Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und Neu-/Umgestaltung von Verkehrsanlagen - Los 1: Architektenleistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 und Los 2: Landschaftsarchitektenleistungen gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Lern- und Begegnungsort "LeBeN" - 726 - Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen
00726/762.12:0001”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und Neu-/Umgestaltung von Verkehrsanlagen - Los 1: Architektenleistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 und Los 2: Landschaftsarchitektenleistungen gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 951398.76 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:
- dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)
- Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)
und
- des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).
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Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.
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Los 1 Architekturleistungen:
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Herrichten des Baugrundstücks und Neubau eines innovativen Lern- und Begegnungsort "LeBeN".
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Planungsumfang Architekturbüro:
Die Nutzungsfläche (NUF) des Lern- und Begegnungsort "LeBeN" wurde mit insgesamt rund 800 m² für den Neubau ermittelt zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen:
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- Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 337 qm NUF
- Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 115 qm NUF
- Open Book Space ca. 30 qm NUF / Kulturbüro, ca. 30 qm NUF
- Zwei flexible LABs, à ca. 30 qm NUF
- Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 245 qm NUF
- Aufzug ggf. mit Maschinenraum
- Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 481658.29 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen A1 und A2 deshalb auf 10 Jahre, 01.01.2013 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen.
Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen (Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.
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Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Los 1: Architekt/-in...”
Zusätzliche Informationen
Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Los 1: Architekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg mit Bauvorlageberechtigung i.S.v. § 43 LBO B-W oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 + 3 VgV
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Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:
- Los 1, Architekt: 23 899,13 EUR netto inkl. Kosten für ein Modell.
(Vergütung: 21 899,13 € netto, Vergütung Modell: 2 000,00 € netto)
Das Modell ist erst zur Verhandlung mitzubringen.
Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze, bis auf die Entschädigung für das Modell, auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landschaftsarchitektenleistungen; Objektplanung Freianlagen i.V.m. Verkehrsanlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:
- dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)
- Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)
und
- des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).
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Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.
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Los 2 Landschaftsarchitekturleistungen:
Objektplanungsleistungen für Freianlagen, LPH 1 - 3 u. 5 - 9, gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagen, LPH 1 - 2, gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Neugestaltung der Freianlage (Platzfläche) auf dem Baugrundstück des Neubaus "LeBeN", der Umgestaltung / Integration der bestehenden Freianlagen des in nach Westen liegenden Rathausvorplatzes i.V.m. der Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Neu-/Umgestaltung der verkehrlichen Situation in der Hauptstraße inkl. Kreisel und ggf. näherer Umgebung sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes.
Planungsumfang Landschaftsarchitektur:
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1.1) Objektplanung Freianlagen: Freianlage / Außenanlage / Platzgestaltung / Gebäudebegrünung (Baugrundstück "LeBeN", ca. 2 000 m² abzüglich Neubau "LeBeN" / Grundstück Rathaus, ca. 5 000 m²), mit unter folgenden Anforderungen:
- Ein- und Ausgänge ins Gebäude / Barrierefreie Übergänge
- Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität, auch in den Sommermonaten (Schatten / Kühlung)
- Zonierung des Platzes
- Wasserelemente
- Aktivitätsangebote, Spielbereich für Kinder und Erwachsene inkl. Verschattung
- Sitzmöglichkeiten
- Aufenthaltsbereich für Besucher:innen von 0 bis 99 Jahren
- Intensive Bepflanzung mit Großbäumen / Verwendung der Bäume und Sträucher aus dem vorhandenen Klimawald
- Müllbereich / Müllentsorgung
- Mögliche Zusammenschaltung für Festivitäten jeglicher Art des Rathausvorplatzes und Außenanlagen "LeBeN" mitberücksichtigen
- Integration Feuerwehrzufahrt / -aufstellflächen für vorhandene evohaus Bebauung
- Stellplätze für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwägen u.ä.
- Straßenbegleitgrün für Neu-/Umgestaltung Hauptstraße
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1.2) Objektplanung Verkehrsanlagen: Neu-/Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels, ca. 5 300 qm, mit unter folgenden Anforderungen:
- Reduzierung Geschwindigkeit auf min. 30 km/h, Verhandlung mit Behörden auf Reduzierung 20 km/h
- Integration der Hauptstraße in Platzgestaltung
- Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Bahnhofrings
- Zugang zum Gebäude / Zonierung öffentlicher Straßenraum / Materialität / Fahrradstellplätze
- Vermeidung von Unfällen zwischen KFZ-Verkehr / Fahrradfahrern / Fußgängern
- Verkehrsfluss
- Rad- und Fußwege auf der Seite des Rathauses und der Seite des Projektes LeBeN
- 14 Kurzzeitparkplätze
- Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen
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1.3) Objektplanung Verkehrsanlagen: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, ca. 1 100 qm, mit unter folgenden Anforderungen
- Planungskonzept Wegeführung/ -beziehungen
- Herstellung einer sicheren Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in die Neue Mitte
- Neuordnung der Bahnhofsvorfahrt
- Neuordnung der beiden Bushaltestellen im Bahnhofsring mit barrierefreiem Ausbau der Haltstellen
- Integration eines Wetterschutzes (Wartehäuschen) für beide Bushaltestellen
- Integration von Pflanzflächen in die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes
- Herstellung von Fahrradstellplätzen
- Errichtung einer Öffentlichen Toilette
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 469740.47 💰
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen B1 und B2 deshalb auf 5 Jahre, 01.01.2018 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen.
Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen (Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.
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Zusätzliche Informationen:
“Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Los 2:...”
Zusätzliche Informationen
Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Los 2: Landschaftsarchitekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 VgV.
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Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:
- Los 2, Landschaftsarchitekt: 31 700,83 EUR netto
(Vergütung Objektplanung Freianlagen: 17 652,68 € netto, Vergütung Objektplanung Verkehrsanlagen: 14 048,15 € netto)
Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf
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Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Berechtigung der Führung des Titels Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2) oder Berufsausübungsberechtigung i.S.v. § 75 VgV. Bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmen durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes. Bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers sowie Nachweis der Kammerzugehörigkeit und Bauvorlageberechtigung i.S.d. § 43 LBO B-W und Berufsausübungsberechtigung nach § 75 Abs. 1 + 3 VgV.
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Die Eignung wird ermittelt für die Durchführung der Planungsaufgabe beider Lose (Gesamtheit aller Eignungskriterien Architektur und Landschaftsarchitektur). Dementsprechend erfolgt eine Addition aller bewerteten Eignungskriterien beider Berufsbilder/Planungsaufgaben. Dies ist, soweit die Eignung nicht für beide Planungsaufgaben alleine erbracht werden kann auch durch eine gemeinsame Bewerbung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. erfüllbar, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
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Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:...”
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:...”
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf
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- Mindestjahresumsatz pro Jahr für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022
Los 1 Architekt: 375 000, - EUR netto / Geschäftsjahr
Los 2 Landschaftsarchitekt: 250 000, - EUR EUR netto / Geschäftsjahr
- Haftpflichtversicherungsnachweis jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr für
Los 1 Architekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.
Los 2 Landschaftsarchitekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.
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Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/Ausschreibungen/2023/Ausschreibung_Neubau_Lern_und_Begegnungsort_LeBeN_Eignungskriterien.pdf
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Die nachfolgende Beschreibung der Eignungskriterien gilt sowohl für das Architektur- als auch für das Landschaftsarchitekturbüro
- Benennung von je 2 Referenzen je Los inkl. je vom Auftraggeber unterschriebener Referenzschreiben unter Berücksichtigung der Vorgaben im Bewerbungsbogen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV; Betrachtungszeitraum Los 1: 01.01.2013 bis 31.12.2022, Betrachtungszeitraum Los 2: 01.01.2018 bis 31.12.2022;
- Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion;
- Nachweis der Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
- Angabe über die technische Leitung/Projektleitung eines jeden Teammitglieds gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder, aus denen ihre Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistungen und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen,
- Erklärung über das jährliche Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der jeweilige Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit Aussagen zu:
- Methoden zur Organisation Bauüberwachung,
- Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen der die Aufgabe bearbeitenden Ingenieure,
- Angaben des Auftragsanteils für den der Bewerber möglicherweise beabsichtigt einen Unterauftrag zuerteilen gemäß §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10, 47 VgV.
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Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden-Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden-Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für Architekturleistungen und Landschaftsarchitekturleistungen und/oder Führungskräfte des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2), insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichung (Architekt, Los 1, bzw. Landschaftsarchitekt, Los 2) gem. §§ 2 + 8 Architektengesetz Baden-Württemberg i.d.F.v. 28.03.2011.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck, die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass die verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche), die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen, für Architekt (Los 1) und/oder Landschaftsarchitekt (Los 2) gem. obiger Definition erfüllen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung (Los 1) nach § 43 LBO BW bestehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-17
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-04-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Zur Bewältigung der Planungsaufgabe und zur Ausarbeitung des Lösungsvorschlages für die Aufgabenstellung beider Lose ist der Einsatz berufsspezifischen...”
1) Zur Bewältigung der Planungsaufgabe und zur Ausarbeitung des Lösungsvorschlages für die Aufgabenstellung beider Lose ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens des Architekten (Los 1) und Landschaftsarchitekten (Los 2) erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Berufsbilder) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Architekt und Landschaftsarchitekten notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
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2) Für die Erarbeitung und Einreichung des Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet.
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3) Es wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie für die Objektplanung Freianlagen in Verbindung mit Objektplanung Verkehrsanlagen, mit dem Verlangen von Lösungsvorschlägen nach der Vergabeverordnung (VgV), durchgeführt.
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Für jedes zu bewertende Kriterium kann jeder Bewerter der Bewertungskommission maximal 5 Punkte vergeben. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtungszahl und der im Durchschnitt durch die Mitglieder der Bewertungskommission vergebenen Punkte eines jeden (Unter-)Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungszahlen eines jeden (Unter-)Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Anhand einer Wertungsmatrix mit folgender Gewichtung:
1. Qualität des Lösungsvorschlags (Wichtung: 60, max. erreichbare Bewertungszahl: 300 Punkte)
Mit folgenden Unterkriterien:
1.1 Städtebau, Einbindung in die Umgebung von Platz und Gebäude (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
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1.2 Freianlagenplanung / Verkehrsplanung Neu-/Umgestaltung Hauptstr.; Umsetzung der definierten Anforderungen für die Hauptstraße; Verkehrsberuhigung / Integration von Kurzzeitparkplätze (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
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1.3 Verkehrsplanung Umgestaltung Bahnhofsvorplatz (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
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1.4 Freianlagenplanung / Platzgestaltung; Umsetzung der Platzgestaltung eines gemeinsam genutzten Platzes mit der geforderten vielfältigen Nutzung zwischen Rathaus, evohaus und "LeBeN" einschl. Erschließung / Zugänge in den Neubau "LeBeN" (Wichtung: 8, max. erreichbare Bewertungszahl: 40 Punkte)
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1.5 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" / Städtebau; Städtebauliche Beziehungen des Gebäudes zur umgebenden Nachbarschaft; Beziehung des Gebäudes zu Straßenraum / Platz / Außenanlage (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
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1.6 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" (Materialität) der Hülle und des Innenraums, innenräumliche Organisation (Wichtung: 10, max. erreichbare Bewertungszahl: 50 Punkte)
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1.7 Erfüllung Raumprogramm / funktionale Anforderungen / Flexibilität (Wichtung: 10, max. erreichbare Bewertungszahl: 50 Punkte)
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1.8 Innovative Umsetzung der Vorgaben für ein (fast) CO2-freies Gebäude /
Quartier und dem Beitrag zur Energiegemeinschaft im Quartier Neue Mitte (Wichtung: 8, max. erreichbare Bewertungszahl: 40 Punkte)
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2. Umsetzungsstrategie des Bieters (Wichtung: 25, max. erreichbare Bewertungszahl: 125 Punkte)
Mit folgenden Unterkriterien:
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.3 Qualitätsmanagement / Kontinuierliche Bauüberwachung, Präsenz vor Ort (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.4 Kostenmanagement / Kontinuierliche Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung, Kostenplanung (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.5 Terminmanagement / Terminverfolgung über alle Leistungsphasen (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
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3. Honorarangebot (Wichtung: 15, max. erreichbare Bewertungszahl: 75 Punkte) .
Soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Planungskonzept, Umsetzungsstrategie und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis bezogen auf die Umsetzung beider Lose erwarten lässt (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in (weitere) Verhandlungen einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15🌏
Quelle: OJS 2023/S 035-098512 (2023-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Lern- und Begegnungsort
00726/762.12:0001
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus: - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen) - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen) und - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen). . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis. . Los 1 Architekturleistungen: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Herrichten des Baugrundstücks und Neubau eines innovativen Lern- und Begegnungsort "LeBeN". . Planungsumfang Architekturbüro: Die Nutzungsfläche (NUF) des Lern- und Begegnungsort "LeBeN" wurde mit insgesamt rund 800 m² für den Neubau ermittelt zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: . - Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 337 qm NUF - Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 115 qm NUF - Open Book Space ca. 30 qm NUF / Kulturbüro, ca. 30 qm NUF - Zwei flexible LABs, à ca. 30 qm NUF - Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 245 qm NUF - Aufzug ggf. mit Maschinenraum - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Städtebau, Einbindung in die Umgebung von Platz und Gebäude
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.2 Freianlagenplanung /Verkehrsplanung Neu-/Umgestaltung Hauptstr.; Umsetzung der definierten Anforderungen für die Hauptstraße; Verkehrsberuhigung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
1.2 Freianlagenplanung /Verkehrsplanung Neu-/Umgestaltung Hauptstr.; Umsetzung der definierten Anforderungen für die Hauptstraße; Verkehrsberuhigung /Integration von Kurzzeitparkplätze
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3 Verkehrsplanung Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.4 Freianlagenplanung /Platzgestaltung; Umsetzung der Platzgestaltung eines gemeinsam genutzten Platzes mit der geforderten vielfältigen Nutzung zwischen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
1.4 Freianlagenplanung /Platzgestaltung; Umsetzung der Platzgestaltung eines gemeinsam genutzten Platzes mit der geforderten vielfältigen Nutzung zwischen Rathaus, evohaus und "LeBeN" einschl. Erschließung /Zugänge in den Neubau "LeBeN"
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.5 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" /Städtebau; Städtebauliche Beziehungen des Gebäudes zur umgebenden Nachbarschaft; Beziehung des Gebäudes zu Straßenraum /...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
1.5 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" /Städtebau; Städtebauliche Beziehungen des Gebäudes zur umgebenden Nachbarschaft; Beziehung des Gebäudes zu Straßenraum / Platz /Außenanlage
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.6 Gestaltung des Neubaus "LeBeN"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.7 Erfüllung Raumprogramm /funktionale Anforderungen / Flexibilität
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.8 Innovative Umsetzung der Vorgaben für ein (fast) CO2-freies Gebäude / Quartier und dem Beitrag zur Energiegemeinschaft im Quartier Neue Mitte”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.3 Qualitätsmanagement /Kontinuierliche Bauüberwachung, Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“2.4 Kostenmanagement /Kontinuierliche Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung, Kostenplanung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.5 Terminmanagement /Terminverfolgung über alle Leistungsphasen
Preis (Gewichtung): 15,00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus: - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen) - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen) und - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen). . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis. . Los 2 Landschaftsarchitekturleistungen: Objektplanungsleistungen für Freianlagen, LPH 1 - 3 u. 5 - 9, gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagen, LPH 1 - 2, gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Neugestaltung der Freianlage (Platzfläche) auf dem Baugrundstück des Neubaus "LeBeN", der Umgestaltung / Integration der bestehenden Freianlagen des in nach Westen liegenden Rathausvorplatzes i.V.m. der Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Neu-/Umgestaltung der verkehrlichen Situation in der Hauptstraße inkl. Kreisel und ggf. näherer Umgebung sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes. Planungsumfang Landschaftsarchitektur: . 1.1) Objektplanung Freianlagen: Freianlage / Außenanlage / Platzgestaltung / Gebäudebegrünung (Baugrundstück "LeBeN", ca. 2 000 m² abzüglich Neubau "LeBeN" / Grundstück Rathaus, ca. 5 000 m²), mit unter folgenden Anforderungen: - Ein- und Ausgänge ins Gebäude / Barrierefreie Übergänge - Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität, auch in den Sommermonaten (Schatten / Kühlung) - Zonierung des Platzes - Wasserelemente - Aktivitätsangebote, Spielbereich für Kinder und Erwachsene inkl. Verschattung - Sitzmöglichkeiten - Aufenthaltsbereich für Besucher:innen von 0 bis 99 Jahren - Intensive Bepflanzung mit Großbäumen / Verwendung der Bäume und Sträucher aus dem vorhandenen Klimawald - Müllbereich / Müllentsorgung - Mögliche Zusammenschaltung für Festivitäten jeglicher Art des Rathausvorplatzes und Außenanlagen "LeBeN" mitberücksichtigen - Integration Feuerwehrzufahrt / -aufstellflächen für vorhandene evohaus Bebauung - Stellplätze für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwägen u.ä. - Straßenbegleitgrün für Neu-/Umgestaltung Hauptstraße . 1.2) Objektplanung Verkehrsanlagen: Neu-/Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels, ca. 5 300 qm, mit unter folgenden Anforderungen: - Reduzierung Geschwindigkeit auf min. 30 km/h, Verhandlung mit Behörden auf Reduzierung 20 km/h - Integration der Hauptstraße in Platzgestaltung - Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Bahnhofrings - Zugang zum Gebäude / Zonierung öffentlicher Straßenraum / Materialität / Fahrradstellplätze - Vermeidung von Unfällen zwischen KFZ-Verkehr / Fahrradfahrern / Fußgängern - Verkehrsfluss - Rad- und Fußwege auf der Seite des Rathauses und der Seite des Projektes LeBeN - 14 Kurzzeitparkplätze - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen . 1.3) Objektplanung Verkehrsanlagen: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, ca. 1 100 qm, mit unter folgenden Anforderungen - Planungskonzept Wegeführung/ -beziehungen - Herstellung einer sicheren Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in die Neue Mitte - Neuordnung der Bahnhofsvorfahrt - Neuordnung der beiden Bushaltestellen im Bahnhofsring mit barrierefreiem Ausbau der Haltstellen - Integration eines Wetterschutzes (Wartehäuschen) für beide Bushaltestellen - Integration von Pflanzflächen in die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes - Herstellung von Fahrradstellplätzen - Errichtung einer Öffentlichen Toilette
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.6 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" (Materialität) der Hülle und des Innenraums, innenräumliche Organisation”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 035-098512
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Architektenleistung; Objektplanung Gebäude und Innenräume
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Da nach Versandt des Veröffentlichungstext an das EUAmtsblatt
eine Korrektur vor Veröffentlichung des
Veröffentlichungstextes durchgeführt wurde, welche vom...”
Da nach Versandt des Veröffentlichungstext an das EUAmtsblatt
eine Korrektur vor Veröffentlichung des
Veröffentlichungstextes durchgeführt wurde, welche vom EUAmtsblatt
vor Veröffentlichung nicht Akzeptiert wurde. Wortlaut
vom 15.02.2023: "Die gewünschte Berichtigung können wir
leider nicht auf TED veröffentlichen, da sie sich auf eine noch
nicht veröffentlichte Auftragsbekanntmachung bezieht."
Das Vergabeverfahren wurde umgehend am 16.02.2023, mit dem Versandt der Veröffentlichung an das EU-Amtsblatt, neu gestartet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
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Quelle: OJS 2023/S 038-112549 (2023-02-17)