Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis
III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als sieben Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bewerbern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten Referenzen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden drei bis maximal sieben Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Es werden nur die in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeantrag angegebene Referenzen bewerten. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindesten der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein. Die weitere Referenz muss ebenfalls aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein.
Auswahlkriterium 1 – Branchenbereich der Anlage (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Anlage/Prozesstechnik aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie: 10 Punkte
Anlage/Prozesstechnik aus dem Bereich pharmazeutische Technologie: 20 Punkte
Anlage/Prozesstechnik aus dem Bereich industrielle Biotechnologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2 – Auftragswert der bearbeiteten Leistungen (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung erzielte Netto-Auftragswert für die Gesamtheit der durch den Bewerber bei der Projektbearbeitung erbrachten Leistungen. Die genaue oder qualitative/prozentuale Aufteilung des Gesamtauftragswertes auf die Planungs-, Dienst- und Bauleistungen ist ausdrücklich erwünscht jedoch nicht zwingend und nicht wertungsrelevant.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Auftragswert weniger als 1.000.000 EUR: 0 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 1.000.001 EUR bis 5.000.000 EUR: 5 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 5.000.001 EUR bis 10.000.000 EUR: 10 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen 10.000.001 EUR bis 20.000.000 EUR: 15 Punkte
Netto- Auftragswert von mehr als 20.000.001 EUR: 20 Punkte
Auswahlkriterium 3 – Bearbeitete Leistungsbereiche (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die durch den Bewerber bearbeiteten Teilbereiche des jeweiligen Referenzprojektes. Mit der Bearbeitung ist die Zuständigkeit des Bewerbers für die Planungs-, und/oder Dienst- und/oder Bauleistungen für die Gesamtheit der Maschinen, Apparate, Prozesseinheiten, Nahverrohrungen, Instrumentierungen, etc. bis zur Realisierung vollständiger Funktionsfähigkeit dieses Teilbereiches gemeint.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Bearbeiteter Teilbereich „Hauptapparate“: 5 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Übergeordnete Prozessfunktionen“: 5 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Energietechnik“: 5 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Sicherheitstechnische Einrichtungen“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Prozessautomatisierung“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Betriebsmittelversorgung und -Verteilung“: 15 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt. Insgesamt können in diesem Kriterium somit maximal 50 Punkte je Referenz erzielt werden.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen maximal 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.