Planung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 47 HOAI 2021 inkl. Durchführung einer Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren. Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E27167724 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: FB 310-B38-04
Kurze Beschreibung:
Planung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 47 HOAI 2021 inkl. Durchführung einer Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau.
Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E27167724 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Planung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 47 HOAI 2021 inkl. Durchführung einer Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau.
Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
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Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Fachbereich 310 Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Postleitzahl: 64289
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ladadi.de🌏
E-Mail: zavs@ladadi.de📧
Telefon: +49 61518812618📞
Fax: +49 61518812484 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E27167724🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E27167724🌏
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 47 HOAI 2021 inkl. Durchführung einer Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau.
Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E27167724 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E27167724 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Planung der Verkehrsanlagen LPH1 und LPH2 HOAI inkl. Schalltechnischer Untersuchung.
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Planung der Verkehrsanlagen LPH1 und LPH2 HOAI inkl. Schalltechnischer Untersuchung.
Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte.
Durch den AN ist daher eine Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau zu entwickeln. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessern sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren. Zudem wird die Verbindungsfunktion im Zuge der B 38 durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit gestärkt.
Durch den AN ist daher eine Vorzugsvariante für die Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau zu entwickeln. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessern sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren. Zudem wird die Verbindungsfunktion im Zuge der B 38 durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit gestärkt.
Fertigstellung Planung: mit Prüfung und Freigabe der Vorentwurfsunterlagen (HOAI LPH2) am 31.01.2025
Leistungsende: mit Herbeiführung der Linienbestätigung durch das BMDV voraussichtlich Q2/2025
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Darmstadt Dieburg, B 38, östlich der Ortslage von Groß-Bieberau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt
2. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug ist als separate Anlage den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Tariftreue und Mindestlohn
4. Eigenerklärung zur Eignung
5. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Die unter Ziffer 1 – 5 genannten Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zur Eignungsleihe bedient, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die unter Ziffer 1 – 5 genannten Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zur Eignungsleihe bedient, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird
Mindeststandards:
Personenschäden mind. 2 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.1 Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
1.3 Angabe über den Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der
einzelnen Mitglieder addiert und in Summe angegeben. Bei
Nachunternehmern gilt, dass Umsätze von Nachunternehmern aus dem
Bereich, der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen
1.6 Eigenerklärung, dass eine Lizenz der Software SoundPlan (Version 8.2 oder höher) zur Erbringung des Auftragsgegenstands "Schalltechnische Untersuchung" zur Verfügung steht.
Mindeststandards:
1.1 Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
1.3 Angabe über den Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der
einzelnen Mitglieder addiert und in Summe angegeben. Bei
Nachunternehmern gilt, dass Umsätze von Nachunternehmern aus dem
Bereich, der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen
1.6 Eigenerklärung, dass eine Lizenz der Software SoundPlan (Version 8.2 oder höher) zur Erbringung des Auftragsgegenstands "Schalltechnische Untersuchung" zur Verfügung steht.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75, Abs. 2 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3 punktbesten Bewerber ausgewählt und zu Vergabegesprächen eingeladen werden. Im Kontext der Vermeidung einer möglichen weiteren Ausbreitung des Corona-Virus versucht der Auftraggeber, persönliche Vorsprachen weitestgehend zu beschränken. Demnach behält es sich der Auftraggeber vor, die Vergabegespräche in der zweiten Phase des Verfahrens entweder per Videokonferenz durchzuführen oder sogar ganz auf Vergabegespräche zu verzichten und ausschließlich die schriftlich einzureichenden Unterlagen anhand der Zuschlagskriterien zu bewerten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3 punktbesten Bewerber ausgewählt und zu Vergabegesprächen eingeladen werden. Im Kontext der Vermeidung einer möglichen weiteren Ausbreitung des Corona-Virus versucht der Auftraggeber, persönliche Vorsprachen weitestgehend zu beschränken. Demnach behält es sich der Auftraggeber vor, die Vergabegespräche in der zweiten Phase des Verfahrens entweder per Videokonferenz durchzuführen oder sogar ganz auf Vergabegespräche zu verzichten und ausschließlich die schriftlich einzureichenden Unterlagen anhand der Zuschlagskriterien zu bewerten.
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge gem. Anlage 1-0-06_Bewerbungsphase_Kriterien_Nachweisliste, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Kriterium Gewichtung
1.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 20 %
1.1 Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
(Angabe erfolgt innerhalb 1-1-01 Teilnahmeantrag) 10%
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
(Als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag beizulegen) 10 %
2.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %
2.1 Angabe über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(Angabe erfolgt innerhalb 1-1-01 Teilnahmeantrag) 20 %
• Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Vertragliche Bindung,Ausführungszeitraum
• Berechnung nach RLS 19
• Lärmtechnische Berechnung für den Neu- oder Ausbau einer Bundes- oder Landesstraße
• mindestens 1 wertbare Referenz
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien unter dieser Ziffer. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
• Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E27167724 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
• Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 24.03.2023 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 047-138583 (2023-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 88153.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge