Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird: - Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Der Leistungsumfang umfasst: - Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) - Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12) - Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12. - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen). Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln. Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen. Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Referenznummer: 081104-2022
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird:
- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI.
Der Leistungsumfang umfasst:
- Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen)
- Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12)
- Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12.
- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI
Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen).
Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln.
Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen.
Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 081104-2022
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird:
- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI.
Der Leistungsumfang umfasst:
- Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen)
- Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12)
- Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12.
- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI
Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen).
Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln.
Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen.
Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt für den AG teilweise lediglich optional und auf gesonderten Abruf der jeweiligen Stufe.
Wenn sich...”
Zusätzliche Informationen
Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt für den AG teilweise lediglich optional und auf gesonderten Abruf der jeweiligen Stufe.
Wenn sich herausstellen sollte, dass wesentliche Ergebnisse der HOAI-Leistungsphasen 1 und / oder 2 fehlen, ist der Auftraggeber berechtigt, solche (Teil-)Leistungen (Grund- und Besondere Leistungen) nachträglich beim Auftragnehmer abzurufen; bei den Besonderen Leistungen könnten vor allem folgende Leistungen abgerufen werden:
- Fachtechnisches Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung;
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches.
Leistungen, die der Auftraggeber nach dieser Regelung beim Auftragnehmer abruft, werden -nach Wahl des Auftraggebers - entweder auf Basis der anrechenbaren Kosten, die diese (Teil-)Leistungen betreffen, oder nach Zeitaufwand, den der Auftragnehmer im Einzelnen nachzuweisen hat, vergütet.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept (225 v. 500 Punkten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-16 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-16 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV vor.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung über Mindestumsatz
b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: a) Erklärung über den Umsatz (netto) des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung über Mindestumsatz
b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: a) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auf-trags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, be-schränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeit-raum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss min-destens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfah-rensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssum-men betragen muss.
“a) Unternehmensreferenzen
b) Mitarbeiteranzahl: a) Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müs-sen folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensreferenzen
b) Mitarbeiteranzahl: a) Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müs-sen folgende Mindestkriterien erfüllen:
• TGA-Fachplanung (HLS) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
• HOAI-Leistungsphase 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 01/2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen.
Es sind jeweils anzugeben:
• Auftraggeber einschl. Ansprechpartner,
• Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind,
• Auftragssumme,
• Ausführungszeit.
b) 1. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht.
2. Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV
b) Erklräung über Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV: zu a):
1. Ein Bieter kann im Hinblick auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV
b) Erklräung über Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV: zu a):
1. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
2. Diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unter-nehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis in Form einer Verpflich-tungserklärung erbracht werden, hat der Bieter das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und dem Angebot entsprechend beizufügen.
3. Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitä-ten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der AG schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb angemessener Frist erset-zen muss.
4. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Befähigung oder Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müs-sen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden.
5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht.
zu b):
1. Der Bieter hat gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
2. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe kann der AG vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, den/die Unterauftrag-nehmer konkret zu benennen und insbesondere durch Vorlage einer Verpflichtungserklä-rung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des/der Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV).
3. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teil-leistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter verein-bart würden.
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Ausschlussgrund: corruption
fraud
crime-org
terr-offence
finan-laund
human-traffic
socsec-pay
tax-pay
labour-law
socsec-law
envir-law
insolvency
bankr-nat
prof-misconduct
distorsion
prep-confl
partic-confl
sanction
misrepresent
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
“Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (13) “Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
“Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
“Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
“Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
“Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Schulverband Gars a.Inn
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Hauptstraße 3
Postleitzahl: 83536
Postort: Gars a.Inn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: lieselotte.oberbauer@gars.de📧
Telefon: +49 8073918511📞
Fax: +49 80739185511 📠
URL: https://www.vs-gars.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.aumass.de,/ 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 00
Postleitzahl: 80543
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15Z 📅
Quelle: OJS 2023/S 244-769774 (2023-12-15)