PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung

DB Netz AG (Bukr 16)

PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-26 Auftragsbekanntmachung
2023-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Referenznummer: 22FEI63755
Kurze Beschreibung: PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: miriam.gring@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386260 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6517b4fc-751c-48df-9e38-6f715bb15911 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6517b4fc-751c-48df-9e38-6f715bb15911 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-31 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 022-061268
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: -Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. 1)gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH Baugrundinstit / 2)OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG / 3)KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH / 4)Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie 1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind. 2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben. 3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren. 4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung (Planungsbegleitende Gutachterleistung)
Beschreibung der Optionen:
PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung (Baubegleitende Gutachterleistungen)
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DETM-0094-M

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Mehr anzeigen
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Mehr anzeigen
Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Mehr anzeigen
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Zusätzlich geforderte Nachweise:
i)Projekterfahrung Büro: Durchführung von Gutachterleistungen im Bereich der Planungsphase und Ausführungsphase von Vereisungsmaßnahmen bei Tunnelbaumaßnahmen.
Die Mindestanzahl anzugebender Projekte, die in die Wertung einfließen, beträgt 3. Die betreffenden Projekt sind dem AG nachzuweisen. Als vergleichbar werden Leistungen gesehen, bei denen das Büro den AG in der Planungsphase beraten hat, erforderliche Frostkörper anhand von Laborergebnissen, von Versuchen selbst dimensioniert hat und die Ausführung in der Bauphase überwacht hat. Die Erfahrung wird in diese 2 Kategorien unterteilt: 1. Infrastrukturmaßnahmen z.B. Straßentunnel, Kavernen, etc. / 2. Infrastrukturmaßnahmen Eisenbahntunnel. Die Mindestanzahl anzugebender Projekte beträgt 3, dabei ist die Anzahl der Projekte ist oben in die jeweiligen Spalten einzutragen. Für die Eignung müssen mindestens 2 Projekte in der Kategorie 2. Infrastrukturmaßnahmen Eisenbahntunnel nachgewiesen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Angaben abzugeben: Projekt, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Dauer (von-bis), Auftragsvolumen, Auftraggeber und Ansprechpartner beim Auftraggeber.
Mehr anzeigen
ii)Berufserfahrung des Vereisungsgutachters und seines Vertreters im Bereich von Vereisungsmaßnahmen von Tunnelbaumaßnahmen: Der Gutachter und sein Stellvertreter müssen über abgeschlossene Hoch- bzw. Fachhochschulausbildungen als Diplomingenieure bzw. einen Masterabschluss verfügen. Die Berufserfahrung ist über Projekte, die der jeweilige Mitarbeiter durchgeführt hat, nachzuweisen. Die Mindestanzahl an Jahren, die nachzuweisen ist, beträgt für den Vereisungsgutachter 10 Jahre und für seinen Stellvertreter 5 Jahre. Der Vor- und Nachname sowie die Anzahl in Jahren ist nebenstehend für Vereisungsgutachter und seinen Stellvertreter einzutragen. Als vergleichbare Leistungen werden Maßnahmen betrachtet, bei denen der jeweilige Mitarbeiter in der Planungsphase Bauherren beraten hat, erforderliche Frostkörper anhand von Laborergebnissen selbst dimensioniert hat und die Ausführung in der Bauphase überwacht hat. Unter Maßnahmen sind Projekte bei setzungsempfindlichen / erschütterungsempfindlichen Gebäu-de/Industrieanlagen und Tunnelbaumaßnahmen der Eisenbahninfrastruktur zu verstehen. Zusätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben für jedes Projekt abzugeben: Vor- und Nachname Mitarbeiter, Projektbezeichnung, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Dauer von-bis, Auftraggeber und Ansprechpartner beim Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI63755 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Mehr anzeigen
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gring, Miriam
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6517b4fc-751c-48df-9e38-6f715bb15911 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Poststr. 3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Mehr anzeigen
1)gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH Baugrundinstit / 2)OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG / 3)KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH / 4)Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Mehr anzeigen
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
Mehr anzeigen
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Mehr anzeigen
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
Mehr anzeigen
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
Mehr anzeigen
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Mehr anzeigen
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Mehr anzeigen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 022-061268 (2023-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-361237
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 022-061268
ABl. S-Ausgabe: 115

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 115-361237 (2023-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung
Referenznummer: 22FEI63755
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 9393e7f1-64ba-406d-a506-cb3654a70261
Beschreibung der Beschaffung: PfA 7.1 Tunnel Offenburg - Fachgutachter Baugrundvereisung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 76137
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Dr.-Ing. Orth GmbH - Ingenieurbüro
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023879685
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr.-Ing. Orth GmbH - Ingenieurbüro
Nationale Registrierungsnummer: 0d72ee43-5f7b-4de0-a31f-d050786a8379
Postanschrift: Ottostraße 3
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 721400890 📞
Fax: +49 7214008922 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-sw-a
E-Mail: miriam.gring@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386260 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen des zweiten Erkundungsprogramms wurden aus den Bohrungen für die Baugrunderkundungen auch Linerproben entnommen, die für die Frostversuche bestimmt waren. Aufgrund der geologischen Verhältnisse im Oberrheingraben fiel die Entscheidung auf 200-mm-Liner, da Liner mit kleinerem Durchmesser für die im Projekt vorkommenden Kiese oft nicht erfolgreich entnommen werden können. Das Regelwerk gibt hier keine eindeutige Vorgabe. Für den Vereisungsgutachter sind jedoch 100-mm-Liner-Proben für die Frostversuche erforderlich.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄA 02 Baugrunderkundung für Vereisungsplanung
Quelle: OJS 2024/S 020-058089 (2024-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-01+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Für die zur Vertragserfüllung erforderlichen Vorleistungen durch den Baugrundgutachter, wie die Bereitstellung von geotechnischen Querprofilen einschließlich zugehöriger Bohrprofile der 12 Verbindungsbauwerke und der 8 Notausgänge, konnten nur teilweise bzw. nicht geliefert werden. Durch die unvollständige bzw. fehlende Arbeitsgrundlage, die für die Berechnung der Frostkörper zwingend erforderlich ist, wurden aus den vorhandenen Planunterlagen, den vorläufig übermittelten Bohrprofilen des Baugrundgutachters und dem Baugrundgutachten aus der Vorleistung eigene geotechnische Profile mit Lage der Frostkörper erstellt, um eine Übersicht über die tatsächliche geotechnische Situation in Bereichen der geplanten Frostkörper zu verschaffen. Zudem müssen die erstellten geotechnische Profile zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Baugrundgutachter abgestimmt werden, was wiederum zusätzlichen Aufwand bedeutet. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, da sich dadurch der Terminplan verändern könnte und somit der Baustart gefährdet wäre. Bei einer Neuausschreibung käme es zum Stillstand der Arbeiten des Vereisungsgutachters. Dies könnte zur Stagnation der Bearbeitung der Entwurfsplanung führen, was sich wiederum negativ auf den Gesamtterminplan auswirken könnte.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄA 01 Erhöhter Aufwand zur Grundlagenermittlung und Unterlagenbeschaffung
Quelle: OJS 2024/S 024-072264 (2024-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In der ursprünglichen Vergabekonzeption war vorgesehen, die für das Bodengutachten vorgesehene Linerproben auch für die frosttechnische Laborversuche des Vereisungsgutachters zu verwenden. Nach Beauftragung des Vereisungsgutachters meldete dieser Bedenken an, sowohl gegen die Form der gezogenen Bohrkerne (falscher Durchmesser) als auch die Qualität der Linerproben (Proben waren bereits genommen und, wie er darlegte, überlagert). Weiter konnte er plausibel darlegen, dass für seine Vertragserfüllung bisher nicht beauftragte Versuche notwendig sind. Die zur Vertragserfüllung ergänzend notwendigen Laborversuche an gefrorenen Bodenproben sind zwingend notwendig, um den Entwurf der Frostkörpergeometrie und die Gefrierleistung bzw. Gefrierzeiten zu ermitteln. Damit kann auch die Frosthebung während des Bauablaufs diagnostiziert werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄA 03 Frosttechnische Laboruntersuchungen
Quelle: OJS 2024/S 026-076584 (2024-02-05)