Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtg. eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg u. a

Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald

Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg (Schwarzwald) und Friedenweiler

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-09 Auftragsbekanntmachung
2023-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 120/23-AZ
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg (Schwarzwald) und Friedenweiler
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Postanschrift: Stadtstraße 2
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbbh.de 🌏
E-Mail: vergabe@iuscomm.de 📧
Telefon: +49 76121875360 📞
Fax: +49 761595751052 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BDE488E2-6B65-42B7-83C8-352A30962BC1 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BDE488E2-6B65-42B7-83C8-352A30962BC1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 052-154718
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 5 698 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Lenzkirch II
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz.
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Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
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Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden.
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Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich.
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Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten.
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Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen.
Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen.
Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung:
• Backboneinfrastrukturen
• POP-Stationen/MfG
• Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen).
• Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete
Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau.
Beschreibung der Leistungsphasen:
Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf
die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen.
alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind.
Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
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Ausgeschriebener Leistungsumfang:
Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:
• das Backbone
• die Zuführungsebene
• die Verteilebene
• das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone)
• Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen
• Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen
• das Hausanschlussmanagement
• Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
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Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang nach den unterschiedlichen Fördermittelgebern sowie förderfähigen oder nicht förderfähigen Leistungen aufzuteilen. Weitere Abgrenzung von Leistungsumfängen sind Gemarkungsübergänge sowie einzelne Fördertatbestände der jeweiligen Programme etc.
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Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen.
Die Vorgaben der Projektträger im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforde-rungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu doku-mentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf zu führen und sicherzustellen.
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Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen alle für die Sicherstellung der technischen, wirtschaftlichen, qualitativen und terminlichen Realisierung des NGA-Ausbaus notwendigen Leistungen.
Diese sind u.a.:
• Grundlagenermittlung zur Genehmigungsplanung
• Hausanschlussmanagement
• Ganzheitliche Genehmigungsplanung
• öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Genehmigungsplanung
• Ausführungsplanung
• Vorbereitung der Vergabe
• Mitwirkung bei der Vergabe
• Antrag zum endgültigem Förderbescheid (Konkretisierung)
o Ergänzung zum Antrag des endgültigen Förderbescheids über das „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“
• Bauoberleitung
• Örtliche Bauüberwachung
• Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
• Objektbetreuung
• Vermessungsleistungen
• Dokumentationsleistungen über die unterschiedlichen Förderkulissen
• Dokumentationsleistungen für Netzbetreiber
Änderungsmanagement, Mittelabruf, Kommunikation ab Erteilung Zuwendungsbescheide
Projektdaten und Kostenschätzung:
Aktenzeichen der Bundesförderung:
• LOS 1 „Lenzkirch II“ 832.5/3-19 09BW200233
Aktenzeichen der Landesförderung:
• LOS 1 „Lenzkirch II“ 7-8433.3/3779
Projektumfang FTTB-Infrastruktur:
Das Projektgebiet umfasst neben dem Kernort der Stadt mehrere Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Lenzkirch.
Kostenschätzung Lenzkirch II Bereich NGA Netz Weiße Flecken: 20.645.496 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 48.320 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 14.640 Meter
• Hausanschlüsse: 867 Stk.
Projektumfang Backbone:
Kostenschätzung Lenzkirch II Bereich Backbone: 1.749.008 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.090 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 5.470 Meter
Kostenschätzung Baukosten:
Kostenschätzung für das Los 1 „Lenzkirch II“ gesamt: 22.726.816,00 € netto
Alles Weitere, insbesondere die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen, Leistungsabgrenzung der einzelnen Gewerke, Kostenzuordnung, Ausführungszeitraum etc. ergeben sich aus der Anlage "Beschreibung Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen Lenzkirch II" zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 900 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Bezeichnung des Loses: Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich.
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• Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Insbesondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen).
Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflugverfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen unter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen.
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Die Vorgaben der Projektträger im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu doku-mentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf zu führen und sicherzustellen.
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• LOS 2 „Lenzkirch Gewerbegebiet“ 832.5/3-19 11BW200322
Das Projektgebiet umfasst das Gewerbegebiet auf Gemarkung Lenzkirch.
Kostenschätzung Lenzkirch GE Bereich NGA Netz Weiße Flecken: 372.241 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 490 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 0 Meter
• Hausanschlüsse: 14 Stk.
Kostenschätzung Lenzkirch GE Bereich Backbone: 0 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 0 Meter
Kostenschätzung für das Los 2 „Lenzkirch GE“ gesamt: 372.241,00 € netto
Geschätzter Wert ohne MwSt: 48 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Feldberg (Schwarzwald)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
• LOS 3„Feldberg II“ 832.5/3-19 09BW200201
• LOS 3„Feldberg II“ 7-8433.3/3822
• LOS 3„Feldberg II“ 7-8433.3/3823
Das Projektgebiet umfasst neben verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde mehrere Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Feldberg..
Kostenschätzung Feldberg II Bereich NGA Netz Weiße Flecken: 12.541.901 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 Meter
• Hausanschlüsse: 592 Stk.
Kostenschätzung Feldberg II Bereich Backbone: 1.480.361 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 Meter
Kostenschätzung für das Los 3 „Feldberg II“ gesamt: 14.022.263,00 € netto
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwen-dungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Bezeichnung des Loses: Los 4 - Friedenweiler
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
• LOS 4 „Friedenweiler“ 832.5/3-19 09BW200199
• LOS 4 „Friedenweiler“ 7-8433.3/3791
• LOS 4 „Friedenweiler“ 7-8433.3/4015
Das Projektgebiet umfasst neben den beiden Kernorten der Gemeinde mehrere Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Friedenweiler.
Kostenschätzung Friedenweiler Bereich NGA Netz Weiße Flecken: 6.533.122 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 12.860 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1.590 Meter
• Hausanschlüsse: 428 Stk.
Kostenschätzung Friedenweiler Bereich Backbone: 774.277 € netto
• Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2.850 Meter
• Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 3.300 Meter
Kostenschätzung für das Los 4 „Friedenweiler“ gesamt: 7.307.400,00 € netto
Geschätzter Wert ohne MwSt: 950 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
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Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Geset-zes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt Mi-LOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
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- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
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Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens 1.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2-fache der genannten Deckungs-summen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weite-ren Verfahren.
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- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr bei einer Bewerbung für Los 1 Lenzkirch II: 2.900.000,00 Euro netto, Los 2 Lenzkirch Gewerbegebiet: 48.000,00 Euro netto, Los 3 Feldberg (Schwarzwald) : 1.800.000,00 Euro netto, Los 4 Friedenweiler: 950.000,00 Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eig-nungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
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Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnitt-liche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
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- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieur-leistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 2 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestim-mungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegen-stand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
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Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rah-men des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforde-rung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BDE488E2-6B65-42B7-83C8-352A30962BC1 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 71125359390 📞
Fax: +49 711253593927 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.iuscomm.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 052-154718 (2023-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtg. eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg u. a.
Referenznummer: 120/23-AZ
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1 - Lenzkirch II
Beschreibung der Beschaffung:
Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen....
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet
Beschreibung der Beschaffung:
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Insbesondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflugverfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen unter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen..
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los 3 - Feldberg (Schwarzwald)
Beschreibung der Beschaffung:
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 0004
Titel: Los 4 - Friedenweiler
Beschreibung der Beschaffung:
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2071635.51 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 1 - Lenzkirch II
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MRK Media AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 216 596 578
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mrk-media.de 📧
Telefon: +49 892166670 📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 75095.38 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hardy Gutmann GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE142834621
Postleitzahl: 79862
Postort: Höchenschwand
Region: Waldshut 🏙️
E-Mail: gutmann@gutmann-gmbh.de 📧
Telefon: +49 775591091 📞

3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1580574.5 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 3 - Feldberg (Schwarzwald)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003

4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 955073.45 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 4 - Friedenweiler
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Nationale Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Stadtstraße 2
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@iuscomm.de 📧
Telefon: +49 76121875360 📞
URL: http://www.zvbbh.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09de5060-8c10-412a-b71f-d174842ce06a
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Quelle: OJS 2023/S 221-696205 (2023-11-14)