Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich. Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt. Sportlerheim: Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens. Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf. Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR. Bürgerhaus: Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste. Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden. Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen. Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt. Kosten: Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt. Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen: - KG 300: 1.362.326,81 EUR netto - KG 400: 664.584,04 EUR netto Termine: Start der Planung: Juni 2023 Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 65 12 90-7 / 700-005
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Sportlerheim:
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf.
Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR.
Bürgerhaus:
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste.
Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden.
Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen.
Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt.
Kosten:
Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300: 1.362.326,81 EUR netto
- KG 400: 664.584,04 EUR netto
Termine:
Start der Planung: Juni 2023
Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Sportlerheim:
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf.
Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR.
Bürgerhaus:
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste.
Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden.
Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen.
Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt.
Kosten:
Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen:
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 14.04.2023
- Bietergespräche Mai 2023
- Zuschlag Juni 2023
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Sportlerheim:
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf.
Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR.
Bürgerhaus:
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste.
Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden.
Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen.
Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt.
Kosten:
Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300: 1.362.326,81 EUR netto
- KG 400: 664.584,04 EUR netto
Termine:
Start der Planung: Juni 2023
Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
Objektplanung Gebäude (vgl. Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
Der Planerauftrag wird stufenweise beaufragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Dauer: 19 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise.
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 14.04.2023
- Bietergespräche Mai 2023
- Zuschlag Juni 2023
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Kall 53925 Kall
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Miarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufbezeichnung Architekt berechtigt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Mindeststandards:
- Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) für Leistungen gemäß HOAI § 34 Objektplanung Gebäude 250.000 EUR netto/Jahr.
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 EUR
b) für sonstige Schäden 1.500.000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Architekten bzw. Ingenieure in der Objektplanung
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter in der Objektplanung
Mindeststandards:
Als Mindeststandard sind folgende Anforderungen nachzuweisen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:
- Gegenstand der Referenz war die Objektplanung gem. HOAI § 34 Objektplanung Gebäude bei einem Neubau
- Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI § 34 bearbeitet
- Das Objekt fiel in die Honorarzone III oder höher (gemäß HOAI 2021 oder vergleichbarer Regelung)
- Die Summe der Baukosten zu den KG 300 und 400 belief sich auf mindestens 500.000 EUR (ohne MwSt)
- Die Referenzen müssen fertiggestellt und / oder an den Nutzer übergeben sein
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Architekten bzw. Ingenieure
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Weiterhin werden Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen unter folgenden Aspekten zur Eignung herangezogen:
- Bei der Referenz handelt es sich um einen Neubau
- Projektgröße: Baukosten KG 300 und 400 nach DIN 276
- Honorarzone
- Bearbeitete Leistungsphasen
- Die Referenz ist fertiggestellt und/ oder an den Nutzer übergeben
- Referenz mit öffentlichen Fördermitteln
- Gebäude mit mindestens zwei unterschiedlichen Nutzungseinheiten
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 047-137510 (2023-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 313 904 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Gesamthonorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-31 📅
Name: Lindschulte Thillmann GmbH
Postanschrift: Mainzer Straße 93
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 184 560 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4