Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die LPH 1 bis 9, stufenweise
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,...”
Zusätzliche Informationen
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 3. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 907] geschlossen. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Leistungen der Objektplanung Freianlangen werden dringend benötigt.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Dtvp
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: 1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: 1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat jeweils eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 1, 2 und 3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden; - 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensbezogene Referenzen: 1. Unternehmensbezogene Referenzen Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens ein (1) geeignetes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensbezogene Referenzen: 1. Unternehmensbezogene Referenzen Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen (Leistungen der Objektplanung - Freianlagen - LPH 2 bis 8) jeweils mit Angabe - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - der Projektbezeichnung (über ausgeführte Dienstleistungen: Leistungen der Objektplanung - Freianlagen - LPH 2 bis 8); - der Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto)) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom Referenznehmer erbrachten Leistungen der Objektplanung - Freianlagen - LPH 2 bis 8); - des Erbringungszeitraums (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2018 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen. 2. Hinweis Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHYSS” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 213-673149 (2023-11-03)