Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt. Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden. Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken. Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt. In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen. Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs. Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet. Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten. Gegenstand dieser Beschaffung sind: - TGA - Anlagengruppen 1 bis 8 - Inbetriebnahmemanagement - Küchenplanung Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 2023_004
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Gegenstand dieser Beschaffung sind:
- TGA - Anlagengruppen 1 bis 8
- Inbetriebnahmemanagement
- Küchenplanung
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Gegenstand dieser Beschaffung sind:
- TGA - Anlagengruppen 1 bis 8
- Inbetriebnahmemanagement
- Küchenplanung
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-035876
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YWV0CKDWE
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YWV0CKDWE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Gegenstand dieser Beschaffung sind:
- TGA - Anlagengruppen 1 bis 8
- Inbetriebnahmemanagement
- Küchenplanung
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Planungsleistungen für Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI sowie Inbetriebnahmemanagement und Küchenplanung
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Vertrages kann aufgrund von Bauzeitverlängerung notwendig werden.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kolpingstadt Kerpen 50171 Kerpen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Sanktionspaket 5 EU vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer Projektversicherung über die gesamte Projektlaufzeit.
Mindeststandards:
Deckungssummen von
- 5.000.000 EUR für Personenschäden und
- 5.000.000 EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung (erst in der zweiten Verfahrensstufe zu erklären).
2. Nachweis von 4 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
Mindeststandards:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (max. Anzahl Zeichen:4000)
1. Erklärung zur Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung (erst in der zweiten Verfahrensstufe zu erklären).
2. Nachweis von 4 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
Für die Projektleitung 10 Jahre seit Abschluss des Studiums. Für die stellvertretende Projektleitung 5 Jahre seit Abschluss des Studiums bzw. des Berufsabschlusses.
Zu 2.:
TGA Allgemein (Referenz 4.1 / 4.2)
- Die Referenzobjekte dürfen nicht vor dem 01.01.2013 an den Bauherrn übergeben worden sein
- Es muss sich um Neubauten handeln
- Beide Referenzen mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone III für Anlagengruppen 2, 3, 8
- Bei beiden Referenzen müssen die Bauwerkskosten (KG 400) mindestens 3,0 Mio. EUR brutto betragen
- Bei beiden Referenzen muss die NUF mindestens 4.000 m2 betragen.
- Die Anlagengruppen 1-6 und 8 sind in Summe anhand der beiden Referenzen nachzuweisen.
- Bei einer Referenz müssen die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 HOAI erbracht worden sein.
TGA-Inbetriebnahme (Referenz 4.3)
- Das Referenzobjekt darf nicht vor dem 01.01.2013 an den Bauherrn übergeben worden sein
- Schwierigkeitsgrad Honorarzone III für Anlagengruppen 2, 3, 8
- Leistungsphasen 2-3 und 5-8 HOAI müssen erbracht worden sein
TGA-Küchenplanung (Referenz 4.4)
- Schwierigkeitsgrad Honorarzone III für Anlagengruppen 7
- Bei der Referenz müssen die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 HOAI erbracht worden sein
- Bei der Referenz sind mind. 350 Essensausgaben (mittags) vorzuweisen.
Weitere Wertungskriterien (Referenzen 4.1 - 4.3) - keine Mindestkriterien - siehe Bewerberbogen Ziffer 4.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis (Projektleitung - mind. 10 Jahre, stellvertretende Projektleitung - mind. 5 Jahre) verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheiden die weiteren Wertungskriterien gem. Bewerberbogen Ziffer 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheiden die weiteren Wertungskriterien gem. Bewerberbogen Ziffer 4.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Rhein-Erft-Kreis
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de📧
Internetadresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 015-035876 (2023-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2612626.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge