Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2024 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus. Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren. Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen. Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können. Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1]. Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2] Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ ist ein Kleinbus und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, was ebenfalls zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss. Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an. Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: On-Demand Verkehr KEXI Bad Abbach / Teugn
Referenznummer: 11/2023 - KEXI
Kurze Beschreibung:
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2024 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten
Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können.
Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ ist ein Kleinbus und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, was ebenfalls zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2024 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten
Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können.
Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ ist ein Kleinbus und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, was ebenfalls zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: 11/2023 - KEXI
Titel: 11/2023 - Linienvergabe KEXI Bad Abbach / Teugn
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2023 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten
Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können.
Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ ist ein Kleinbus und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, was ebenfalls zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2023 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten
Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können.
Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ ist ein Kleinbus und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, was ebenfalls zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kelheim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug vorgesehen. [Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen, wenn die Restlaufzeit des Vertrages mind. 36 Monate beträgt => Option 2]
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Fixkosten (Fest- und Optional Positionen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): variable Kosten (Fest- und Optional Positionen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-03 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Unternehmensbezogene Unterlagen; Unternehmensbezogene Unterlagen sind insbes. Eignungsnachweise, seien sie vom Bieter, seien sie von Dritten ausgestellt, wie Zeugnisse, Prüfzeugnisse, Referenzen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Schweißnachweise, Eintragung in die Handwerksrolle, Zertifizierungsnachweis
(Ziekow/Völlink/Steck, 4. Aufl. 2020, VgV § 56 Rn. 9)
Unternehmensbezogene Unterlagen; Unternehmensbezogene Unterlagen sind insbes. Eignungsnachweise, seien sie vom Bieter, seien sie von Dritten ausgestellt, wie Zeugnisse, Prüfzeugnisse, Referenzen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Schweißnachweise, Eintragung in die Handwerksrolle, Zertifizierungsnachweis
(Ziekow/Völlink/Steck, 4. Aufl. 2020, VgV § 56 Rn. 9)
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister: Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;.
Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen
Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister: Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;.
Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflichtversicherung: Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme abgeschlossen
Für: Personenschäden 7.500.000
Für: Sachschäden 7.500.000
Für: Vermögensschäden 7.500.000
Falls eine Versicherung mit der in den Bewerbungsbedingungen geforderten Deckungshöhe derzeit nicht besteht, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer unbedingte und unwiderruflich, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt 2.2.2 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Haftpflichtversicherung: Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme abgeschlossen
Für: Personenschäden 7.500.000
Für: Sachschäden 7.500.000
Für: Vermögensschäden 7.500.000
Falls eine Versicherung mit der in den Bewerbungsbedingungen geforderten Deckungshöhe derzeit nicht besteht, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer unbedingte und unwiderruflich, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt 2.2.2 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Führerschein, Fahrerlaubnis, Betriebsführung: Die Anforderungen in Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind:
- Führerschein der eingesetzten Fahrzeugklasse
- Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach § 48 FeV
- Betriebsführung Stellung des Verkehrsleiters
Führerschein, Fahrerlaubnis, Betriebsführung: Die Anforderungen in Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind:
- Führerschein der eingesetzten Fahrzeugklasse
- Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach § 48 FeV
- Betriebsführung Stellung des Verkehrsleiters
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist
es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Dies stellt somit einen Ausschlussgrund für die Vergabe dar.
Zum vorläufigen Nachweis, dass die Ausschlussgründe nach der o.a. Verordnung nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung 4076 auszufüllen.
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist
es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Dies stellt somit einen Ausschlussgrund für die Vergabe dar.
Zum vorläufigen Nachweis, dass die Ausschlussgründe nach der o.a. Verordnung nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung 4076 auszufüllen.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 226-711388 (2023-11-22)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-27)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text: Ablauf der Angebotsfrist wird von 03.01.2024 auf 29.01.2024 geändert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2023-12-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von Bieterfragen wird die Angebotsfrist angemessen verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 557d1961-de33-4b77-be49-7cac43ee89b3-01
Quelle: OJS 2023/S 250-792441 (2023-12-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-04) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-01-29 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-04+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 30e0b1cc-bd3c-4493-9830-504790b43780-01
Quelle: OJS 2024/S 004-007806 (2024-01-04)