Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für neunzehn Bundesliegenschaften in Leipzig, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt und Regionalbereich Ost (VOEK 248-22)
WE148104 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, NÖF 2.468 qm
WE205363 Gewebe (Garagenhof), ÖF 75 qm
WE308940 Gewerbe (Freifläche), ÖF 14 qm
WE309251 Gewerbe (Freifläche), ÖF 20 qm
WE309572 Gewerbe, ÖF 42 qm
WE309743 Gewerbe (Freifläche), ÖF 22 qm
WE309752 Gewerbe, ÖF 72 qm
WE309831 Gewerbe, ÖF 30 qm
WE309906 Gewerbe, ÖF 46 qm
WE309920 Gewerbe (Freifläche), ÖF 32 qm
WE309983 Gewerbe (Freifläche), ÖF 14 qm
WE310130 Gewerbe (Freifläche), ÖF 80 qm
WE324886 Gewerbe (Erholungsfläche), ÖF 65 qm
WE326005 Gewerbe (Freifläche), ÖF 42 qm
WE326122 Gewerbe (Garagenhof), ÖF 26 qm
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-01 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 023-065121
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Abweichender Leistungsbeginn in der WE 144619 und 148104 ist 01.11.2023
Sonderkündigungsrechte:
WE 308940, 309180, 309251, 309752, 309831, 309983, 324886 und 326005
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Auftraggeberin eine, mehrere oder alle diese vertragsgegenständlichen Liegenschaften verkauft. Sie behält sich daher das Recht vor, im Falle der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine, mehrere oder alle vollständigen Liegenschaften, den Vertrag hinsichtlich dieser Liegenschaft(en) (WE) zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monat und beginnt ab dem Tage nach der Absendung des Kündigungsschreibens durch die Auftraggeberin.
Die Höhe des Entgelts ist im Falle einer (Teil)Kündigung angemessen zu mindern. Ersatzansprüche aufgrund einer Verringerung können seitens des Auftragnehmerin nicht geltend gemacht werden.
Abweichender Leistungsbeginn in der WE 144619 und 148104 ist 01.11.2023
Sonderkündigungsrechte:
WE 308940, 309180, 309251, 309752, 309831, 309983, 324886 und 326005
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Auftraggeberin eine, mehrere oder alle diese vertragsgegenständlichen Liegenschaften verkauft. Sie behält sich daher das Recht vor, im Falle der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine, mehrere oder alle vollständigen Liegenschaften, den Vertrag hinsichtlich dieser Liegenschaft(en) (WE) zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monat und beginnt ab dem Tage nach der Absendung des Kündigungsschreibens durch die Auftraggeberin.
Die Höhe des Entgelts ist im Falle einer (Teil)Kündigung angemessen zu mindern. Ersatzansprüche aufgrund einer Verringerung können seitens des Auftragnehmerin nicht geltend gemacht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienst auf öffentlichen Flächen (ÖF) und nichtöffentlichen Flächen (NÖF) in 19 Liegenschaften in Leipzig
Reinigungsflächen gesamt 6.950 qm, davon öffentliche Flächen ca. 1.570 qm und nichtöffentliche Flächen ca. 5.380 qm
WE148104 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, NÖF 2.468 qm
WE205363 Gewebe (Garagenhof), ÖF 75 qm
WE308940 Gewerbe (Freifläche), ÖF 14 qm
WE309251 Gewerbe (Freifläche), ÖF 20 qm
WE309572 Gewerbe, ÖF 42 qm
WE309743 Gewerbe (Freifläche), ÖF 22 qm
WE309752 Gewerbe, ÖF 72 qm
WE309831 Gewerbe, ÖF 30 qm
WE309906 Gewerbe, ÖF 46 qm
WE309920 Gewerbe (Freifläche), ÖF 32 qm
WE309983 Gewerbe (Freifläche), ÖF 14 qm
WE310130 Gewerbe (Freifläche), ÖF 80 qm
WE324886 Gewerbe (Erholungsfläche), ÖF 65 qm
WE326005 Gewerbe (Freifläche), ÖF 42 qm
WE326122 Gewerbe (Garagenhof), ÖF 26 qm
Winterdienst auf 19 Liegenschaften in Leipzig
Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen:
- begeh- und/oder befahrbaren Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen
- Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut
- Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit
- Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Abweichender Leistungsbeginn in der WE 144619 und 148104 ist 01.11.2023
Sonderkündigungsrechte:
WE 308940, 309180, 309251, 309752, 309831, 309983, 324886 und 326005
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Auftraggeberin eine, mehrere oder alle diese vertragsgegenständlichen Liegenschaften verkauft. Sie behält sich daher das Recht vor, im Falle der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine, mehrere oder alle vollständigen Liegenschaften, den Vertrag hinsichtlich dieser Liegenschaft(en) (WE) zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monat und beginnt ab dem Tage nach der Absendung des Kündigungsschreibens durch die Auftraggeberin.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Auftraggeberin eine, mehrere oder alle diese vertragsgegenständlichen Liegenschaften verkauft. Sie behält sich daher das Recht vor, im Falle der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine, mehrere oder alle vollständigen Liegenschaften, den Vertrag hinsichtlich dieser Liegenschaft(en) (WE) zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monat und beginnt ab dem Tage nach der Absendung des Kündigungsschreibens durch die Auftraggeberin.
Die Höhe des Entgelts ist im Falle einer (Teil)Kündigung angemessen zu mindern. Ersatzansprüche aufgrund einer Verringerung können seitens des Auftragnehmerin nicht geltend gemacht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind für die WE 144619 und 148104 freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.Ortsbesichtigungen können nur bis zum 16.02.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 13.02.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Besichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Für die restlichen WE's werden keine Objektbesichtigungen angeboten.
2) Ortsbesichtigungen sind für die WE 144619 und 148104 freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.Ortsbesichtigungen können nur bis zum 16.02.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 13.02.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Besichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Für die restlichen WE's werden keine Objektbesichtigungen angeboten.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 23.02.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 23.02.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 023-065121 (2023-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 182 970 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge