Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird. Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2) und Gymnasium Paulinum (Los 3) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden. Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Referenznummer: 2023-0214-23
Kurze Beschreibung:
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2) und Gymnasium Paulinum (Los 3) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2) und Gymnasium Paulinum (Los 3) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Architekturentwurf📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Datum des Beginns: 2023-08-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-143617
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2) und Gymnasium Paulinum (Los 3) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2) und Gymnasium Paulinum (Los 3) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Geschätzter Gesamtwert: 3 050 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen.
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Ratsgymnasium
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 690 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 3 Gymnasium Paulinum
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine umfassende energetische Sanierung der Fenster-, Fassaden- und Dachflächen gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 760 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung eines Bestandsgebäudes um mindestens 500 m2 BGF.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300+400 der DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.04.2018 und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 01.04.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle drei Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle drei Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung eines Bestandsgebäudes um mindestens 500 m2 BGF.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300+400 der DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.04.2018 und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 01.04.2018.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Das vom Vorhaben betroffene Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach Abschluss des Vorhabens als Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule genutzt (Gewicht 20%).
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 15%).
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 25%).
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%)
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle drei Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Dabei gelten die in Abschnitt II.2.9) zu Los 1 beschriebenen Auswahlkriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstr. 10
Postleitzahl: 48143
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de📧
Internetadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html🌏
Quelle: OJS 2023/S 050-143617 (2023-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3093215.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge