Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Rituximab (L01FA01) - Teriparatid (H05AA02) - Trastuzumab (L01FD01). Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open House-Verträge für mehrere Wirkstoffe
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Rituximab (L01FA01) - Teriparatid (H05AA02) - Trastuzumab (L01FD01). Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Rituximab (L01FA01) - Teriparatid (H05AA02) - Trastuzumab (L01FD01). Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-01 17:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-01 17:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-01 17:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
“s.o.”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Angebotsformblatt; (2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; (3) Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit; (4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen; (5)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Angebotsformblatt; (2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; (3) Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit; (4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen; (5) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
“Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), c) Darreichungsform, d) Wirkstoff/-kombination, e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a) bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: openhouse@nw.aok.de📧
Telefon: 0800 2655 505664📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKHY03🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHY03
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHY03
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern, nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. 3) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK NordWest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. 4) Der Termin "Datum der Angebotsöffnung" am 01.10.2025, 17:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem Ablauf der Angebotsfrist 01.10.2025, 17:00 liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 01.10.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist abweichend von dieser Angabe der 08.11.2023, 16:00 Uhr Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 216-679731 (2023-11-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023-10-31-NW-FRA
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Teriparatid (H05AA02) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Mehr anzeigen Beschreibung
Interne Kennung: 2023-10-31-NW-FRA
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: - Teriparatid (H05AA02) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHY03
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHY03
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern, nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. 3) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK NordWest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. 4) Der Termin "Datum der Angebotsöffnung" am 01.10.2025, 17:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem Ablauf der Angebotsfrist 01.10.2025, 17:00 liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 01.10.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist abweichend von dieser Angabe der 08.11.2023, 16:00 Uhr Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote.
Mehr anzeigen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-03+02:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die folgenden Wirkstoffe werden gestrichen: - Rituximab (L01AF01) - Trastuzumab (L01FD01)” Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 477da3d0-47fb-42a7-bbec-42d63d623673-01
Quelle: OJS 2024/S 088-267656 (2024-05-03)