Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/ der BG/ ARGE vorzulegen:
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben;
- Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre, in welchen die Lph 1 - 8 gemäß § 34 HOAI bearbeitet wurden.
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Da-tum der rechtsgeschäftlichen VOB-Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt werden. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den drei gewählten Referenzobjekten des Objektplaners sind durch den Objektplaner folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1) Mit mindestens einem Referenzobjekt sind die Erfahrungen mit dem NEUBAU einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder (Kindertagesstätte/ Kindergarten, insbesondere Behindertenbetreuungseinrichtung für Kinder oder Grundschule mit Nachmittagsbetreuung) nachzuweisen.
2) Mit mindestens einem Referenzobjekt sind die Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB) nachzuweisen.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils 10 Wertungspunkte; es sind somit je Refe-renzobjekt max. 20 Punkte möglich.
Es können Zusatzpunkte je Referenz erzielt werden, wenn folgende Projekteigenschaften erfüllt werden:
- Erfahrungen mit Fördermitteln, je zutreffendes Referenzobjekt 2 Punkte, max. 6 Zusatzpunkte
- Summe der Baukosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mehr als 1 Mio. EUR netto, je zutreffendes Referenzobjekt 2 Punkte, max. 6 Zusatzpunkte
Insgesamt können maximal 90 Punkte erreicht werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit der jeweiligen Qualifikation zu benennen.
Für die Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
OBJEKTPLANUNG: Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Architekten oder Bauingenieure) kleiner/ gleich 5 Personen, 5 Wertungspunkte, Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter größer als 5 Personen, 10 Wertungspunkte. Es können somit maximal 10 Punkte erzielt werden.
Unter b) können je Bewerber/ Bewerbergemeinschaft maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können zu den Eignungskriterien a) und b) 100 Punkte erreicht werden.