Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neugestaltung des Landratsamt-Areals in Karlsruhe sollen in einem ersten Schritt die beiden Untergeschosse als WU- Konstruktion mit Sekundärabdichtung aus Frischbetonverbundfolie in bauseits vorhandenen Baugruben errichtet werden. Die bauseits hergestellten Baugruben sind allseitig durch einen wasserdichten Baugrubenverbau eingefasst und in 3 baulich getrennte Baufelder unterteilt. Die Rohbauarbeiten sind, abhängig vom Rückbau der in Teilen noch stehenden Bestandsbauten in unterschiedlichen Zeifenstern abschnitsweise auszuführen. Der Lückenschluss zwischen den unterschiedlichen Gebäudeteilen wird dann in Abhängigkeit des Setzungsverhaltens als letzter Bauabschnit und als Verbindung des monolithischen Betonkörpers ausgeführt. Es ist hierbei von folgenden Zeigenstern auszugehen:
-Ausführung Bauphase 1.1 West (UGs Flachbau) im Zeitraum 27.05.2024 bis 20.01.2025
-Ausführung Bauphase 1.1 Ost (UGs Flachbau) im Zeitraum 15.07.2024 bis 27.12.2024
-Ausführung Bauphase 1.2 (UGs Hochhaus) im Zeitraum 29.09.2025 bis 13.03.2026 -Ausführung Lückenschluss UGs zwischen 1.1 und 1.2 im Zeitraum 03.08.2026 bis 25.09.2026.
Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Rohbau 1" folgende wesentlichen Leistungsumfang:
- Lieferung, Vorhaltung und Rückbau der eigenen BE
- Werk-, Detail- und Montageplanung WU-Konstruktion
- ca. 18.800m³ Baugrubenrest- und -Rampenaushub
- ca. 9.400m² Sauberkeitsschicht C12/15 in R-Beton
- ca. 7.400m² Fundament-/Sohlplate C35/45-WU, 80cm
- ca. 75m² Fundamten-/Sohlpatte C35/45-WU, 130cm
- ca. 155m² Fundament-/Sohlplate C35/45-WU, 160cm
- ca. 1.200m² Kammerfundament C50/60-WU, 330cm
- ca. 2.740m² Bodenplatendämmung XPS, 200mm
- ca. 4.145m² Stahlbeton-Außenwand C35/45-WU, 30-50cm
- ca. 2.850m² Außenwanddämmung XPS, 200mm
- ca. 12.975m² Frischbetonverbundabdichtung
- ca. 5.575m² Stahlbeton-Innenwände C35/45, 30-60cm
- ca. 1.830lfm Einlegearbeiten Elektroinstallationsrohr
- ca. 890lfm Stahlbetonstützen und -Pfeilervorlagen
- ca. 390 lfm Ortbeton-Unterzüge
- ca. 110lfm Fertigteil-Unterzüge
- ca. 18 to. Stahl-Fachwerkträger S355
- ca. 14.150m² Stahlbetondecken C35/45, 30-35cm
- ca. 56 Stück Fertigteiltreppenläufe
- ca. 2.650m² Kalksandsteinmauerwerk, 11,5 - 24cm
Nachhaltigkeits-Anforderungen nach LNB (Leitfaden für Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023
1. Ökologische Anforderungen an die Materialwahl
Das Neubauvorhaben wird von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung durch ein Fachbüro bauökologisch begleitet. Im Rahmen dieser Prozessbegleitung nach dem "LNB - Leitfaden für nachhaltiges Bauen" spielen Nachhaltigkeitsanforderungen an die einzusetzenden Bauprodukte eine wichtige Rolle. Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung erfolgte eine Beratung für eine ökologisch optimierte Materialwahl. Im Rahmen der Ausschreibungen der Gewerke werden bei allen Gewerken ökologische Anforderungen an die Materialwahl als zusätzliche technische Vertragsbedingungen vorgegeben. Bei der Wahl der Bauprodukte durch den AN sind damit die ÖkoBauKriterien gemäß der Plattform "baubook ökologisch ausschreiben (
www.baubook.info/oea)" einzuhalten.
Die Anforderungen gemäß der Anlage "Ökologische Kriterien zur Materialwahl (Modell: Kriterienkatalog 2020)" im jeweiligen Gewerk sind Muss-Anforderungen und vom Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen einzuhalten. Dies hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation zu berücksichtigen.
2. Weiteres Vorgehen nach Auftragserteilung: Produktdeklaration durch den Auftragnehmer/ ökologische Fachbauaufsicht
Im Rahmen der ökologischen Prozessbegleitung hat der AG eine Fachplanung "Nachhaltigkeit" (FPN) zur Überwachung/ Einhaltung der ökologischen Anforderungen beauftragt. Die FPN wird den AN auffordern, in Abhängigkeit des Bauzeitenplans - jedoch nicht kürzer als binnen 14 Tagen ab Aufforderung - eine Produkt-Deklarationsliste inklusive der geforderten Nachweise, wie Produktbeschreibungen, chemischen Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbestätigungen über alle verwendeten Produkte oder einen Nachweis der Listung auf
www.baubook.info/oea (Einhaltung aller benannten bauökologischen Anforderungen) vorzulegen. Die FPN stellt hierfür eine entsprechend auszufüllende Vorlage zur Verfügung. Geringwertige Einzelkomponenten (z.B. Dichtungen, Zahnräder etc.) und Systembauteile können von diesen Anforderungen ausgenommen werden. Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen und/oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt) eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den ökologischen Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss vom AN unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden und ist kostenneutral von dem Auftragnehmer auszuführen. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen.
Durch die FPN erfolgt auch eine Unterstützung des AN bei der Produktdeklaration. Ein "Handwerker-Infoabend" wird beabsichtigt. Bei der Bauausführung wird eine "Ökologische Fachbauaufsicht" die Einhaltung der Anforderungen in der Umsetzung auf der Baustelle überwachen.