Der AG benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 2 Jahren 10.000.000 Blatt Grundzahlungsträger SEPA (interner Vordruck-Nr. 552).
Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption über zunächst zwei Jahre abgeschlossen, aus der 10 Teillieferungen zu jeweils 1.000.000 Blatt, davon nach vorheriger Absprache etwa halbjährlich ein Abruf von 500.000 Vordrucken ohne Rückseitendruck (ausgenommen Schneidemarken), erfolgen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Papierbeschaffung - Zahlungsträger SEPA (Endlospapier-Rollen) 2023
2023SJU000002”
Produkte/Dienstleistungen: Endlosgeschäftsvordrucke📦
Kurze Beschreibung:
“Der AG benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 2 Jahren 10.000.000 Blatt Grundzahlungsträger SEPA (interner Vordruck-Nr....”
Kurze Beschreibung
Der AG benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 2 Jahren 10.000.000 Blatt Grundzahlungsträger SEPA (interner Vordruck-Nr. 552).
Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption über zunächst zwei Jahre abgeschlossen, aus der 10 Teillieferungen zu jeweils 1.000.000 Blatt, davon nach vorheriger Absprache etwa halbjährlich ein Abruf von 500.000 Vordrucken ohne Rückseitendruck (ausgenommen Schneidemarken), erfolgen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Endlosgeschäftsvordrucke📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum 10.000.000 Blatt Grundzahlungsträger SEPA (interner...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum 10.000.000 Blatt Grundzahlungsträger SEPA (interner Vordruck-Nr. 552) innerhalb der nächsten 2 Jahre zu beschaffen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption über zunächst zwei Jahre abgeschlossen, aus der 10 Teillieferungen zu jeweils 1.000.000 Blatt, davon nach vorheriger Absprache etwa halbjährlich ein Abruf von 500.000 Vordrucken ohne Rückseitendruck (ausgenommen Schneidemarken), erfolgen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit verlängert sich ohne Zutun der beiden Parteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“), es sei denn, der AG widerspricht der Verlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit verlängert sich ohne Zutun der beiden Parteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“), es sei denn, der AG widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Laufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, (eVergabe)
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Erklärungen zu Auskunft aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: - Geheimhaltungsvereinbarung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 030-084619 (2023-02-06)
Ergänzende Angaben (2023-02-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 030-084619
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26.06.2023
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.06.2023
Andere zusätzliche Informationen
“Die Bindefrist für die Angebote wurde verkürzt. Die neue Bindefrist endet nun am 05.06.2023. Es wurden ansonsten keine weiteren Änderungen vorgenommen.”
Quelle: OJS 2023/S 040-114758 (2023-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 030-084619
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Papierbeschaffung - Zahlungsträger SEPA (Endlospapier-Rollen) 2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SIGEL GmbH
Postort: Mertingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Donau-Ries🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der genaue Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV), da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2023/S 115-360872 (2023-06-12)