Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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- Baukosten brutto (KG 400, ALG 4, 5, 8)
- LPH 2, 3, 5, 6, 7, 8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- Die ALG 4, 5 und 8 wurden selbst erbracht
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Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Bestandteil des Referenzprojektes war die Planung und Objektüberwachung einer Brandmeldeanlage
- Bestandteil des Referenzprojektes war die Planung und Objektüberwachung einer Sicherheitsbeleuchtung
-Bestandteil des Referenzprojektes war die Planung von EDV-Konzepten (WAN, LAN, WLAN)
- Bestandteil des Referenzprojektes war die Medien- und Veranstaltungstechnik
- Projekt mit Versammlungsstätte
- Bestandteil des Referenzprojektes war die Planung einer PV-Anlage
- Bestandteil des Referenzprojektes war eine Tiefgarage
- Bestandteil des Referenzprojektes war eine elektrische Schließanlage bzw. Zutrittskontrolle
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-3, 5-8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.