Gegenstand dieser Leistungsanfrage ist die Planung der BÜ an der Strecke
5812 km 4,2, 4,4 & 4,8. Die drei Bahnübergänge liegen im Einwirkbereich des ESTW Straubing (IBN 2025).In diesem Abschnitt sind
die befindliche Altanalgen durch eine dem Stand der Technik entsprechenden BÜSA zu ersetzen. Die Ausschreibung umfasst die Planung Verkehrsanlagen für Oberbau und Straßen-/Verkehrswegebau, sowie die Planung für Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz Anlagen und Telekommunikationsanlagen. Die Lph 3-4 soll übertragen werden, die Lph 5-7 wird optional vergeben.
Zu planende Baumaßnahme(n) lauten wie folgt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Oberbau
- Objektplanung Verkehrsanlagen Straßen- und Verkehrswegebau
- Planung Leit- und Sicherungstechnik
- Planung 50 Hz-Anlagen
-Planung Telekommunikationsanlagen
Die übertragenen Leistungen beinhalten die Lph 3-4 für:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Oberbau
- Objektplanung Verkehrsanlagen Straßen- und Verkehrswegebau
- Planung Leit- und Sicherungstechnik
- Planung 50 Hz-Anlagen
Die übertragenen Leistungen beinhaltet die Lph 3 für:
-Planung Telekommunikationsanlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-24 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mögliche optionale Leistungen beinhalten:
Die optionalen Leistungen beinhalten die Lph 5-7 für:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Oberbau
- Objektplanung...”
Beschreibung der Optionen
Mögliche optionale Leistungen beinhalten:
Die optionalen Leistungen beinhalten die Lph 5-7 für:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Oberbau
- Objektplanung Verkehrsanlagen Straßen- und Verkehrswegebau
- Planung Leit- und Sicherungstechnik
- Planung 50 Hz-Anlagen
- Planung Telekommunikationsanlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind
im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein
Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der
beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der
Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenznachweise des Bewerbers
--> Referenzprojekt:
Der Bewerber hat kumulativ eine Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen nachzuweisen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenznachweise des Bewerbers
--> Referenzprojekt:
Der Bewerber hat kumulativ eine Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen nachzuweisen, welches unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens bearbeitet und innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags technisch umgesetzt und abgeschlossen wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Abgeschlossene Planung von Bahnübergangsanlagen mit Vollschrankenabschluss in den Lph 3 bis 5
2. Abgeschlossene Planung von Bahnübergangsanlagen mit Halbschrankenabschluss in den Lph 3 bis 5
Die Mindestanforderungen können durch den Bewerber durch eine Referenz dargestellt und erfüllt
werden. Alternativ kann der Bewerber jedoch auch je Anforderung eine Referenz vorlegen und diese
dadurch erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-21
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-21 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden
Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 02_Teilnahmeantrag_ Arch-Ing. ist auf dem
Vergabeportal der DB
AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen (inkl. der im TNA
genannte Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. PINTSCH GmbH
2. EIG - Eisenbahningenieugesellschaft mbH
3. BLOM Deutschland GmbH
4. B+O Plan GmbH
5. ZES Zug & Eisenbahn Service
6. Transmess GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Bieter erklärt, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im
Zusammenhang stehende Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 060-175159 (2023-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-03) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 060-175159
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planungsleistung Erneuerung BÜ 5812 km 4,2+4,4+4,8; Planung VA, LST, EEA, TK; Lph 3-4, opt. Lph 5-7”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pintsch gmbh
Postort: Dinslaken
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wesel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 129-407147 (2023-07-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Körner, Boris
E-Mail: boris.koerner@deutschebahn.com📧
Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-04 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 129-407147