Los 1: Die Verkehrsstation Landsweiler-Reden ist ein Bahnhof auf der Strecke VzG 3511, Bingen HBF - Saarbrücken und befindet sich im km 124,9. Für den Umbau der Verkehrsstation Landsweiler-Reden sind folgende Maßnahmen zu planen: Bahnsteig: Bahnsteigart: Mittelbahnsteig Baulänge: 174m Nennhöhe: 55 cm über Schienenoberkante (SO) Bahnsteigbreite: wie vorhanden Los 2: Im Rahmen des Infrastrukturprojektes werden 2 neue Außenbahnsteige jeweils mit einer Gesamtlänge von 160 m hergestellt. Die Außenbahnsteige sollen mit je einer Treppe und einem Aufzug an die Straßenbrücke „Am Flürchen“ angebunden werden. Die neue Bahnsteig-Nennhöhe liegt hierbei auf 76 cm über SO. Die Herstellung der neuen Bahnsteige erfolgt in konventioneller Bauweise. Der Bahnsteigbelag wird mit Betonwerksteinplatten der Farbe Anthrazit ausgeführt und erhält ein taktiles Leitsystem aus weißen Betonwerksteinplatten. Der bestehende Mittelbahnsteig sowie die bestehende PU werden zurückgebaut. Für die Erfüllung der Planungsaufgabe ist hierbei der ganzheitliche planerische Ansatz ein entscheidender Punkt. - 2 Bahnsteige: Bahnsteigart: Außenbahnsteig Baulänge: 160 m (155m Nutzlänge + 5 m) Nennhöhe: 76 cm über Schienenoberkante (SO) Bahnsteigbreite: mind. 2,5 m - Bahnsteigausstattung Nach Ausstattungskatalog Kategorie 5 - Zugang Jeweils über eine Treppe und Aufzuf an die Brücke „Am Flürchen“ - Barrierefreiheit ist zu gewährleisten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 22FEI62941
Kurze Beschreibung:
Los 1: Die Verkehrsstation Landsweiler-Reden ist ein Bahnhof auf der Strecke VzG 3511, Bingen HBF - Saarbrücken und befindet sich im km 124,9. Für den Umbau der Verkehrsstation Landsweiler-Reden sind folgende Maßnahmen zu planen:
Bahnsteig:
Bahnsteigart: Mittelbahnsteig
Baulänge: 174m
Nennhöhe: 55 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: wie vorhanden
Los 2: Im Rahmen des Infrastrukturprojektes werden 2 neue Außenbahnsteige jeweils mit einer Gesamtlänge von 160 m hergestellt. Die Außenbahnsteige sollen mit je einer Treppe und einem Aufzug an die Straßenbrücke „Am Flürchen“ angebunden werden.
Die neue Bahnsteig-Nennhöhe liegt hierbei auf 76 cm über SO. Die Herstellung der neuen Bahnsteige erfolgt in konventioneller Bauweise.
Der Bahnsteigbelag wird mit Betonwerksteinplatten der Farbe Anthrazit ausgeführt und erhält ein taktiles Leitsystem aus weißen Betonwerksteinplatten.
Der bestehende Mittelbahnsteig sowie die bestehende PU werden zurückgebaut.
Für die Erfüllung der Planungsaufgabe ist hierbei der ganzheitliche planerische Ansatz ein entscheidender Punkt.
- 2 Bahnsteige:
Bahnsteigart: Außenbahnsteig
Baulänge: 160 m (155m Nutzlänge + 5 m)
Nennhöhe: 76 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: mind. 2,5 m
- Bahnsteigausstattung
Nach Ausstattungskatalog Kategorie 5
- Zugang
Jeweils über eine Treppe und Aufzuf an die Brücke „Am Flürchen“
- Barrierefreiheit ist zu gewährleisten
Los 1: Die Verkehrsstation Landsweiler-Reden ist ein Bahnhof auf der Strecke VzG 3511, Bingen HBF - Saarbrücken und befindet sich im km 124,9. Für den Umbau der Verkehrsstation Landsweiler-Reden sind folgende Maßnahmen zu planen:
Bahnsteig:
Bahnsteigart: Mittelbahnsteig
Baulänge: 174m
Nennhöhe: 55 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: wie vorhanden
Los 2: Im Rahmen des Infrastrukturprojektes werden 2 neue Außenbahnsteige jeweils mit einer Gesamtlänge von 160 m hergestellt. Die Außenbahnsteige sollen mit je einer Treppe und einem Aufzug an die Straßenbrücke „Am Flürchen“ angebunden werden.
Die neue Bahnsteig-Nennhöhe liegt hierbei auf 76 cm über SO. Die Herstellung der neuen Bahnsteige erfolgt in konventioneller Bauweise.
Der Bahnsteigbelag wird mit Betonwerksteinplatten der Farbe Anthrazit ausgeführt und erhält ein taktiles Leitsystem aus weißen Betonwerksteinplatten.
Der bestehende Mittelbahnsteig sowie die bestehende PU werden zurückgebaut.
Für die Erfüllung der Planungsaufgabe ist hierbei der ganzheitliche planerische Ansatz ein entscheidender Punkt.
- 2 Bahnsteige:
Bahnsteigart: Außenbahnsteig
Baulänge: 160 m (155m Nutzlänge + 5 m)
Nennhöhe: 76 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: mind. 2,5 m
- Bahnsteigausstattung
Nach Ausstattungskatalog Kategorie 5
- Zugang
Jeweils über eine Treppe und Aufzuf an die Brücke „Am Flürchen“
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-30 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 021-059084
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) SBS-Ingenieure Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, b) A.I.T. GmbH - Ingnieure im Bauwesen (Ingenieurgeodätische Vermessung).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) SBS-Ingenieure Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, b) A.I.T. GmbH - Ingnieure im Bauwesen (Ingenieurgeodätische Vermessung).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Die Verkehrsstation Landsweiler-Reden ist ein Bahnhof auf der Strecke VzG 3511, Bingen HBF - Saarbrücken und befindet sich im km 124,9. Für den Umbau der Verkehrsstation Landsweiler-Reden sind folgende Maßnahmen zu planen:
Bahnsteig:
Bahnsteigart: Mittelbahnsteig
Baulänge: 174m
Nennhöhe: 55 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: wie vorhanden
Los 2: Im Rahmen des Infrastrukturprojektes werden 2 neue Außenbahnsteige jeweils mit einer Gesamtlänge von 160 m hergestellt. Die Außenbahnsteige sollen mit je einer Treppe und einem Aufzug an die Straßenbrücke „Am Flürchen“ angebunden werden.
Die neue Bahnsteig-Nennhöhe liegt hierbei auf 76 cm über SO. Die Herstellung der neuen Bahnsteige erfolgt in konventioneller Bauweise.
Der Bahnsteigbelag wird mit Betonwerksteinplatten der Farbe Anthrazit ausgeführt und erhält ein taktiles Leitsystem aus weißen Betonwerksteinplatten.
Der bestehende Mittelbahnsteig sowie die bestehende PU werden zurückgebaut.
Für die Erfüllung der Planungsaufgabe ist hierbei der ganzheitliche planerische Ansatz ein entscheidender Punkt.
- 2 Bahnsteige:
Bahnsteigart: Außenbahnsteig
Baulänge: 160 m (155m Nutzlänge + 5 m)
Nennhöhe: 76 cm über Schienenoberkante (SO)
Bahnsteigbreite: mind. 2,5 m
- Bahnsteigausstattung
Nach Ausstattungskatalog Kategorie 5
- Zugang
Jeweils über eine Treppe und Aufzuf an die Brücke „Am Flürchen“
- Barrierefreiheit ist zu gewährleisten
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen (BIM) Los1: Bahnhof Landsweiler-Reden
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen (BIM) Los 2: Haltepunkt Scheidt (Saar)
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform (Anlage 1) mit folgendem Inhalt vorzulegen:
Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform (Anlage 1) mit folgendem Inhalt vorzulegen:
Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners),, Leistungszeitraum (Beginn und Ende), Leistungsinhalte (Lph HOAI) / Projektbeschreibung, Anteil Leistung
1.) Los 1 und Los 2:
Erfahrung im Bereich Verkehrsinfrasturktur Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplaung
Nachweis des Bewerbers über mindestens 1 Referenzprojekt zur Objekt- und Tragwerksplanung eines Ingenieurbauwerks in den Leistungsphasen 1 bis 7 der HOAI im Bereich der Eisenbahn.
- Je genannte Referenz sind mindestens 3 Leistungsphasen erbracht worden.
- Die Leistungen müssen nach dem Jahr 2016 begonnen worden sein.
- Die Abnahmen der Leistungen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung zum Teilnahmewettbewerb nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Sofern die Leistung in Gemeinschaft oder als Nachunternehmer erbracht wurde, muss ein Eigenanteil von mindestens 50 % vorliegen.
2.) Los 1 und Los 2:
Fachplaner Ingenieurbauwerk:
Vom Bewerber ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter im eigenen Unternehmen tätig sind, die nachstehende Anforderungen erfüllen:
- Ausbildung: mindestens abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium des Bauingenieurwesens, Verkehrswesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Berufserfahrung: mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich/ auf dem Fachgebiet Planung von Ingenieurbauwerken
- Referenzen: mindestens eine Planungsleistung einer Erneuerung oder eines Neubaus eines vergleichbaren Ingenieurbauwerks (Eisenbahnbrücke ).
Angaben in gesonderter Anlage
durch Lebenslauf oder in tabellarischer Form für benannte/n Mitarbeiter/in
mit entsprechende Nachweisen (Zeugnisse/ Urkunden, Referenzblätter o. ä.)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-29 📅
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) SBS-Ingenieure Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, b) A.I.T. GmbH - Ingnieure im Bauwesen (Ingenieurgeodätische Vermessung).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 021-059084 (2023-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bezeichnung des Loses: Los 2: Haltepunkt Scheidt (Saar)
Kurze Beschreibung: Los 2: Haltepunkt Scheidt (Saar)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-16 📅
Name: SBS Ingenieure Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
Postanschrift: Provinzialstraße
Postort: Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland 🇩🇪 Saarlouis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.