Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben.
Der Auftraggeber plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht – fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als fünf beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der Auftraggeber darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen.
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung der Referenzen an, nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Eine Referenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Die maximal erreichbaren Punktzahlen sind nachfolgend dargestellt.
Kriterium: (a) Referenzen mit einem Beauftragungswert ab “5.000 EUR” - Gewichtung: 37,50 % (maximal 9 Punkte);
Kriterium: (b) Durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen der Jahre 2018-2022 - Gewichtung: 20,83 % (maximal 5 Punkte);
Kriterium: (c) Referenzen in der Branche - Gewichtung 41,67 % (maximal 10 Punkte).
zu (a) Referenzen mit einem Beauftragungswert ab “5.000 EUR”] (9 Punkte)
Messeauftritt
Nennung von 1 Referenz = 1 Punkt
Nennung von 2 bis 3 Referenzen = 2 Punkte
Nennung von mehr als 3 Referenzen = 3 Punkte
Präsenzveranstaltung mit mehr als 800 Personen
Nennung von 1 Referenz = 1 Punkt
Nennung von 2 bis 3 Referenzen = 2 Punkte
Nennung von mehr als 3 Referenzen = 3 Punkte
Präsenzveranstaltung für Kinder/Jugendliche
Nennung von 1 Referenz = 1 Punkt
Nennung von 2 bis 3 Referenzen = 2 Punkte
Nennung von mehr als 3 Referenzen = 3 Punkte
zu (b) Durchschnittlicher Umsatz pro Jahr für vergleichbare Leistungen der Jahre 2018-2022] (5 Punkte)
<= 1 Mio. EUR = 1 Punkt
> 1 Mio. EUR und <= 3 Mio. EUR = 3 Punkte
> 3 Mio. EUR = 5 Punkte
zu (c) Referenzen in der Branche] (10 Punkte)
Alle Mindestreferenzen wurden in der Branche Energieversorgung erbracht = 10 Punkte
Die Mindestreferenzen wurden in der Branche Versorgung/Entsorgung erbracht = 5 Punkte
Die Mindestreferenzen wurden in der Branche Industrie erbracht = 2 Punkte
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten gewichteten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – jene fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Referenzen aus.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden zunächst die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Punkte addiert und ein Punktwert für jede Referenz gebildet. Anschließend werden die Punktwerte aller Referenzen addiert und ein Durchschnittswert über alle Referenzen gebildet; der so ermittelte Wert bildet den Gesamtpunktwert.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Durchschnittspunktwert (über alle Referenzen) der einzelnen Auswahlkriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtung, d. h. Durchschnittspunktwert für das Auswahlkriterium „Referenzen in der Branche“, Durchschnittspunktwert für das Auswahlkriterium „Referenzen mit einem Beauftragungswert ab 5.000 EUR“, Durchschnittspunktwert für das Auswahlkriterium „Durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen der Jahre 2018 - 2022“.
Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.