OV-Telgte-23

Stadt Telgte

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von
17 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5.500.00 Quadratmetern und einer
Grundreinigungsfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer
Jahresreinigungsfläche von 22.000 Quadratmetern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-02 Auftragsbekanntmachung
2023-03-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 17 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5.500.00 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Jahresreinigungsfläche von 22.000 Quadratmetern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Warendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Telgte
Postanschrift: Baßfeld 4-6
Postleitzahl: 48291
Postort: Telgte
Kontakt
Internetadresse: https://www.telgte.de/ 🌏
E-Mail: info@dekobe.de 📧
Telefon: +49 69/69769380-0 📞
Fax: +49 69/69769380-20 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79884831 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E79884831 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 047-139600
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Objektbegehung freiwillig: Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 20.03.2023 (12.00 Uhr MESZ) für den Zeittraum vom 20.03.2023 bis 24.03.2023 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über Hr. Pier +49 2504 13-281. Nach Ablauf des 20.03.2023 (12.00 Uhr MESZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen. Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 28.03.2023 14.00 Uhr (MESZ) Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von
17 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5.500.00 Quadratmetern und einer
Grundreinigungsfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer
Jahresreinigungsfläche von 22.000 Quadratmetern.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung von 12 Objekten (Schulen, Turnhallen, Kita,
Verwaltungsgebäude) mit rund 2.250.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 8.300
Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung von Objekten (Schulzentrum, Turnhallen) mit rund
3.200.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 14.400 Quadratmetern
Grundreinigungsfläche.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung von 29 Objekten mit rund 22.000 Quadratmetern
Jahresreinigungsfläche.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu
erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und
Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen)
bestehen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein
Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der
Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose
gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79884831 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 20.03.2023
(12.00 Uhr MESZ) für den Zeittraum vom 20.03.2023 bis 24.03.2023 vereinbart werden. Die
Terminvereinbarung erfolgt direkt über Hr. Pier +49 2504 13-281. Nach Ablauf des 20.03.2023
(12.00 Uhr MESZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet
am 28.03.2023 14.00 Uhr (MESZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und
rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote
unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach
pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen,
für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene
Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für
die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten
Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit
seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der
Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf
hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der
Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die
Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügeobliegenheit
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 047-139600 (2023-03-02)
Ergänzende Angaben (2023-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-162168
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 047-139600
ABl. S-Ausgabe: 55
Quelle: OJS 2023/S 055-162168 (2023-03-14)