000-041
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung am Standort Forstbaumschule Heinzebank - Planungsleistungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Gebäudeplanung
Beschreibung der Beschaffung:
Zu erbringen sind Architektenleistungen gem. HOAI 2013 §§ 34, 35im Kontext mit den in (4.1) aufgelisteten Grundanforderungen für die Planung. Der Architekt verantwortet die Planung des Objektes und bringt die verschiedenen Nutzeransprüche der Teileinhei-ten/Nutzungsbereiche und deren planerische Vorstellungen oder Bedarfe in die Gesamtpla-nung ein. Er hat dabei Schnittstellenfunktionen zwischen allen an der Planung Beteiligten aus-zufüllen.\nFolgende Leistungen werden vergeben: Leistungsphasen 3 - 9 Fest beauftragt der AG Leistungsphasen 3 - 4.\nFerner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen fest beauftragt:\n\n- Brandschutzkonzept für das gesamte Baumschulgelände. Der Auftraggeber möchte die be-stehenden Einrichtungen zum Brandschutz (z.B. Feuerlöschteich Waldpädagogische Ta-geseinrichtung Marienberg, Umnutzung abflusslose Grube, evtl. Nutzung Regenwasser Be-standsgebäude etc.), sinnvoll verbinden und bei Bedarf erweitern um ein umfassendes Kon-zept für den gesamten Gebäudekomplex der FBS Heinzebank zu erarbeiten.\n- Wärmeschutzberechnung, Nachweis mit Energiebedarfsausweis\n- Schallschutznachweis\n- Neukonzipierung Abwasserentsorgung Baumschule\nLediglich optional beauftragt sind die Leistungsphasen 5 - 9.
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Zusätzliche Informationen: Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Postleitzahl: 01796
Stadt: Pirna OT Graupa
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Tragwerksplanung
Beschreibung der Beschaffung:
Zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass bestimmte Leistungen der Tragwerksplanung benötigt werden, um das Bauvorhaben durchführen zu können. Fest beauftragt sind die Leistungspha-sen 3 bis 4 für den Neubau gem. § 51 HOAI wie folgt:\n- statische Berechnungen für den Neubau der Staatsdarre\n- Anbindung Neubau an Bestandsgebäude\n- Statik im Zuge des Umbaus der Bestandsgebäude\nOptional beauftragt ist die Leistungsphase 5 gem. § 51 HOAI.\nDiese Leistungen werden fest beauftragt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Notwendig-keit weiterer Leistungen der Tragwerksplanung während der laufenden Bauarbeiten erkannt wird. Dies betrifft insbesondere die Planung einer PV-Anlage auf Bestandsgebäuden. In wel-chem Umfang hier Leistungen durch den Tragwerksplaner zu erbringen sind, wird sich wäh-rend des Umbaus herausstellen. Notwendige Leistungen sind lediglich optional im Sinne von Ziffer 3.4 dieser Unterlage beauftragt.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Planung HLS und Elektrotechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer Planungsleistungen im Rahmen des oben im Punkt 2 beschriebenen Bauvorhabens. Besonderer Wert wird auf die Nutzung und den Einsatz alter-nativer Energien gelegt. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig mit produziertem Strom mit ge-nügend Speichereinrichtungen und energieeffizienter gestaltet werden. Bei der Elektropla-nung ist zu beachten, dass das Objekt stromseitig autark werden soll. Das soll vor allem durch Photovoltaik (PV) erreicht werden. Windkraftanlagen sind vom Auftraggeber ausdrück-lich nicht erwünscht. Zu PV-Anlagen liegen bereits erste Voruntersuchungen vor (vgl. Anlage D).\nDie Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 3 - 9, §§ 53 - 56, Anlagengrup-pen 1 - 3 und 7 - 8 zu erbringen.\nFest beauftragt werden die LPH 3 - 4, §§ 53 - 56, Anlagengruppen 1 - 5 und 7 - 8, optional die Leistungsphasen 5 - 9.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energetisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Kostenkriterium (Name): Zu-/Abschläge HLS-Planung
Kostenkriterium (Gewichtung): 25.00
Kostenkriterium (Name): Zu-/Abschläge Elektro-Planung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Postanschrift: An der Heinzebank 22
Postleitzahl: 09514
Stadt: Lengefeld

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-05 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "In-genieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für LOS 1 Gebäudeplanung - bau- vorlagenberechtigt sind. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwort-licher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.\nDie Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro / Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen.\nIm Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versi-cherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerberge-meinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemein-schaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.\nDer Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen:\nLos 1 - Gebäudeplanung\nZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:\n- Neubau eines Gebäudes in Leimholz-Binder-Konstruktion auf Stahlbetonfundamenten\n- mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 34 HOAI) erbracht\n- Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2011\n- Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 1 Mio. Euro netto, mindestens Honorarzone III\nLos 2 - Tragwerksplanung\nZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleis-tung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:\n- statische Berechnung für einen Neubau oder Sanierung eines Objekts mit vergleich-barem Tragwerk\n- mindestens Leistungsphasen 3 - 5 (§ 55 HOAI) erbracht\n- Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2011\n- Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 500.000 € netto, mindestens Honorarzone III\nLos 3 - Planung von HLS und Elektrotechnik\nZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleis-tung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:\n- Referenz für ein vergleichbares Bauvorhaben aus den Fachplanungen HLS und Elekt-roplanung. Es ist nicht notwendig, dass sich die Referenz auf eine Darreanlage be-zieht; es geht dem Auftraggeber um Planungen mit vergleichbarem Schwierigkeits-grad. Es können auch jeweils eine vergleichbare Referenz für die HLS- und die Elekt-roplanung vorgelegt werden. Dem Auftraggeber sind während der Vertragsdurchführung eine gute Abwasserlösung und eine effiziente Abwärmenutzung der Darreanlagen wichtig, weshalb die Referenz für die Anlagengruppen 1 - 2 nach § 53 HOAI nur vergleichbar ist, wenn eine überdurchschnittlich schwierige Abwasserlösung geplant und bei der Nutzung des Bauvorhabens anfallende Abwärme genutzt wurde. Diese Anforderun-gen können wiederum durch zwei getrennte Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenz für die Elektroplanung muss das Thema "ganz oder teilweise Energieautar-kie" beinhalten.\nIst sich der Bieter unsicher, ob seine Referenz(en) die Anforderungen erfüllt (erfüllen), ist er aufgerufen, vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Auftraggeber zu halten, um eine Klärung herbeizuführen.\n- Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2017\n- mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 55 HOAI) erbracht\n- mindestens Honorarzone III
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gem. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Postleitzahl: 01796
Postort: Pirna OT Graupa
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sbs.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35015420 📞
Fax: +49 3501542213 📠
URL: https://www.sbs.sachsen.de/index.html 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b8aeaa553-1db426f0be830169 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 212-671491 (2023-11-02)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-09)
Objekt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Zu erbringen sind Architektenleistungen gem. HOAI 2013 §§ 34, 35im Kontext mit den in (4.1) aufgelisteten Grundanforderungen für die Planung. Der Architekt verantwortet die Planung des Objektes und bringt die verschiedenen Nutzeransprüche der Teileinhei-ten/Nutzungsbereiche und deren planerische Vorstellungen oder Bedarfe in die Gesamtpla-nung ein. Er hat dabei Schnittstellenfunktionen zwischen allen an der Planung Beteiligten aus-zufüllen. Folgende Leistungen werden vergeben: Leistungsphasen 3 - 9 Fest beauftragt der AG Leistungsphasen 3 - 4. Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen fest beauftragt: - Brandschutzkonzept für das gesamte Baumschulgelände. Der Auftraggeber möchte die be-stehenden Einrichtungen zum Brandschutz (z.B. Feuerlöschteich Waldpädagogische Ta-geseinrichtung Marienberg, Umnutzung abflusslose Grube, evtl. Nutzung Regenwasser Be-standsgebäude etc.), sinnvoll verbinden und bei Bedarf erweitern um ein umfassendes Kon-zept für den gesamten Gebäudekomplex der FBS Heinzebank zu erarbeiten. - Wärmeschutzberechnung, Nachweis mit Energiebedarfsausweis - Schallschutznachweis - Neukonzipierung Abwasserentsorgung Baumschule Lediglich optional beauftragt sind die Leistungsphasen 5 - 9.
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Zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass bestimmte Leistungen der Tragwerksplanung benötigt werden, um das Bauvorhaben durchführen zu können. Fest beauftragt sind die Leistungspha-sen 3 bis 4 für den Neubau gem. § 51 HOAI wie folgt: - statische Berechnungen für den Neubau der Staatsdarre - Anbindung Neubau an Bestandsgebäude - Statik im Zuge des Umbaus der Bestandsgebäude Optional beauftragt ist die Leistungsphase 5 gem. § 51 HOAI. Diese Leistungen werden fest beauftragt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Notwendig-keit weiterer Leistungen der Tragwerksplanung während der laufenden Bauarbeiten erkannt wird. Dies betrifft insbesondere die Planung einer PV-Anlage auf Bestandsgebäuden. In wel-chem Umfang hier Leistungen durch den Tragwerksplaner zu erbringen sind, wird sich wäh-rend des Umbaus herausstellen. Notwendige Leistungen sind lediglich optional im Sinne von Ziffer 3.4 dieser Unterlage beauftragt.
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Zu erbringen sind vom Auftragnehmer Planungsleistungen im Rahmen des oben im Punkt 2 beschriebenen Bauvorhabens. Besonderer Wert wird auf die Nutzung und den Einsatz alter-nativer Energien gelegt. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig mit produziertem Strom mit ge-nügend Speichereinrichtungen und energieeffizienter gestaltet werden. Bei der Elektropla-nung ist zu beachten, dass das Objekt stromseitig autark werden soll. Das soll vor allem durch Photovoltaik (PV) erreicht werden. Windkraftanlagen sind vom Auftraggeber ausdrück-lich nicht erwünscht. Zu PV-Anlagen liegen bereits erste Voruntersuchungen vor (vgl. Anlage D). Die Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 3 - 9, §§ 53 - 56, Anlagengrup-pen 1 - 3 und 7 - 8 zu erbringen. Fest beauftragt werden die LPH 3 - 4, §§ 53 - 56, Anlagengruppen 1 - 5 und 7 - 8, optional die Leistungsphasen 5 - 9.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "In-genieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für LOS 1 Gebäudeplanung - bau- vorlagenberechtigt sind. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwort-licher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro / Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versi-cherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerberge-meinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemein-schaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Los 1 - Gebäudeplanung Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau eines Gebäudes in Leimholz-Binder-Konstruktion auf Stahlbetonfundamenten - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 34 HOAI) erbracht - Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2011 - Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 1 Mio. Euro netto, mindestens Honorarzone III Los 2 - Tragwerksplanung Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleis-tung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - statische Berechnung für einen Neubau oder Sanierung eines Objekts mit vergleich-barem Tragwerk - mindestens Leistungsphasen 3 - 5 (§ 55 HOAI) erbracht - Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2011 - Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 500.000 € netto, mindestens Honorarzone III Los 3 - Planung von HLS und Elektrotechnik Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleis-tung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz für ein vergleichbares Bauvorhaben aus den Fachplanungen HLS und Elekt-roplanung. Es ist nicht notwendig, dass sich die Referenz auf eine Darreanlage be-zieht; es geht dem Auftraggeber um Planungen mit vergleichbarem Schwierigkeits-grad. Es können auch jeweils eine vergleichbare Referenz für die HLS- und die Elekt-roplanung vorgelegt werden. Dem Auftraggeber sind während der Vertragsdurchführung eine gute Abwasserlösung und eine effiziente Abwärmenutzung der Darreanlagen wichtig, weshalb die Referenz für die Anlagengruppen 1 - 2 nach § 53 HOAI nur vergleichbar ist, wenn eine überdurchschnittlich schwierige Abwasserlösung geplant und bei der Nutzung des Bauvorhabens anfallende Abwärme genutzt wurde. Diese Anforderun-gen können wiederum durch zwei getrennte Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenz für die Elektroplanung muss das Thema "ganz oder teilweise Energieautar-kie" beinhalten. Ist sich der Bieter unsicher, ob seine Referenz(en) die Anforderungen erfüllt (erfüllen), ist er aufgerufen, vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Auftraggeber zu halten, um eine Klärung herbeizuführen. - Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2017 - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 55 HOAI) erbracht - mindestens Honorarzone III
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Öffentlicher Auftraggeber
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
fehlerhafter Verweis auf die nationale Vergabeplattform
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9944bf48-8be1-4222-8f1a-3f13875215a6-01
Quelle: OJS 2023/S 217-684696 (2023-11-09)