Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich
prüfen und bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Es werden maximal 5 Bewerber zur Verhandlung geladen.
Bei höherer Anzahl von Bewerbern erfolgt ein Losverfahren.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen,
die die Mindestanforderungen erfüllen:
- fristgerechter Eingang
- vollständige Bewerbungsunterlagen
- Einreichung des Teilnahmeantrages elektronisch über die Vergabeplattform
- Abschlusserklärung in Textform unterschrieben
- Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
- Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen
- Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen.
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung Nachweis des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens durch Abschluss eines Studiums der Fachrichtungen Ingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule.
Folgende Angaben sind gefordert (gemäß § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation durch: Diplomurkunde
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
entspr. § 46 (1) VgV: Nachweis der Qualifikation im beruflichen Strahlenschutz bzw. erhöhten Radon-222-Expositionen
Folgende Angaben sind gefordert (gemäß § 46 (3) VgV):
Fachkundenachweis:
- Bescheinigung über Fachkunde im Strahlenschutz oder
Nachweis als Sachverständiger für Radiologische Messungen, Radon und Radonschutz oder vergleichbar
des Bieters und/oder der Führungskräfte des Bieters bzw. des vorgesehenen Projektbearbeiters
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung mit den
Mindestdeckungssummen:
3.000.000 EUR für Personenschäden
1.500.000 EUR für sonstige Schäden.
Maximierung der Ersatzleistung: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme
Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung erfolgen.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Für Bietergemeinschaften/ARGE gilt: Dieser Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaften/ARGE zuführen.
- Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen
- Nachweis von Referenzen
3 Mindestreferenzen zum Nachweis der Erfahrungen mit den besonderen Anforderungen des angefragten
Bauvorhabens.
Referenz 1 zum Nachweis der Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen Ingenieurbauwerke Schacht-, Kavernenbauwerk bzw. Stollenbauten mit erhöhten Radon-222-Expositionen
Mindestkriterien (bei Nichterfüllung Ausschluss)
- Planungsleistung Ingenieurbauwerke
- Planung eines Ingenieurbauwerkes:
Schacht-, Kavernenbauwerk bzw. Stollenbauten
- mit erhöhten Radon-222-Expositionen
- Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe): Stichtag 01.01.2013 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
- Anrechenbare Kosten (netto), mind. 1.000.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte Leistungsphasen: mind. 4 – 8 entspr. § 43 HOAI
- Honorarzone: mind. III gem. § 43 HOAI
Referenz 2 zum Nachweis der Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen (Planung von Wetterkonzept für untertägige Anlagen (Schau- und Besucherbergwerke) bzw. für den aktiven Grubenbetrieb)
Mindestkriterien (bei Nichterfüllung Ausschluss)
- Planungsleistung Ingenieurbauwerke
- Planung von Wetterkonzept für untertägige Anlagen (Schau- und Besucherbergwerke) bzw. für den aktiven Grubenbetrieb
- Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe): Stichtag 01.01.2013 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
- Anrechenbare Kosten (netto), mind. 500.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte Leistungsphasen: mind. 4 – 8 entspr. § 43 HOAI
- Honorarzone: mind. III gem. § 43 HOAI
Referenz 3 zum Nachweis der Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen (Planung von Schacht-, Kavernenbauwerken bzw. Stollenbauten mit Bezug zur ABVO)
Mindestkriterien (bei Nichterfüllung Ausschluss)
- Planungsleistung Ingenieurbauwerke
- Planung eines Ingenieurbauwerkes:
Schacht-, Kavernenbauwerk bzw. Stollenbauten, dessen Zustand vor Ausführung der Planungsleistungen auf Regelungen des Bundesberggesetz bzw. der SächsHohlrVO über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen beruht
- Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe): Stichtag 01.01.2013 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
- Anrechenbare Kosten (netto), mind. 500.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte Leistungsphasen: mind. 4 – 8 entspr. § 43 HOAI
- Honorarzone: mind. III gem. § 43 HOAI
Folgende Angaben sind zu den Referenzen 1 bis 3 erforderlich:
- Objektbezeichnung/Bauvorhaben, Maßnahme/Projektbeschreibung
- Anschrift des Bauvorhabens,
- Auftraggeber mit Angabe der Kontaktperson und deren Kontaktdaten
- Bearbeitungszeitraum (Projektbeginn, nutzungsfähige Übergabe)
- erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone, anrechenbare Kosten (netto)
Zur Referenz 1 ist zusätzlich ein Nachweis der Bearbeitung eines Arbeitsfeldes mit erhöhter Radon-222-Exposition gemäß Anlage 8 Strahlenschutzgesetz, erstellt durch den AG vorzulegen.
Zur Referenz 3 ist zusätzlich ein Nachweis, dass die Bearbeitung eines Arbeitsfeldes auf Regelungen des Bundesberggesetz bzw. der SächsHohlrVO über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen beruht, erstellt durch den AG vorzulegen.