Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet.
Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:
- Ca. 200 m PP- Abwasserleitungen
- 770 m Edelstahlrohr
- Mobiler Hochdruckreiniger
- Warmwasseraufbereitung durch bauseits gelieferte Frischwasserstation sowie durch Durchlauferhitzer
- 3x Stiefelwaschanlage
- Druckerhöhungsanlage
- 4x Hygienespülung
- Ca. 230 m Druckluftnetz aus Edelstahl
- Druckluftkompressoranlage
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-18 📅
Datum des Endes: 2024-06-07 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen (KEV179)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-03
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-03
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 023-065144 (2023-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-28) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet. Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:- Ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet. Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:- Ca. 200 m PP- Abwasserleitungen- 770 m Edelstahlrohr- Mobiler Hochdruckreiniger- Warmwasseraufbereitung durch bauseits gelieferte Frischwasserstation sowie durch Durchlauferhitzer- 3x Stiefelwaschanlage- Druckerhöhungsanlage- 4x Hygienespülung- Ca. 230 m Druckluftnetz aus Edelstahl- Druckluftkompressoranlage
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Kirchentellinsfurter Str.9
Kontaktperson: Gemeinde Kusterdingen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Sanitärinstallation
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 253534.22 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet.
Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:
- Ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet.
Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:
- Ca. 200 m PP- Abwasserleitungen
- 770 m Edelstahlrohr
- Mobiler Hochdruckreiniger
- Warmwasseraufbereitung durch bauseits gelieferte Frischwasserstation sowie durch Durchlauferhitzer
- 3x Stiefelwaschanlage
- Druckerhöhungsanlage
- 4x Hygienespülung
- Ca. 230 m Druckluftnetz aus Edelstahl
- Druckluftkompressoranlage
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lignasol Inh. C. Heß e.K.
Postort: Starzach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 253534.22 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 132-420370 (2023-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Heizungsinstallation
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung: Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Heizungsinstallation
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 280449.90 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet.
Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:
- Ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gemeinde Kusterdingen wird ein Feuerwehrgerätehaus mit 7 Stellplätzen + 1 Waschhalle errichtet.
Folgender Leistungsumfang ist u.a. zu leisten:
- Ca. 570 m Rohrleitung von DN 15 – 50 C-Stahl gepresst
- Ca. 70 m Rohrleitung von DN 25 – 50 Stahlrohr geschweißt
- Ca. 1000 m² Fußbodenheizung
- Fahrzeugbefüllung in der Waschhalle
- Wärmeerzeugung Luft-Wasser Wärmepumpe 40 kW mit einem Gasbrennwertgerät 80 kW als Spitzenlastabdeckung
- 2 Pufferspeicher
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280449.90 💰
Quelle: OJS 2023/S 132-420617 (2023-07-07)