Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nimmt regelmäßig als Aussteller an Messen und Eventveranstaltungen teil. Die Messen und Eventveranstaltungen finden in Niedersachsen statt. Daneben kommt die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen auch außerhalb von Niedersachsen in Betracht. Die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen im Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. Um NLG präsentieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur ein Marketingkonzept einschließlich NLG-Claim und themenbezogenen Claims entwickelt. Das Marketingkonzept wird auch für den Bereich der Teilnahme an Messen und Eventveranstaltungen umgesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll deshalb die Konzeption und der Bau von Messe- und Eventständen beauftragt werden, die der Auftragnehmer NLG während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Abruf mietweise zur Nutzung überlässt. Die Messe- und Eventstände sind unter Berücksichtigung des Marketingkonzepts von NLG zu konzipieren und herzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NLG - Vergabe Messebau
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nimmt regelmäßig als Aussteller an Messen und Eventveranstaltungen teil. Die Messen und Eventveranstaltungen finden in Niedersachsen statt. Daneben kommt die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen auch außerhalb von Niedersachsen in Betracht. Die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen im Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. Um NLG präsentieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur ein Marketingkonzept einschließlich NLG-Claim und themenbezogenen Claims entwickelt. Das Marketingkonzept wird auch für den Bereich der Teilnahme an Messen und Eventveranstaltungen umgesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll deshalb die Konzeption und der Bau von Messe- und Eventständen beauftragt werden, die der Auftragnehmer NLG während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Abruf mietweise zur Nutzung überlässt. Die Messe- und Eventstände sind unter Berücksichtigung des Marketingkonzepts von NLG zu konzipieren und herzustellen.
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nimmt regelmäßig als Aussteller an Messen und Eventveranstaltungen teil. Die Messen und Eventveranstaltungen finden in Niedersachsen statt. Daneben kommt die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen auch außerhalb von Niedersachsen in Betracht. Die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen im Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. Um NLG präsentieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur ein Marketingkonzept einschließlich NLG-Claim und themenbezogenen Claims entwickelt. Das Marketingkonzept wird auch für den Bereich der Teilnahme an Messen und Eventveranstaltungen umgesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll deshalb die Konzeption und der Bau von Messe- und Eventständen beauftragt werden, die der Auftragnehmer NLG während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Abruf mietweise zur Nutzung überlässt. Die Messe- und Eventstände sind unter Berücksichtigung des Marketingkonzepts von NLG zu konzipieren und herzustellen.
Produkte/Dienstleistungen: Messeeinrichtungen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftragnehmer räumt der NLG eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.08.2028 ein. Die Ausübung der Optionen hat NLG gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit zu erklären.
Der Auftragnehmer räumt der NLG eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.08.2028 ein. Die Ausübung der Optionen hat NLG gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit zu erklären.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-19 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-19 14:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungsanforderung: Erklärung zum Gesamtumsatz und dem Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenzen (mindestens drei) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzep-tion, den Bau und die Errichtung von Messeständen für private Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenzen (mindestens drei) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzep-tion, den Bau und die Errichtung von Messeständen für private Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungsanforderung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenz (mindestens eine) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzepti-on, den Bau und die Errichtung von Messeständen für öffentliche Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenz (mindestens eine) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzepti-on, den Bau und die Errichtung von Messeständen für öffentliche Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Nationale Registrierungsnummer: DE115671096
Postleitzahl: 30167
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@goehmann.de📧
Telefon: +4951130277-46📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHHZ3/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHHZ3🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHHZ3🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 42
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHHZ3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 244-768771 (2023-12-15)