Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beauftragt und benötigt alle erforderlichen Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung des Gebäudes und, sofern erforderlich, für die Freianlagen/Außenflächen im Sinne von § 53 Abs. 1 HOAI für die Anlagengruppen:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen,
- Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
- Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Der Auftraggeber geht davon aus, dass aufgrund der besonderen Komplexität der unterschiedlichen Funktionsbereiche, des Erfordernisses der Integration aller Funktionsbereiche in eine einheitliche Fachplanung TGA, die wegen der technischen Ausgestaltung und den Anforderungen an die Technik wegen der nutzerspezifischen "feuerwehrtechnischen" Anlagentechnik und den damit verbundenen Anforderungen an die Konstruktion des Bauwerks für alle Anlagengruppen die Bewertungsmerkmale der Honorarzone III vorliegen.
Die zu erbringenden Leistungen der Fachplanung TGA entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, d.h. es sind die erforderlichen Planungsleistungen in den folgenden Leistungsphasen zu erbringen:
- Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
- Leistungsphase 2 (Vorplanung)
- Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
- Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
- Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
- Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
- Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
- Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
Es ist beabsichtigt, mit dem für die Fachplanung TGA verantwortlichen Planer folgende terminliche Meilensteine vertraglich zu vereinbaren:
- Abschluss Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 - 3 nach § 55 HOAI)
- Abgabe Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 55 HOAI)
- Abschluss Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 5 bis 7 nach § 55 HOAI)
- Beginn und Abschluss Objektüberwachung
- Bauüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphase 8 und 9 nach § 55 HOAI)
Auf die Leistungsbeschreibung (VU A4) wird verwiesen.