Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Anzahl der jeweils jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) und aktuell beschäftigten technischen Mitarbeiter/innen (ingenieurwissenschaftlicher Studiengang mit Abschluss Bachelor, Master oder Diplom) jahresdurchschnittlich und aktuell in den folgenden Bereichen :
- Leistungsbild Freianlagen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Verkehrsanlagen
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Die Qualifikation "Staatlich geprüfte(r) Techniker/in wird ebenfalls anerkannt.
Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben und in folgende Gruppen aufzuschlüsseln:
- Inhaber/Geschäftsführung
- festangestellte Mitarbeiter -freiberufliche Mitarbeiter.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente): von nicht unter 2,0 Technischen Mitarbeiter/innen jeweils in den unter 1) genannten Leistungsbildern im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell. Bewerber, bei denen in den o.g. Leistungsbildern weniger als 2 Mitarbeiter im Durchschnitt zur Verfügung standen bzw. stehen, werden in der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten für die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Planungs- und Beratungsleistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2013 bis Stand 31.12.2022) ausgeführt wurden:
Referenzen für folgende wesentliche Planungsleistungen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Es können mehr als zwei Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Prüfung für die Zulassung zur Angebotsphase werden nur die 2 geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Es reicht dabei aus, wenn das Ende des Leistungszeitraums in den genannten Zeitraum fällt. Bei abschnittsweisen Projekten / Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
Referenzen müssen zwingend für alle der unter 2) aufgelisteten Planungs- und Beratungsleistungen eingereicht werden. Das Fehlen von Referenzangaben kann zum Ausschluss des Bewerbers an der weiteren Wertung des Teilnahmeantrages führen, wenn der Bewerber auf Nachforderung des Auftraggebers eine solche nicht benennt.
Aus der Liste der Referenzprojekte sind 2 Projekte in Form einer kurzen aussagekräftigen Beschreibung in Form von Text (max. zwei einseitig beschriebene DIN-A4 Seiten), Fotos (3 Seiten mit max. 6 Fotos je Seite) und Zeichnungen (3 Pläne/Planübersichten max. DIN A 3) darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Die Referenzen müssen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad und die Anforderungen des vorliegenden Projekts (Planung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder ähnlichen Anlagen im Wasserbereich) vergleichbar sein.
Referenzen von Anlagen der Abwasserbehandlung können auch anerkannt werden, wenn die Vergleichbarkeit hinsichtlich der technischen Anforderungen bei den Bauwerken und bei den verfahrenstechnischen Anlagen in der Kurzbeschreibung transparent dargestellt wird. Vergleichbare Leistungen sind solche, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welche Personen die Leistungen erbracht haben.
Voraussetzung für einen eindeutigen Nachweis der Vergleichbarkeit sind jeweils folgende Eigenschaften der Referenz, die alle (kumulativ) erfüllt sein müssen
a) jeweils abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 und 7 der bei den Referenzprojekten nachzuweisenden wesentlichen Planungsleistungen
b) Einordnung der Planungs- und Beratungsleistungen der Referenzobjekte in folgende Honorarzonen (HZ):
Objektplanung
- Ingenieurbauwerke (§ 44 HOAI): Honorarzone III oder höher
Fachplanung
- Tragwerksplanung (§ 52 HOAI): Honorarzone III oder höher
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8 (§ 56 HOAI): Honorarzone III
- Techn. Ausrüstung ALG 7.2 (§ 56 HOAI): Honorarzone II oder höher
c) Gegenstand der Referenz ist bzw. war der Neubau eines Wasserwerks oder einer vergleichbaren Referenz für Bauwerke und Anlagen der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung
d) Die Erstellung der Vergabeunterlagen ist erfolgt
e) Summe der für die Honorarermittlung maßgebenden anrechenbaren Kosten (nach dem Stand der Kostenberechnung) in den Kostengruppen 300 bis 500 in mindestens folgender Höhe (ohne MwSt.) für folgende Leistungsbilder
wesentliche Planungsleistungen
- Ingenieurbauwerke: mind. 2.000.000 EUR
- Tragwerksplanung. mind. 1.000.000 EUR
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8: mind. 250.000 EUR (in Summe)
- Techn. Ausrüstung ALG 7 mind. 1.000.000 EUR (in Summe)
3) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen;
4) Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.