Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung:
Auf hessischem Gebiet (Teilabschnitt Viernheim) beläuft sich die Trassenlänge des RS 15 auf rund 5,8 km.
Die Streckenführung wird aller Voraussicht nach nahezu gänzlich auf bestehenden Verkehrsflächen im Viernheimer Stadtgebiet geplant werden. Die abschließenden Führungsformen der Radschnellverbindung in den einzelnen Straßenabschnitten des Viernheimer Stadtgebiets sind im Laufe des Planungsprozesses genauer zu definieren und konkretisieren.
Ein Planfeststellungsverfahren kann je nach Streckenführung erforderlich werden.
In Verbindung mit der Vorzugstrasse werden die folgenden Knackpunkte gesehen:
- Komplettumbau Mannheimer Straße (Neuordnung Straßenquerschnitt)
- Konflikte mit dem ruhenden Verkehr (insbesondere Anwohnerparken)
- Konflikte mit dem ÖPNV (insbesondere Stadtbus)
- Führung an Knotenpunkten
- Anschlüsse der Radschnellverbindung nach Mannheim und nach Weinheim
In diesem Zusammenhang kann es zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf kommen.
Die Planung wird im Rahmen des Förderprogramms "Förderung der Nahmobilität" aus Mitteln des Bundes und des Landes gefördert.
Es ist beabsichtigt, insgesamt zwei Beteiligungsphasen über die Dialogplattform durchzuführen, wobei die erste Beteiligung bereits in einem frühen Planungsstadium vorgesehen ist. Die zweite Beteiligung soll in etwa nach Erarbeitung der Entwurfsplanung erfolgen.
Neben dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden voraussichtlich weitere Beteiligungsformate auf kommunaler Ebene stattfinden, welche sich vor allem auf den Abschnitt auf Viernheimer Gemarkung beziehen oder auch nur Teilstücke davon umfassen.
Für die Projektbearbeitung wird die Ausarbeitung der Aufgabenstellung in enger, kontinuierlicher Absprache mit dem Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, der Stadt Viernheim erfolgen.
Um einen optimalen Datenaustausch während des gesamten Projektablaufs zu gewährleisten, ist seitens des Auftragnehmers eine entsprechende Daten-Cloud einzurichten und bereitzustellen.
Nach erfolgter Beauftragung werden seitens der Stadt Viernheim weitere Informationen und Unterlagen bereitgestellt. Unter anderem sind dies beispielsweise Luftbilder, Kataster, Leitungspläne (Stadtwerke Viernheim).
Weitere durchzuführende Leistungen werden nach Beauftragung in Abstimmung mit dem Planungsbüro durch die Stadt Viernheim beauftragt. Hierunter können beispielsweise Bodengutachten, Vermessung, Kampfmittelüberprüfung, Landschaftspflegerische Begleitplanung, Verkehrsgutachten etc. fallen.
---
Leistungsumfang:
Leistungen der Verkehrsanlagenplanung in Anlehnung an §§ 47 f. HOAI LPH 1-9 inkl. besonderer Leistungen, u.a. Örtliche Bauüberwachung, SiGeKo, Vermessung, Öffentlichkeitsbeteiligung (Projekthomepage, Workshops), Fördermittelmanagement.
---
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen; zunächst LPH 1-5. In Abhängigkeit einer Genehmigung der notwendigen Förder- bzw. Haushaltsmittel werden die weiteren LPH abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich zudem eine Beauftragung der Ausführung/Umsetzung der Gesamtmaßnahme nach Teilabschnitten vor.
---
Projektzeitraum:
Nach Beauftragung ist unmittelbar mit der Bearbeitung zu beginnen. Der Finanzierungsplan der Landeszuwendung sieht einen Abschluss der LPH 5 im Jahr 2024 vor.
---
Projektkosten:
Derzeit wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 4 Mio. €
netto für den gesamten Abschnitt der Gemarkung Viernheim ausgegangen. Davon wurden ca. 3,8 Mio. Euro für den Neubau/Umbau oder Anpassung der Trassen bzw. Abschnitte sowie ca. 200.000 Euro für die Anpassung von Knotenpunkten kalkuliert.
Hinweis: Bei den Kalkulationen der Trassen/Abschnitte sind dabei ebenfalls Neu- und Umbauten von Knotenpunkten berücksichtigt worden, während es sich bei den dargestellten Kosten für die Anpassung von Knotenpunkten nur um geringe Eingriffe in den Bestand sowie um Anpassungen von Markierung und Beschilderung handelt.
---
Folgende Vorgaben sollen im Rahmen der Ausarbeitung Berücksichtigung finden:
Radschnellverbindungen sind Teil der hessischen Netzplanung. Die Gestaltung von Radschnell-, Raddirekt- und Radverbindungen ist im "Radnetz Hessen, Qualitätsstandards und Musterlösungen" (siehe: Schneller Radfahren - AGNH Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (nahmobil-hessen.de)) in Verbindung mit den geltenden technischen Regelwerken (z.B. ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, RASt06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, ...) geregelt. Diese Standards sind bei der Erarbeitung der Planung für die Radschnellverbindung zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Förderung der Leistungen durch das Land Hessen sind Abweichungen von den Standards plausibel zu begründen und bedürfen der Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
---
Es ist bereits ein Planungsbüro mit Voruntersuchungen befasst gewesen (siehe Machbarkeitsstudie). Im Rahmen der ersten Planungen wurde auch eine Dialogplattform/Onlinebeteiligung vom Beteiligungsbüro aufgebaut bzw. durchgeführt. Den vorbefassten Büros steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.