Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seiner Ingenieurverträge bei Bedarf zusätzlich einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsleistungen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor die Optionsleistungen selbst auszuführen oder durch einen noch zu beauftragenden Dritten ausführen zu lassen.
A) Objektplanung:
1 Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI-Teil 3 Gebäude und Innenräume §§33 - 37 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 10 anrechenbare Baukosten:
10.2. Objektliste Gebäude „Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten“ Honorarzone IV und 10.3. Objektliste Innenräume „Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulen“
Honorarzone IV (10.2. + 10.3. zusammengefasst): 12.540.935 € (netto)
2 Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI-Teil 3 Freianlagen §§38 - 40 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 11, anrechenbare Baukosten:
11.2. Objektliste Sonstige Freianlagen „Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen“
Honorarzone III: 948.233 € (netto)
B) Fachplanung:
3 Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten:
14.2. Objektliste Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind
Honorarzone IV: 4.318.577 € (netto)
4 Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI-Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen „Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen“
Honorarzone II: 344.500 € (netto);
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: „mulitivalente Systeme“ Honorarzone III: 2.272.000 € (netto);
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: „Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen“
Honorarzone III: 1.004.600 € (netto);
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: „Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1 000 A Nennstrom“
Honorarzone III: 814.892 € € (netto);
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: „Objektüber- wachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze,
Fernwirkanlagen“
Honorarzone III: 450.000 € (netto);
Anlagengruppe 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen: „Küchentechnische Anlagen Großküche; Einrichtungen zur Speisenausgabe“
Honorarzone III: 655.000 € (netto).
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: „Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration“
Honorarzone III: 189.980 € (netto).
5 Besondere Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern nach HOAI je nach Bedarf
6 Zusätzliche Leistungen nach HOAI je nach Bedarf
C) Beratungsleistungen:
1 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Wärmeschutz, Energiebilanzierung; Honorarzone IV: anrechenbare Baukosten:12.540.935 € (netto)
2 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Bauakustik; Honorarzone III: anrechenbare Baukosten: 12.540.935 € (netto)
3 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI Bauphysik (Leistungsschwerpunkte): Raumakustik; Honorarzone V: anrechenbare Baukosten: 10.888.804 € (netto)
4 Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1.3 HOAI Geotechnik (Leistungsschwerpunkte): Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept; Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung; Honorarzone IV: anrechenbare Baukosten: 4.318.577 € (netto)
5 Beratungsleistungen gemäß § 3 HOAI Teil 1 Anlage 1.4 HOAI Ingenieurvermessung (Leistungsschwerpunkte): Planungsbegleitende Vermessungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen“; Honorarzone II: anrechenbare Baukosten: 10.032.748 € (netto)
6 Beratungsleistungen gemäß § 3 HOAI Anlage 1.4 HOAI Ingenieurvermessung (Leistungsschwerpunkte): Bauvermessung vor und während der Bauausführung und die abschließende Bestandsdokumentation"; anrechenbare Baukosten: 10.032.748 € (netto)
D) Zusätzliche Leistungen:
1 Leistungen der SIGEKO nach BaustellVO: Ausübung SIGE Koordinator, einschl. Gefahrenanalyse, Erstellung SIGE-Plan, Vorankündigung und Überwachung
2 Koordinierung weiterer Beteiligter (Bedarfsermittlung, Aufgabenstellung, Mitwirkung bei der Auswahl weiterer Leistungen)
3 Erstellen Brandschutzkonzept für Bau und Betrieb des Objektes nach AHO
4 Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl und Beschaffung von zweckmäßigen Mobiliar und Ausstattung für das Objekt im Wertumfang von ca. 270.000 € (netto) und Durchführung der zur Beschaffung des Mobiliars und der Ausstattungsgegenstände erforderlichen wettbewerblichen Vergabeverfahren durch den Auftragnehmer
5 Erstellung Nachweise EnEV und EEWärmeG; Erstellung Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungswegepläne