Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- :
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind - soweit einschlägig -vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern sowie von eignungsverleihenden Nachunternehmern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1) Eigenerklärung zur Angabe, ob das Unternehmen präqualifiziert ist und in welchem Präqualifikationsverzeichnis das Unternehmen eingetragen ist.
2) Eigenerklärung zur Angabe, ob das Unternehmen aus dem Ausland stammt und wenn, ob es aus einem EU Staat kommt.
3) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister/ Handelsregister unter Angabe der Handelsregisternr. und dem Registergericht / Ort. Bzw. Angabe, warum das Unternehmen nicht zur Eintragung in dieses verpflichtet ist.
4) Eigenerklärung, dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, als auch keine fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB vorliegen, oder dass eine Selbstreinigung gem. §125 GWB vorliegt.
Diese Angabe ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
5) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21
SchwArbG oder § 24 Abs. 1 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.
6) Eigenerklärung, zur Einhaltung des Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 15. November 2022.
Die Angaben können in der Unterlage Eigenerklärung und Referenzbogen, die der Ausschreibung beiliegt, gemacht werden.