Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz.
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden.
Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich.
Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten.
Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen.
Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen.
Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung:
• Backboneinfrastrukturen
• POP-Stationen/MfG
• Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Insbesondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen).
• Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete
Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau.
Beschreibung der Leistungsphasen:
Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflugverfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen unter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen.
Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind.
Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
Ausgeschriebener Leistungsumfang:
Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:
• das Backbone
• die Zuführungsebene
• die Verteilebene
• das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone)
• Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen
• Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen
• das Hausanschlussmanagement
• Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen..