Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8. Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
9. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12. Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15. Mindestreferenz A gemäß Pkt. III.1.3)
16. Mindestreferenz B gemäß Pkt. III.1.3)
17. Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter/stellv. Projektleiter gemäß Pkt. III.1.3)
Zuschlagskriterien u. Wichtung:
1 Honorarangebot, Gewichtung 25%;
2 Persönliche Referenzen (Ref.) des Projektteams, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
Die nachfolgenden persönlichen Ref. können auch das als Mindestref. genannte Projekt beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich. Gewichtung 25%, davon:
2.1 Persönliche Ref. PL: Erfahrung bei der Objektplanung Freianlagen für eine Kindertageseinrichtung (Hort, Grundschule, Kindergarten, Kinderkrippe oder vergleichbar) oder einen Spielplatz, mind. Honorarzone III, mind. LPH 2-8 erbracht: 10%
2.2 Persönliche Ref. PL oder stellvertr. PL: Erfahrung bei der Objektplanung Freianlagen für eine denkmalgeschützte Freianlage, mind. Honorarzone III, mind. LPH 2-8 erbracht: 5%
2.3 Persönliche Ref. stellv. PL: Erfahrung bei der Objektplanung Freianlagen für eine Freianlage mit Bauwerksbezug , mind. Honorarzone III: 10%
3 Darstellung der Herangehensweise an die Projektaufgabe, Gewichtung 50%, davon:
3.1 Einordnung Freianlagen Hort: welche Freiflächen des Grundstückes eignen sich aus Sicht des Bieters für eine Nutzung durch den Hort im besonderen Maße (bei Einordnung des Hortes im EG/ OG des nördlichen Gebäudeteils)? Erläutern Sie die für die Freiflächen Hort zu berücksichtigenden Anforderungen auch in Bezug auf die anderen Nutzer des Gebäudes: 25%
3.2 Erläutern Sie die Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile, wenn das im Eigentum des AG (Stadt Bischofswerda) befindliche nordöstlich angrenzende Flurstück 1182/11 in die Freiflächenplanung einbezogen würde (Eignung für Nutzung,, Baurecht, Abgrenzung Nachbarn, Naturschutz, Barrierefreiheit...): 25%
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.