Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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- Referenz 1: Kriterium 1: LPH 3-8 nach §34 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen; Referenz 2: Kriterium 1: LPH 3-5 nach §34 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen; Referenz 3: Kriterium 1: LPH 6-8 nach §34 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Kriterium 2: Honorarzone ≥ III gem. HOAI
- Kriterium 3: Bauwerkskosten gem. DIN 276 KG 300 + 400 (brutto) in Euro
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3. Die Kriterien 4 – 8 können anhand der 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden:
- Kriterium 4: Nachhaltigkeit: Kriterium 4.1: Energieeffizienz in der Bestandssanierung; Kriterium 4.2 : Recyclingfähigkeit oder Wiederverwertung oder Einsatz nachwachsender Dämmstoffe
- Kriterium 5: Referenzprojekt in Holzbauweise: Planung eines Neu- oder Erweiterungsbaus in Holzbauweise (ausschließlich erdberührte Bauteile und Erschließungskerne in mineralischer Bauweise) oder
Planung eines Neu- oder Erweiterungsbaus in Holz-Hybridbauweise (ausschließlich erdberührte Bauteile, Erschließungskerne und Teile der Primärkonstruktion wie z.B. EG oder Holz-Beton-Verbunddecke in mineralischer Bauweise) oder
Planung eines Neu- oder Erweiterungsbaus in Minimal-Hybridbauweise (Tragwerk in mineralischer Bauweise mit nicht aussteifenden selbsttragenden Bauteilen in Holzbauweise)
In diesem Referenzprojekt wurde mindestens LPH 3-5 selbst erbracht.
- Kriterium 6 – StB-Skelettbau: Generalsanierung mit Entkernung eines StB-Skelettbaues
- Kriterium 7: Honorarzone ≥ IV gem. HOAI
- Kriterium 8: Versammlungsstätte
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3 - 8 bzw. 3 - 5 bzw. 6 - 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.