Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert. Für die Vergabe von Architekten- und Landschaftsplanungsleistungen zum Neubau des Rathauses wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert.
Für die Vergabe von Architekten- und Landschaftsplanungsleistungen zum Neubau des Rathauses wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchgeführt.
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert.
Für die Vergabe von Architekten- und Landschaftsplanungsleistungen zum Neubau des Rathauses wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Architekturentwurf📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-156072
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zur Aufgabenstellung, Plangrundlagen, etc. siehe Anlagen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert.
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert.
Für die Vergabe von Architekten- und Landschaftsplanungsleistungen zum Neubau des Rathauses wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Hauptort Jagstzell, direkt an der Hauptstraße gelegen. Es beinhaltet mehrere Flurstücke. Das Gebiet von insgesamt 1,47 ha gliedert sich in zwei Teilbereiche: Zum einen in den Realisierungsteil mit einer Fläche von ca. 1.018 m², innerhalb dessen das neue Rathaus inkl. der unmittelbar anschließenden Frei- und Platzbereiche geplant und realisiert werden soll. Zum anderen in einen Ideenteil mit ca. 9.454 m², der räumlich unmittelbar anschließend an den Realisierungsteil die städtebauliche und landschaftsplanerische Neugestaltung der Ortsmitte der Gemeinde Jagstzell als Dorfplatz im Kreuzungsbereich Crailsheimer Straße/Hauptstraße, den weiteren Verlauf der Hauptstraße und Randbereiche sowie die Konzeption und Verortung eines multifunktionalen Gebäudeneubaus im Bereich der alten Mälzerei beinhaltet.
Das Plangebiet befindet sich im Hauptort Jagstzell, direkt an der Hauptstraße gelegen. Es beinhaltet mehrere Flurstücke. Das Gebiet von insgesamt 1,47 ha gliedert sich in zwei Teilbereiche: Zum einen in den Realisierungsteil mit einer Fläche von ca. 1.018 m², innerhalb dessen das neue Rathaus inkl. der unmittelbar anschließenden Frei- und Platzbereiche geplant und realisiert werden soll. Zum anderen in einen Ideenteil mit ca. 9.454 m², der räumlich unmittelbar anschließend an den Realisierungsteil die städtebauliche und landschaftsplanerische Neugestaltung der Ortsmitte der Gemeinde Jagstzell als Dorfplatz im Kreuzungsbereich Crailsheimer Straße/Hauptstraße, den weiteren Verlauf der Hauptstraße und Randbereiche sowie die Konzeption und Verortung eines multifunktionalen Gebäudeneubaus im Bereich der alten Mälzerei beinhaltet.
Das neue Rathaus und die neuen Freiflächen sollen ein selbstverständlicher wie prägender Teil der Ortsmitte, bestehend aus den Gebäuden und Platzfolgen von bzw. zwischen Rathaus, „Alte Schule“, „Alte Mälzerei“, Gasthaus Rössle, Bahnhof und St. Vitus Kirche werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiger, wirtschaftlicher Neubau mit ansprechendem Erscheinungsbild und klarer Adressbildung, welcher die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner Bedeutung aufwertet. Gleichzeitig sollen bei der Freiflächen- und Erschließungsplanung auch die Zufahrts- und Parkierungssituati-on konzeptionell verbessert werden.
Das neue Rathaus und die neuen Freiflächen sollen ein selbstverständlicher wie prägender Teil der Ortsmitte, bestehend aus den Gebäuden und Platzfolgen von bzw. zwischen Rathaus, „Alte Schule“, „Alte Mälzerei“, Gasthaus Rössle, Bahnhof und St. Vitus Kirche werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiger, wirtschaftlicher Neubau mit ansprechendem Erscheinungsbild und klarer Adressbildung, welcher die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner Bedeutung aufwertet. Gleichzeitig sollen bei der Freiflächen- und Erschließungsplanung auch die Zufahrts- und Parkierungssituati-on konzeptionell verbessert werden.
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen zur Aufgabenstellung, Plangrundlagen, etc. siehe Anlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z.B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oderjuristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z.B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oderjuristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (1) VgV
berechtigt sind, die Berufsbezeichung des Architekten oder Landschaftsarchitekten zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 48 (1) VgV, § 123 GWB) bestehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenz 1
Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen/ Qualitäten, sowie bautechnischer Anforderungen, vergleichbar ist; und innerhalb der letzten 10 Jahre (von einschließlich 2012 bis Fertigstellung bis 31. Dezember 2022) fertiggestellt wurde; mind. HZ III, mind. LPH 1-5 erbracht. max. 180 Punkte
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen/ Qualitäten, sowie bautechnischer Anforderungen, vergleichbar ist; und innerhalb der letzten 10 Jahre (von einschließlich 2012 bis Fertigstellung bis 31. Dezember 2022) fertiggestellt wurde; mind. HZ III, mind. LPH 1-5 erbracht. max. 180 Punkte
Referenz 2
Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber der letzten 10 Jahre (einschließlich 2012), mind. LPH 1-8 erbracht . Dies kann auch mit Referenz 1 nachgewiesen werden. max. 30 Punkte
Referenz 3
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekts (z.B. Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.) oder Nachweis eines Erfolgs in einem Hochbau-Wettbewerb (Preis, Anerkennung) oder Nachweis eines Auftrags über VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2012).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekts (z.B. Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.) oder Nachweis eines Erfolgs in einem Hochbau-Wettbewerb (Preis, Anerkennung) oder Nachweis eines Auftrags über VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2012).
Dies kann auch mit Referenz 1 oder 2nachgewiesen werden. max. 40 Punkte
Referenz 4
Personelle Leistungsfähigkeit Anzahl der Architekt*innen/Ingenieur*innen der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (≥2Personen=20 P), zusätzlich 1 Architekt*in mit mind. 5 Jahren (≥5 Jahre=30 P) Berufserfahrung. (Beleg Kammerzulassung etc.) max. 50 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Personelle Leistungsfähigkeit Anzahl der Architekt*innen/Ingenieur*innen der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (≥2Personen=20 P), zusätzlich 1 Architekt*in mit mind. 5 Jahren (≥5 Jahre=30 P) Berufserfahrung. (Beleg Kammerzulassung etc.) max. 50 Punkte.
Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind in der Ausschreibung und dem Bewerbungsbogen enthalten!
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschläge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Eignung/Qualifikation Projekt-leiter, Bauleiter, stv. Projektleiter Hoch-bau; Projektleiter Freianlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 053-156072 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 431852.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge